Neuenstein (Druckversion)

Pressemitteilungen

15.03.2022 - Ab morgen gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht

Gesundheitsamt des Hohenlohekreises empfiehlt betroffenen Einrichtungen das digitale Meldeportal des Landes Baden-Württemberg

Ab Mittwoch, 16. März gilt für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs eine Impfpflicht gegen Covid-19. Um die Übermittlung der Nachweise über eine Impfung, die Genesung von einer Coronainfektion oder die Befreiung von der Impfpflicht aus medizinischen Gründen durch die Einrichtungen an die Gesundheitsämter so einfach wie möglich zu halten, wird das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg ein landeseinheitliches und datensicheres digitales Meldeportal freischalten.

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises empfiehlt die Nutzung dieses Meldeportals, da die Meldungen dadurch effizient und mit einem geringeren Verwaltungsaufwand bearbeitet werden können. Auch für die Einrichtungen stellt dieser Weg die sicherste und einfachste Möglichkeit dar, ihrer gesetzlichen Benachrichtigungspflicht nachzukommen.

Die Authentifizierung beim Portal erfolgt mit dem ELSTER-Unternehmenskonto. Einrichtungen ohne Steuernummer können ein Zertifikat beantragen. Bei Verzögerungen in der Zusendung wird eine Übergangsfrist von 14 Tagen gewährt. Alle Fragen rund um die Einrichtung des ELSTER-Kontos und die Nutzung des Meldeportals beantwortet das Sozialministerium. Diese Informationen sind auch auf www.corona-im-hok.de unter Aktuelle Hinweise > Einrichtungsbezogene Impfpflicht hinterlegt.

28.01.2022 - Datenübermittlung per Klick von Zuhause

Gesundheitsamt startet neues digitales Modul im Corona-Fallmanagement – Einfache Anwendung für Betroffene

Künftig können Bürgerinnen und Bürger im Hohenlohekreis, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, relevante Daten elektronisch an das Gesundheitsamt übermitteln. Seit wenigen Tagen wird im Fallmanagement dazu ein digitales Datenerfassungstool genutzt.

In der Praxis bedeutet das, dass Erkrankte oder infizierte Personen nicht mehr ausschließlich telefonisch kontaktiert werden müssen, sondern eine Kontaktaufnahme auch über SMS oder Email möglich ist. Über einen Link können die Betroffenen dann in Ruhe einen Fragebogen ausfüllen, in dem alle für das Gesundheitsamt relevanten Fragen behandelt werden. Mit einem Klick werden die Daten automatisiert und über eine sichere Verbindung von Zuhause direkt an das Gesundheitsamt weitergeleitet.

Zudem plant das Gesundheitsamt für meldepflichtige Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen spezielle Meldelisten zum Download zur Verfügung zu stellen. Dies wird eine strukturierte und vereinfachte Meldung von Fällen ermöglichen.

„Mit diesen neuen Anwendungen bleibt auch bei steigenden Fallzahlen eine Kontaktaufnahme mit allen betroffenen Personen möglich, und diese können die wichtigen Daten sehr einfach an das Gesundheitsamt melden. Gleichzeitig bleibt eine umfassende Datenerhebung zur epidemiologischen Lage im Kreis möglich“, erklärt Annemarie Flicker-Klein, Leiterin des Gesundheitsamtes des Hohenlohekreises. „Jeder, der diese neuen Möglichkeiten nutzt, leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie.“

Bei individuellen Fragen an das Gesundheitsamt steht die Corona-Bürgerhotline unter Tel. 07940 18-888 montags bis donnerstags von 9-16 Uhr sowie freitags von 9-12 Uhr zur Verfügung.

30.12.2021 - Weitere Omikron-Fälle im Hohenlohekreis bestätigt

Landrat Dr. Matthias Neth kritisiert Corona-Proteste

In den vergangenen Tagen wurden dem Gesundheitsamt des Hohenlohekreises insgesamt acht weitere Omikron-Fälle bestätigt. Aufgrund der besonders schnellen Verbreitung ist davon auszugehen, dass zahlreiche weitere Fälle hinzukommen und diese besorgniserregende Virusvariante bald das Infektionsgeschehen bestimmt.

Im Hinblick auf diese Entwicklungen kritisiert Landrat Dr. Matthias Neth die sogenannten Montagsspaziergänge: „Wer in dieser Lage gegen die Corona Regeln demonstrieren geht, muss sich seiner besonderen Verantwortung bewusst sein und die Vorgaben der Corona-Verordnung einhalten, also insbesondere Maske tragen und Abstand halten. Deshalb appelliere ich an alle Teilnehmer der Proteste: Seien Sie rücksichtsvoll und beachten Sie zu Ihrem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz Ihrer Mitmenschen die geltenden Regelungen. Ich halte die Versammlungsfreiheit für eines der wichtigsten Grundrechte unserer Demokratie überhaupt. Allerdings hat die Versammlungsfreiheit dort ihre Grenzen, wo von der Versammlung eine Gefährdung für die Öffentlichkeit ausgeht. Eben diese Gefährdung besteht, wenn viele Menschen ohne Maske und Abstand zusammenkommen und dabei die durch Omikron gestiegene Ansteckungsgefahr ignorieren. Sollte es in Zukunft vermehrt zu solchen Verstößen gegen die Corona-Verordnung kommen, wird ein Versammlungsverbot als letztes Mittel erteilt werden müssen.“ 

Hintergrund:

Alle Versammlungen unter freiem Himmel sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf gewährleisten zu können sowie zum Schutz der Teilnehmer und der Allgemeinheit. Für das Gebiet von Öhringen, Pfedelbach und Zweiflingen ist dies die Stadtverwaltung Öhringen, für alle anderen Städte und Gemeinden das Landratsamt Hohenlohekreis. Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung können allgemeine Auflagen sowie besondere Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes erteilt werden. Nur in absoluten Ausnahmefällen und nach umfassender Abwägung besteht auch die Möglichkeit, eine Versammlung zu verbieten. 

