Hundesteuer An- und Abmeldung
Steuerschuldner ist jeder Halter eines über 3 Monate alten Hundes.
Die Anzeige über den Beginn einer Hundehaltung hat innerhalb eines Monats zu erfolgen. Dieselbe Frist gilt auch bei der Beendigung einer Hundehaltung. Mit der Zustellung des Hundesteuerbescheides erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für
jeden ersten Hund 78,00 €
jeden weiteren Hund 156,00 €
Ersatzhundesteuermarke 2,50 €
Hundesteuer Anmeldung
Hundesteuer Abmeldung
Ansprechpartner: Eberhard Esslinger