Gewerbe

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist jeder, der einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, verpflichtet, dies der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Anzeigepflichtig sind:
natürliche Personen
Personengesellschaften, wie GbR, oHG und KG
juristische Personen

Die Gewerbeanzeige nimmt vor:
bei GmbH: der Geschäftsführer
bei AG: der Vorstandsvorsitzende
bei Verein: der Vereinsvorsitzende

Die
Verlegung des Betriebes oder
Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder
Ausdehnung der Waren oder Leistungen sowie
die Betriebsaufgabe
sind gleichfalls anzeigepflichtig. Gewerbliche Meldungen können während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro erstattet werden. Die Vordrucke für die gewerblichen Meldungen können gerne zugesandt werden.

Erforderliche Unterlagen:
Ausweispapier: z.B. Personalausweis
Handwerkskarte (wenn ein Handwerk angezeigt werden soll)
vorläufige oder erteilte Gaststättenerlaubnis (wenn der Betrieb einer Gast-
   stätte angezeigt werden soll)
Aufenthaltserlaubnis/ -berechtigung (für ausländische Mitbürger)
je nach Art des Gewerbes ggf. weitere/andere Erlaubnisse

Gebühren:
Anmeldung: 8,60 €
Ummeldung: 2,80 €
Abmeldung: 2,80 €

Die Formulare für die gewerblichen Meldungen können gerne zugesandt werden.

Ansprechpartner: Martina Ottahal

Rathaus