28.12.2021 - Omikron-Variante erstmals im Hohenlohekreis nachgewiesen

Kontaktpersonennachverfolgung durch Gesundheitsamt abgeschlossen

Am heutigen Dienstag, 28. Dezember 2021, wurde im Hohenlohekreis erstmals die Omikron-Variante des Coronavirus nachgewiesen. In einem Fall wurde die Virusvariante durch Sequenzierung in einem Labor bestätigt, in einem weiteren Fall geht das Gesundheitsamt aufgrund des epidemiologischen Zusammenhangs ebenfalls von dieser Virusvariante aus. Die Fallermittlung und Kontaktpersonennachverfolgung durch das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises ist abgeschlossen.

Bei den beiden Infizierten handelt es sich um ein Ehepaar mittleren Alters, beide Personen sind doppelt geimpft und weisen keine Symptome auf. Weil diese sich unmittelbar nach einem positiven Selbsttest bis zur Bestätigung mittels PCR-Test bereits häuslich isoliert haben, gibt es nur wenige enge Kontaktpersonen. Die Infektionsquelle liegt aller Wahrscheinlichkeit nach außerhalb des Hohenlohekreises.

„Genau an diesen Fällen können wir erkennen, wie hilfreich das Impfen, Testen und Reduzieren von Kontakten ist“, betont Landrat Dr. Matthias Neth. „Diese wichtigen Bausteine in der Pandemiebekämpfung haben gemeinsam mit dem verantwortungsbewussten Handeln der Betroffenen dazu geführt, dass die Infektionen bislang mild verlaufen, früh erkannt wurden und die weitere Verbreitung der Virusvariante minimiert werden konnte. Daher rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger noch einmal ausdrücklich auf, auch jetzt in der Zeit zwischen den Jahren unbedingt die vorhandenen Test- und Impfangebote zu nutzen“. Alle Informationen zu diesen Angeboten gibt es unter www.corona-im-hok.de.

Hintergrund:

Bei der Omikron-Variante des Coronavirus handelt es sich um eine besorgniserregende Virusvariante, die für ihre besonders schnelle Verbreitung bekannt ist. Die strengen Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen gelten daher unabhängig von Impf- oder Genesenenstatus, auch eine Freitestung ist nicht möglich.

08.12.2021 - Gesundheitsamt beantwortet häufige Fragen

Hotline informiert unter 07940 18-888 weiterhin rund um das Thema Corona

Durch das aktuelle Infektionsgeschehen und insbesondere auch durch die vielen rechtlichen Änderungen ist der Beratungsbedarf rund um die Corona-Pandemie in der Bevölkerung enorm gestiegen. In der vergangenen Woche hat die Corona-Hotline des Hohenlohekreises insgesamt 1.995 Anrufe bearbeitet. Im Monat November hat sich die Anzahl der Anrufe im Vergleich zum Monat Oktober mehr als vervierfacht. Nachfragen gibt es häufig zu den Themen Fallermittlung, Kontaktpersonen und Quarantänepflicht, Reiserückkehrer, Impfnachweise sowie Testzentren.

Fallermittlung und Kontaktpersonen
Seit 5. November 2021 wird aufgrund eines Strategiewechsels des Landes in ganz Baden-Württemberg nicht mehr jede Person, für die ein positives Testergebnis gemeldet wurde, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamts telefonisch kontaktiert. Diese konzentrieren sich auf größere Ausbruchsgeschehen sowie auf den Schutz vulnerabler Gruppen. Damit werden auch keine engen Kontaktpersonen mehr ermittelt und kontaktiert. Es ist für die Betroffenen nicht erforderlich, sich selbst an das Gesundheitsamt zu wenden.

Quarantänepflicht
Durch die Corona-Verordnung Absonderung besteht eine Quarantänepflicht auch ohne offizielle Aufforderung durch die Behörden für Personen, die mit typischen Symptomen oder auf Anordnung des Gesundheitsamtes auf ein PCR-Testergebnis warten; für Personen, die mittels PCR-Test oder Schnelltest positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden; sowie für Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt leben. Diese Personengruppen müssen sich unverzüglich und eigenständig isolieren. Ausnahmen gibt es für geimpfte und genesene Haushaltsangehörige, sofern diese keine typischen Symptome aufweisen und nur, wenn keine besorgniserregende Virusvariante vorliegt.  

Reiserückkehrer aus dem südlichen Afrika
Am 28. November 2021 hat das Robert Koch-Institut folgende Länder des südlichen Afrikas als Virusvariantengebiet eingestuft: Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Simbabwe, Südafrika.
Einreisende aus einem Virusvariantengebiet müssen eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und benötigen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) bzw. negativen Antigenschnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Ausnahmen für Geimpfte und Genesene gibt es nicht. Außerdem gilt eine Absonderungspflicht für 14 Tage nach Einreise.
Beim Auftreten von typischen Symptomen sollte der Hausarzt telefonisch kontaktiert und auf die Einreise aus dem Virusvariantengebiet hingewiesen werden. Zudem ist eine Information an das Gesundheitsamt unter 07940 18-888 erforderlich. Das gilt auch für Personen, die zwischen 14. und 27. November 2021 aus dem südlichen Afrika in den Hohenlohekreis eingereist sind.

Impfnachweise
In Baden-Württemberg ist der Impfnachweis seit 1. Dezember 2021 nur noch in digitaler Form gültig. Der gelbe Impfpass reicht als Nachweis des Impfstatus nicht aus, stattdessen ist ein auslesbarer QR-Code erforderlich. Dieser kann in Papierform, auf dem Smartphone oder auf einer Immunkarte mitgeführt werden.

