Standesamt

Ausstellung von Personenstandsurkunden

Aus den Personenstandsbüchern können folgende Personenstandsurkunden ausgestellt werden:

  1. Geburtsurkunden
  2. beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister
  3. Eheurkunden
  4. Sterbeurkunden
  5. Internationale Geburt-, Heirats- und Sterbeurkunden
  6. beglaubigte Abschriften aus den Eheregistern (wenn Heiratsstandesamt Neuenstein war)

1, 2, 3, 4, aus Ereignisort Neuenstein mit Altgemeinden Kirchensall, Grünbühl, Kleinhirschbach, Eschelbach, Kesselfeld, Obersöllbach, Neureut

Urkunden können nur von dem Standesbeamten ausgestellt werden, der die entsprechenden Bücher führt. Sollten Sie z.B. in einem Krankenhaus geboren sein und benötigen eine Geburtsurkunde, so bekommen Sie diese beim Standesamt des Geburtsortes, auch wenn der damalige Wohnort der Eltern in Neuenstein war.

Die Urkunden können

persönlich bei uns beantragt und abgeholt werden
telefonisch oder per Fax angefordert werden, sie werden dann mit einer
   Rechnung zugesandt.

Kosten der Urkunden

beglaubigte Abschrift Eheregister 12,00 Euro
 Urkunde deutsche oder mehrsprachige Geburts-, Heirats- und Sterbeur-
   kunde 12,00 Euro
 Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei!

Erforderliche Unterlagen bei persönlicher Abholung: Gültiger Personalausweis/Reisepass

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegen strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und dürfen nur den Personen aushändigt werden, auf die sich der Eintrag bezieht. Für alle anderen Personen gilt deshalb: Vorlage einer Vollmacht der berechtigten Person

Ansprechpartner: Martina Ottahal

Rathaus