Testzentren
Zur Eröffnung eines Testzentrums sind verschiedene infektionsschutzrechtliche, medizinprodukterechtliche und arbeitsschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen. Daneben prüft das Gesundheitsamt auch die bereits vorhandene Angebotsstruktur in der jeweiligen Kommune. Sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, ist mit einer Bearbeitungszeit von einer Woche zu rechnen. Bundesweit kann die Beauftragung von Testzentren durch das Gesundheitsamt nach derzeitiger Rechtslage noch bis 15. Dezember erfolgen.

Allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Einrichtungen steht das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises bei Fragen rund um das Thema Corona montags bis donnerstags von 9 - 16 Uhr und freitags von 9 - 12 Uhr telefonisch unter 07940 18-888 zur Seite.

26.11.2021 - Impfungen an den Impfstationen im Kreis nur mit Termin

Begrenzte Zahl von Impfdosen – Terminvergabe nach speziellen Kriterien

Für Impfungen an den Impfstationen im Hohenlohekreis in der Nobelgusch Pfedelbach sowie in der Notfallambulanz im ehemaligen Krankenhaus Künzelsau ist eine vorherige Terminbuchung zwingend erforderlich. Darauf weist die Pandemiebeauftragte der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg für den Hohenlohekreis, Dr. Susanne Bublitz, hin. Sie organisiert die Angebote mit Unterstützung verschiedener Hausärzte aus dem Kreis sowie des Landratsamtes.

„Es gibt nur eine gewisse Anzahl von Impfdosen pro Tag. Alle, die sich registrieren, erhalten von uns eine Einladung. Der Zeitpunkt der Einladung richtet sich nach dem Alter, nach dem Zeitpunkt der Zweitimpfung oder danach, ob es eine Erstimpfung ist. Mit dieser Einladung kann man sich dann einen Termin buchen. Je mehr Bürgerinnen und Bürger aber ohne Termin kommen, desto mehr müssen wir leider wieder wegschicken, da wir gegen Ende nur die übriggebliebenen Dosen verimpfen können“, erklärt Dr. Susanne Bublitz.

Die Planungen können nur wochenweise erfolgen, da auch die Impfstofflieferungen wöchentlich erfolgen und begrenzt sind. Zur besseren Planung wird gebeten, dass Impflinge, die in der Zwischenzeit woanders eine Impfung erhalten haben, sich wieder abmelden. In der abgelaufenen Woche wurden in den beiden Impfstationen rund 2000 Impfungen durchgeführt.

Zudem weist Dr. Bublitz darauf hin, dass ab dem 29. November Personen über 30 Jahren im Regelfall mit dem Impfstoff „Spikevax“ von Moderna geimpft werden. „Spikevax ist wie Comirnaty von BioNTech ein mRNA-Impfstoff, der den Vorteil bietet, dass er bei Boosterimpfungen nur in halber Dosierung angewendet wird und dadurch individuell weniger Nebenwirkungen verursachen kann“, erklärt die Pandemiebeauftragte. „Zudem scheint er eine bessere Wirksamkeit gegen die Deltavirus-Variante zu haben, was sich positiv auf die Zahl der Impfdurchbrüche bemerkbar machen kann. Für Patienten unter 30 Jahren ist Comirnaty von Biontech besser geeignet, deshalb werden wir den begrenzten Impfstoff von Biontech für Personen unter 30 Jahren reservieren.“

23.11.2021 - Weitere Einschränkungen für Ungeimpfte im Hohenlohekreis

Ausgangssperre und Beschränkungen im Einzelhandel gelten ab Mittwoch, 24. November

Ab Mittwoch, 24. November 2021, gelten gemäß § 17a der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg im gesamten Hohenlohekreis weitere Einschränkungen für Ungeimpfte. Das Landratsamt Hohenlohekreis, Gesundheitsamt, hat heute offiziell festgestellt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Hohenlohekreis an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 500 Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner überschritten hat.

Damit ist Ungeimpften der Zutritt zu Einzelhandel und Märkten nicht gestattet. Ausgenommen sind Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen, wie z.B. Lebensmitteleinzelhandel, Getränkehandel, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Bau- und Raiffeisenmärkte oder Blumengeschäfte. Eine abschließende Aufstellung findet sich in § 17 Absatz 1 Satz 4 der Corona-Verordnung. Abholangebote und Lieferdienste einschließlich Online-Handel sind ohne Einschränkung zulässig.

Des Weiteren ist Ungeimpften der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Diese sind beispielsweise die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten sowie die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen. Die genaue Aufzählung der triftigen Gründe findet sich in § 17a Absatz 3 der Corona-Verordnung Baden-Württemberg.

Die genannten Regelungen gelten nicht mehr, sobald nach Feststellung des Gesundheitsamtes die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 500 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt.

05.11.2021 - Land passt Kontaktpersonennachverfolgung an

Gesundheitsamt informiert über die Folgen für den Hohenlohekreis

Ab heute, 5. November 2021, vollzieht das Land Baden-Württemberg eine Abkehr von der bisherigen Praxis der Kontaktpersonennachverfolgung bei Infektionen mit dem Coronavirus. Das bedeutet, dass nicht mehr jede Person, für die ein positives Testergebnis gemeldet wurde, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamts telefonisch kontaktiert wird. Die jeweiligen Absonderungspflichten für Betroffene sowie Kontaktpersonen bestehen jedoch weiterhin.

Künftig sollen sich die Gesundheitsämter laut Sozialministerium noch stärker auf Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen konzentrieren können. „Es gilt insbesondere, Infektionen in Pflegeheimen, in medizinischen Einrichtungen, in Schulen und Kitas zu verhindern. Denn hier handelt es sich um Menschen, die trotz einer Impfung besonders geschützt werden müssen oder noch gar keine Impfung erhalten können“, sagt auch Annemarie Flicker-Klein, Leiterin des Gesundheitsamts des Hohenlohekreises. „Aber selbstverständlich bleiben wir Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger, die ein positives Testergebnis haben, und für Firmen, Vereine und andere Einrichtungen, bei denen sich mehrere Personen infiziert haben.“

„Wir setzen jetzt auf das Verantwortungsgefühl aller Bürgerinnen und Bürger. Nur durch eine gemeinsame Anstrengung kann die vierte Welle abgeflacht werden“, betont die Ärztin Flicker-Klein. Dazu gehöre die Einhaltung der Quarantäne, die Beachtung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln, ausreichendes Lüften und das Vermeiden unnötiger Kontakte. „Wir befinden uns in einer Phase der Pandemie, in der jeder Bürger und jede Bürgerin ab 12 Jahren die Möglichkeit hat, sich und andere durch eine Impfung nachhaltig zu schützen. Bitte nehmen Sie die vorhandenen Angebote wahr und informieren Sie sich.“ Minister Manne Lucha empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern eine Auffrischung der Impfung nach sechs Monaten, für Menschen, die den Impfstoff von Johnson&Johnson erhalten haben, sogar früher.

„Baden-Württemberg hat mittlerweile die Warnstufe erreicht, unsere Krankenhäuser füllen sich. Eine möglichst vollständige Immunisierung der Bevölkerung bedeutet auch eine Entlastung für die Krankenhäuser“, schließt sich Flicker-Klein dem Minister an.

Gesundheitsamt kann wieder andere Aufgaben wahrnehmen

Die vom Ministerium angeordnete Anpassung bedeutet zugleich, dass sich das Gesundheitsamt künftig wieder vollumfänglich seinen originären Aufgaben im öffentlichen Gesundheitsdienst widmen wird. „Seit eineinhalb Jahren haben wir keine Einschulungsuntersuchungen mehr vornehmen können. Dieser Beitrag zum Wohl der Kinder fehlt. Deshalb sind wir froh, die Einschulungsuntersuchungen jetzt wieder durchführen zu können“, so Amtsleiterin Flicker-Klein. Auch in den anderen wichtigen Bereichen kann das Gesundheitsamt wieder mit mehr Personal agieren, etwa bei den zahnärztlichen Untersuchungen in Schulen, bei der Suchtberatung und der Kooperation mit den Partnerinnen und Partnern im Gesundheitswesen.

Absonderungspflicht besteht weiterhin

Auch nach diesen Änderungen in der Kontaktpersonennachverfolgung haben sich die Regeln für die Absonderung nicht geändert. Wer typische Symptome wie Fieber, trockenen Husten oder Halsschmerzen hat, soll einen kostenfreien PCR-Test machen und sich in Quarantäne begeben. Falls der Test negativ ausfällt, ist keine weitere Absonderung notwendig. Bei einem positiven Ergebnis endet die häusliche Isolation in der Regel 14 Tage nach dem Test. Diese Regelungen gelten auch nach einem positiven Schnelltest. Nach einem positiven Selbsttest muss zur Bestätigung ein PCR-Test durchgeführt werden.

Wer mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt lebt, begibt sich mit dieser in Quarantäne. Diese endet in der Regel 10 Tage nach der Testung oder nach dem Symptombeginn der positiv getesteten Person, wenn die Haushaltsangehörigen nicht selbst Symptome entwickeln. Die Quarantäne kann vorzeitig durch einen frühestens am fünften Tag der Absonderung durchgeführten negativen PCR-Test oder durch einen frühestens am siebten Tag der Absonderung durchgeführten negativen Schnelltest beendet werden. Für geimpfte und genesene Haushaltsangehörige ohne Symptome besteht keine Absonderungspflicht. Die Genesung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

„Wer Kontakt mit einer infizierten Person hatte, wird künftig nicht mehr vom Gesundheitsamt darüber informiert und zur Absonderung verpflichtet“, stellt Annemarie Flicker-Klein klar. „Wir appellieren aber an die Bevölkerung: Bitte lassen Sie sich testen, wenn Sie am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld Kontakt zu einer infizierten Person hatten und minimieren Sie Ihre eigenen Kontakte, bis Klarheit über Ihren eigenen Infektionsstatus besteht.“

Die Regeln zur Absonderung sind außerdem auf den Seiten des Sozialministeriums hier nachzulesen. Das Bürger-Info-Telefon des Gesundheitsamts zu Fragen rund um Corona ist von Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und an Freitagen von 9 bis 12 Uhr unter 07940 18-888 erreichbar.

17.08.2021 - Kreisimpfzentrum Öhringen schließt

Letzter regulärer Impftag am 5. September 2021

Das Kreisimpfzentrum des Hohenlohekreises (KIZ) in der Hohenlohe-Sporthalle Öhringen schließt zum 12. September 2021. Auf dieses Datum haben sich Land Baden-Württemberg, Landratsamt Hohenlohekreis und Stadt Öhringen geeinigt. Danach finden Impfungen ausschließlich durch die niedergelassenen Ärzte, Betriebsärzte und durch das mobile Impfteam Heilbronn statt. 

Der Normalbetrieb im KIZ läuft noch bis zum 5. September 2021. Parallel zum Abbau steht dann bis einschließlich 12. September 2021 ein reduziertes Impfangebot zur Verfügung. Bis zu diesem Termin finden auch weiterhin die mobilen Impfaktionen des KIZ Öhringen im Kreisgebiet statt. Am 19. September 2021 wird die Hohenlohe-Halle an die Stadt Öhringen zurückgegeben, sodass der Sportbetrieb ab dem 20. September 2021 beginnen kann.

Im KIZ werden bis zum letzten Impftag Erstimpfungen durchgeführt. Termine für Zweitimpfungen, die nach dem 12. September 2021 liegen, müssen von den Betroffenen selbst bei Haus- oder Betriebsarzt vereinbart werden.

13.08.2021 - Jede Impfung zählt

Weitere Impfaktionen in Testzentren, auf dem Wertstoffhof und am Freibad

Auch in der kommenden Woche bietet das Impfteam aus dem Kreisimpfzentrum Öhringen wieder zahlreiche Möglichkeiten an, kurzfristig und wohnortnah eine Corona-Schutzimpfung zu bekommen.

Am Dienstag, 17. August 2021, finden von 17 bis 20 Uhr parallel zum Betrieb des Schnelltestzentrums Brettachtal Impfungen in der Brettachtalhalle Bretzfeld statt. Ebenfalls parallel zum Testbetrieb finden am Donnerstag, 19. August 2021, von 16 bis 20 Uhr Impfungen in der Carl-Julius-Weber-Halle in Kupferzell statt.

Am Samstag, 21. August 2021, wird wie bereits an den vergangenen Samstagen von 8 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 16 Uhr ein mobiles Impfteam auf dem Wertstoffhof Stäffelesrain in Beltersrot im Einsatz sein.

Der Impfbus hält am Samstag, 21. August 2021, von 7 bis 12 Uhr auf dem Rathausvorplatz in Zweiflingen und am Sonntag, 22. August 2021, von 10 bis 15 Uhr am Freibad in Niedernhall. Wer sich am Niedernhaller Freibad impfen lässt, bekommt einen freien Eintritt in dieser Saison geschenkt.

Geimpft wird jeweils ohne vorherige Anmeldung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson (nur eine Impfung) oder BioNTech (zwei Impfungen erforderlich). Geimpft wird, solange der Vorrat reicht. Das Mitbringen von Lichtbildausweis, Impfausweis sowie Versichertenkarte ist hilfreich, aber nicht unbedingt notwendig.

Nach wie vor findet im Kreisimpfzentrum Öhringen immer freitags und samstags von 8 bis 18 Uhr und sonntags von 8 bis 15 Uhr das offene Impfen ohne Termin statt. Dabei werden die Impfstoffe von BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson&Johnson angeboten, solange der Vorrat reicht.

Es gibt viele Gründe, die für die Corona-Schutzimpfung sprechen. Im neuen YouTube-Video auf dem Kanal des Landratsamts Hohenlohekreis berichten einige Hohenloherinnen und Hohenloher, warum sie sich impfen lassen.

10.08.2021 - Inzidenzwert unter 10 im Hohenlohekreis offiziell festgestellt

Ab Mittwoch, 11. August, gelten die Lockerungen der Inzidenzstufe 1

An diesem Dienstag, 10. August 2021, hat das Landesgesundheitsamt am fünften Kalendertag in Folge einen 7-Tage-Inzidenzwert von unter 10 pro 100.000 Einwohner für den Hohenlohekreis veröffentlicht. Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat diese Unterschreitung per Allgemeinverfügung offiziell festgestellt.

Damit treten im Hohenlohekreis ab Mittwoch, 11. August 2021, die Regelungen der Inzidenzstufe 1 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Das bedeutet insbesondere gelockerte Kontaktbeschränkungen, geöffnete Diskotheken (mit 3G), kein Rauchverbot in der Gastronomie und in Vergnügungsstätten sowie gelockerte Personenbeschränkungen bei Veranstaltungen, bei Messen, im touristischen Verkehr und in Prostitutionsstätten. Eine gesamte Übersicht über die geltenden Regelungen ist laufend aktualisiert auch auf www.corona-im-hok.de zu finden.

Regelungen für die verschiedenen Lebensbereiche:

  • Kontaktbeschränkung: maximal 25 Personen ohne Beschränkung der Anzahl Haushalte (Geimpfte sowie genesene Personen werden nicht mitgezählt.)
  • Private Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeitsfeiern) - ohne Abstandsgebot und ohne Maskenpflicht, aber mit Hygienekonzept sowie Datenerfassung: im Freien max. 300 Personen, in geschlossenen Räumen max. 300 Personen unter Beachtung der 3G-Regel
  • Öffentliche Veranstaltungen (Theater, Oper, Konzerte, Stadtfeste, Wettkampfveranstaltungen im Sport etc.) - mit Hygienekonzept und Datenerfassung: im Freien max. 1.500 Personen (Maskenpflicht bei mehr als 300 Personen), in geschlossenen Räumen max. 500 Personen / Oder: max. 50 Prozent der Kapazität ohne Abstandsgebot mit 3G-Regel, max. 25.000 Personen
  • Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks, Schwimmbäder etc.) - mit Hygienekonzept und Datenerfassung: ohne Beschränkung der Personenzahl
  • außerschulische und berufliche Bildung (Volkshochschulen, Jugendkunstgruppen etc.) - mit Hygienekonzept und Datenerfassung: ohne Beschränkung der Personenzahl und ohne 3G
  • Kultureinrichtungen (Galerien, Museen, Bibliotheken, etc.) - mit Hygienekonzept und Datenerfassung: ohne Beschränkung der Personenzahl
  • Gastronomie und Vergnügungsstätten (Restaurants, Kneipen, Imbisse, Spielhallen etc.) - mit Hygienekonzept und Datenerfassung: ohne 3G, ohne Beschränkung der Personenzahl
  • Betriebskantinen und Mensen - mit Hygienekonzept und Datenerfassung: Benutzung durch Angehörige der Einrichtung ohne 3G
  • Einzelhandel (inkl. Dienstleistungs- oder Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr) - mit Hygienekonzept: ohne besondere Regelungen
  • Körpernahe Dienstleistungen - mit Hygienekonzept: wenn Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, gilt die 3G-Regel
  • Messen - mit Hygienekonzept und Datenerfassung: im Freien und in geschlossenen Räumen entweder 1 Person je angefangene 3m² oder ohne Beschränkung der Personenzahl mit 3G-Regel
  • Beherbergung - mit Hygienekonzept und Datenerfassung: ohne besondere Regelungen
  • Touristischer Verkehr (Schifffahrt, Seilbahnen, Busverkehr etc.) - mit Hygienekonzept und Datenerfassung: ohne 3G und ohne Personenbeschränkung
  • Diskotheken - mit Hygienekonzept und Datenerfassung: 30% der Kapazität mit 3G-Regel
  • Prostitutionsstätten - mit Hygienekonzept und Datenerfassung: mit 3G-Regel
  • Sport - mit Hygienekonzept und Datenerfassung: im Freien und in geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen
 

09.08.2021 - Jede Impfung zählt

Weitere Impfaktionen im Hohenlohekreis

In dieser Woche finden im Hohenlohekreis weitere Impfaktionen statt.

Am Samstag, 14. August 2021, wird von 8 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 16 Uhr ein mobiles Impfteam auf dem Wertstoffhof Stäffelesrain in Beltersrot im Einsatz sein.

Zudem fährt der Impfbus weiter durch die Städte und Gemeinden und macht dabei an den folgenden Stationen Halt:

Dienstag, 10.08.2021, 9-17 Uhr: Altes Rathaus Künzelsau

Mittwoch, 11.08.2021, 14-19 Uhr: Nobelgusch, Pfedelbach

Donnerstag, 12.08.2021, 14-19 Uhr: Aldi-Parkplatz, Forchtenberg

Geimpft wird jeweils ohne vorherige Anmeldung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson. Mit diesem Impfstoff ist keine zweite Impfung notwendig. Auf Wunsch stehen auch andere Impfstoffe zur Verfügung. Geimpft wird solange der Vorrat reicht. Das Mitbringen von Lichtbildausweis, Impfausweis sowie Versichertenkarte ist hilfreich, aber nicht unbedingt notwendig.

Im Kreisimpfzentrum Öhringen findet immer freitags und samstags von 8 bis 18 Uhr und sonntags von 8 bis 15 Uhr Impfen ohne Termin statt. Dabei werden die Impfstoffe von BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson&Johnson angeboten, solange der Vorrat reicht.

Es gibt viele Gründe, die für die Corona-Schutzimpfung sprechen. Im neuen YouTube-Video auf dem Kanal des Landratsamts Hohenlohekreis berichten einige Hohenloherinnen und Hohenloher, warum sie sich impfen lassen.

05.08.2021 - Ausbruchsgeschehen im Hohenlohekreis aufgearbeitet

Zahlreiche Corona-Fälle konnten zugeordnet werden

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat das Infektionsgeschehen der vergangenen Wochen aufgearbeitet. Mit großem Einsatz und nach intensiver Fallermittlung ist es gelungen, weitere Infektionsketten nachzuvollziehen und so einen Großteil der Fälle aus dem Monat Juli in Zusammenhang mit einem einzelnen Ausbruchsgeschehen zu bringen.

Insgesamt konnten diesem Ausbruchsgeschehen 54 laborbestätigte Fälle der Delta-Variante und 257 enge Kontaktpersonen zugeordnet werden. Beteiligt waren dabei ein Unternehmen, zwei Bars und ein Club im Raum Öhringen. Ermittelt werden konnte auch, dass es sich bei dem Indexfall dieses Infektionsgeschehens um einen Reiserückkehrer handelt, der Ende Juni aus Russland eingereist ist.

„Es hat sich wieder einmal bestätigt, wie wichtig die Kontaktpersonennachverfolgung ist, da so die weitere Verbreitung des Coronavirus verhindert werden kann“, erklärt Annemarie Flicker-Klein, Amtsleiterin des Gesundheitsamtes. Für eine Entwarnung sei es allerdings zu früh: „Für beendet erklärt wird ein Ausbruchsgeschehen gemäß den Richtlinien des Robert Koch-Institutes erst nach Ablauf von 28 Tagen. Für uns im Hohenlohekreis bedeutet das, dass wir dieses Geschehen weiterhin genau beobachten müssen. Dies hat auch wieder gezeigt, dass wir trotz der aktuell sinkenden Inzidenzen enorm vorsichtig sein müssen“, so Flicker-Klein.

29.07.2021 - Besondere Impfaktion für Kinder und Jugendliche

Kinderärzte im Kreisimpfzentrum am 31. Juli und 1. August 2021

Am kommenden Wochenende bietet das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen im Rahmen des Impfens ohne Termin auch Impfungen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren an. Am Samstag, 31. Juli, 8 bis 18 Uhr, und am Sonntag, 1. August, 8 bis 15 Uhr, sind speziell Kinderärzte und Hausärzte mit Pädiatrie-Erfahrung vor Ort, um die Impfaufklärung durchzuführen.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Mitzubringen ist lediglich ein Lichtbildausweis, eine Versichertenkarte sowie, sofern vorhanden, der Impfausweis. Geimpft wird mit dem Impfstoff von BioNTech.

Auch an jedem anderen Wochenende können Kinder und Jugendliche in Öhringen geimpft werden, dann wird das Aufklärungsgespräch von erfahrenen KIZ-Ärzten übernommen.

29.07.2021 - Abschluss der Aktion „Geimpft in die Ferien“ in Künzelsau

Der Impfbus zieht weiter – viele Künzelsauer haben das Impfangebot wahrgenommen

Am Mittwoch, 28. Juli 2021, endete die Impfaktion „Geimpft in die Ferien“ im Künzelsauer Ortsteil Taläcker. Seit Dienstag, 27. Juli, konnten sich alle Hohenloherinnen und Hohenloher unkompliziert und ohne Anmeldung in einem Impfbus impfen lassen. Der Impfbus wurde dem Zentralen Impfzentrum in Rot am See kostenfrei von Ziehl-Abegg zur Verfügung gestellt. Verimpft wurde vorrangig der Impfstoff von Johnson&Johnson, bei dem schon eine Impfung für den vollständigen Impfschutz genügt. 14 Tage nach dieser Impfung gilt man somit bereits als „vollständig geimpft“. Auf Wunsch wurden auch andere Impfstoffe verimpft.

Insgesamt ließen sich bei dieser Aktion in Taläcker rund 100 Personen impfen. Damit wurde ein wichtiger Beitrag zur Pandemie-Bewältigung im Hohenlohekreis geleistet.

„Ich freue mich sehr, dass die Aktion so gut von den Bürgern angenommen wurde und diese sich damit sich selbst und anderen gegenüber verantwortungsvoll zeigen“, sagt Landrat Dr. Matthias Neth. „Die seit einigen Tagen wieder steigende Inzidenz und die neuesten Ausbruchsgeschehen machen deutlich, dass die Pandemie noch nicht überstanden und damit eine Erhöhung der Impfquoten immer noch immens wichtig ist. Ich danke allen Geimpften im Hohenlohekreis sehr für ihr Engagement! Jede und jeder Einzelne bringt uns voran!“

Die Aktion mit dem Impfbus geht am 29. Juli in Niedernhall auf dem Edeka-Parkplatz weiter, dort können sich die Impfwilligen von 14 – 19 Uhr impfen lassen. Am 30. Juli von 11 – 16 Uhr wird dann auf der Bürgerwiese in Bretzfeld geimpft. Auch hier wird vorrangig der Impfstoff von Johnson&Johnson verwendet. Geimpft wird solange der Vorrat reicht. Weitere Haltestellen des Impfbusses in den Städten und Gemeinden des Hohenlohekreises sind in Planung.

26.07.2021 - Neue Corona-Ausbruchsgeschehen im Hohenlohekreis

7-Tage-Inzidenz steigt auf 32,0

In den vergangenen sieben Tagen hat das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises insgesamt 36 Corona-Neuinfektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit Stand Sonntagabend bei 32,0 pro 100.000 Einwohner.

Die steigenden Fallzahlen lassen sich auf zwei Ausbruchsgeschehen am Wochenende 17. / 18. Juli 2021 zurückführen, dabei handelt es sich um eine Bar und einen Club im Raum Öhringen. Aufgrund oft unvollständiger, falsch hinterlegter oder teilweise nicht vorhandener Kontaktdaten ist eine umfassende Kontaktpersonennachverfolgung durch die Fallermittlung des Gesundheitsamtes nicht möglich. Allen Besucherinnen und Besuchern der Metropol Shisha-Lounge in Öhringen und des Clubs Gentele in Pfedelbach in der Nacht vom 17. auf den 18. Juli 2021 wird dringend empfohlen, die eigenen Kontakte zu minimieren, kostenfreie Testmöglichkeiten zu nutzen und sich bei den typischen Symptomen (Husten, Schnupfen und Fieber) an den Hausarzt zu wenden.

„Jeder sehnt sich nach einer Rückkehr zum normalen Leben. Dabei müssen jedoch die Grundregeln, insbesondere auch in Hinblick auf die Kontaktdatenerfassung, beachtet werden“, mahnt Landrat Dr. Matthias Neth. „Seit fast eineinhalb Jahren nimmt jeder von uns Einschränkungen in Kauf, damit wir als Gesellschaft die Corona-Pandemie bewältigen können. Wer die hart erarbeiteten Fortschritte jetzt leichtsinnig aufs Spiel setzt, zeigt keinerlei Respekt gegenüber seinen Mitmenschen.“

23.07.2021 - Geimpft in die Ferien

Besondere Impfaktionen in Öhringen und Künzelsau

In der kommenden Woche finden im Hohenlohekreis zwei Impfaktionen unter dem Motto „Geimpft in die Ferien“ statt. „Unser Ziel ist es, allen Hohenloherinnen und Hohenlohern ein unkompliziertes Angebot für eine Corona-Schutzimpfung zu machen“, erklärt Mike Weise, Leiter des Kreisimpfzentrums Öhringen.

Am Dienstag, 27. Juli, und Mittwoch, 28. Juli 2021, steht ein Impfbus an der Bergstation der Bergbahn in Künzelsau-Taläcker. Dort können Impfwillige jeweils von 14 bis 19 Uhr ohne vorherige Anmeldung den Impfstoff von Johnson&Johnson bekommen. In Öhringen findet die Aktion am 30. Juli 2021 von 8 bis 18 Uhr im Kreisimpfzentrum Öhringen in der Hohenlohesporthalle statt, ebenfalls ohne vorherige Terminvereinbarung und mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson. Mit diesem Impfstoff ist keine zweite Impfung notwendig. Auf Wunsch stehen auch andere Impfstoffe zur Verfügung. Geimpft wird solange der Vorrat reicht.

16.07.2021 - Offenes Impfen im Kreisimpfzentrum Öhringen angepasst

Wöchentliche Angebote von Freitag bis Sonntag

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen hat die Termine für das „offene Impfen“ angepasst. Ab sofort ist die Impfung ohne vorherige Terminvereinbarung immer freitags und samstags von 8 bis 18 Uhr und sonntags von 8 bis 15 Uhr möglich. Die angekündigten offenen Impftage vom 19. bis 22. Juli 2021 entfallen.

„Es hat sich gezeigt, dass das offene Impfangebot unter der Woche nur wenig genutzt wird“, erklärt Mike Weise, Leiter des KIZ. „Deshalb haben wir entschieden, die offenen Impftage auf das Wochenende zu konzentrieren.“

08.07.2021 - „Offene Impftage“ am KIZ Öhringen

Termine für Zweitimpfungen können vorgezogen werden

In den kommenden Wochen bietet das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen mehrere „offene Impftage“ an. Für diese sind keine Terminbuchungen notwendig. Dabei wird das von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene heterologe Impfschema angewendet. Das heißt, der Erstimpfung mit AstraZeneca folgt nach 4 Wochen eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNTech oder Moderna.

An diesen offenen Impftagen setzt das KIZ Öhringen außerdem die Regelungen des Landes Baden-Württemberg zu den verkürzten Impfabständen um. Das bedeutet: Auch Menschen, die eine Erstimpfung vor vier Wochen oder mehr hatten, können an diesen Tagen ohne Termin zu einer vorgezogenen Zweitimpfung erscheinen. Geimpft wird, so lange der Vorrat an mRNA-Impfstoff reicht.

Termine für offene Impftage im KIZ Öhringen:

  • 08.07.21, 14:00 bis 20:00 Uhr
  • 09.07.21, 07:00 bis 21:00 Uhr
  • 10.07.21, 07:00 bis 21:00 Uhr
  • 11.07.21, 07:00 bis 14:00 Uhr
  • 12.07.21, 13:00 bis 19:00 Uhr
  • 13.07.21, 13:00 bis 19:00 Uhr
  • 14.07.21, 13:00 bis 19:00 Uhr
  • 16.07.21, 09:30 bis 19:00 Uhr
  • 17.07.21, 18:00 bis 20:00 Uhr
  • 19.07.21, 13:00 bis 19:00 Uhr
  • 20.07.21, 13:00 bis 19:00 Uhr
  • 21.07.21, 13:00 bis 19:00 Uhr
  • 22.07.21, 14.30 bis 21.00 Uhr
  • 23.07.21, 18:30 bis 20:30 Uhr
  • 24.07.21, 18:30 bis 20:30 Uhr

Die Termine des offenen Impfens stehen vorbehaltlich vorhandener Impfstoffe zur Verfügung. Bereits gebuchte Zweittermine sind davon nicht betroffen und werden in jedem Fall sichergestellt.

Zudem werden für das kommende Wochenende (9. bis 11. Juli) rund 1000 Termine für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson im Buchungssystem unter www.impfterminservice.de freigeschaltet.

Das Zentrale Impfzentrum (ZIZ) Rot am See bietet am kommenden Samstag, 10. Juli, und Sonntag, 11. Juli, jeweils zwischen 9 und 16 Uhr ebenfalls Impfaktionen ohne Termin an. Verimpft wird dabei der Impfstoff von Johnson&Johnson.

07.07.2021 - Corona-Schutzimpfungen ohne Termin möglich

Kreisimpfzentrum bietet weitere offene Impftage an – Regelung zu verkürzten Impfabständen wird umgesetzt

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) des Hohenlohekreises in Öhringen bietet auch in der zweiten Juli-Hälfte offene Impftage an. Wer bisher keinen Termin gebucht hat oder sich kurzfristig zur Erstimpfung entschließt, kann an einem der Termine in das Kreisimpfzentrum Öhringen kommen und sich mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen lassen. Die Zweitimpfung erfolgt gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission nach etwa vier Wochen mit einem mRNA-Impfstoff der Hersteller Biontech oder Moderna.

An diesen offenen Impftagen setzt das KIZ Öhringen außerdem die Regelungen des Landes Baden-Württemberg zu den verkürzten Impfabständen um. Das bedeutet: Auch Menschen, die eine Erstimpfung vor vier Wochen oder mehr hatten, können an diesen Tagen ohne Termin zu einer vorgezogenen Zweitimpfung erscheinen. Geimpft wird, so lange der Vorrat an mRNA-Impfstoff reicht.

Zudem werden für das kommende Wochenende (9. bis 11. Juli) rund 1000 Termine für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson im Buchungssystem unter www.impfterminservice.de freigeschaltet.

„Wir freuen uns, dass durch die neuen Regelungen eine Vielzahl von Menschen noch vor Ferienbeginn vollen Impfschutz erreichen können und hoffen, durch das Angebot auch Personen zur Impfung zu motivieren, die sich bislang noch unschlüssig waren“, teilt KIZ-Leiter Mike Weise mit.

Eine Anmeldung vorab ist nicht notwendig. Mitgebracht werden muss lediglich ein Lichtbildausweis, eine Versichertenkarte sowie – sofern vorhanden – Impfausweis und Medikamentenplan. Das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend.

Termine für offene Impftage im KIZ Öhringen:

Montag, 12.07. bis Mittwoch, 14.07., jeweils von 13 bis 19 Uhr

Freitag, 16.07., 9.30 bis 19.00 Uhr

Samstag, 17.07., 18 bis 20 Uhr

Montag, 19.07. bis Mittwoch, 21.07., jeweils von 13 bis 19 Uhr

Donnerstag, 22.07., 14.30 bis 21.00 Uhr

Freitag, 23.07., und Samstag, 24.07, jeweils von 18.30 bis 20.30 Uhr

Die Termine des offenen Impfens stehen vorbehaltlich vorhandener Impfstoffe zur Verfügung. Bereits gebuchte Zweittermine sind davon nicht betroffen und werden in jedem Fall sichergestellt.

06.07.2021 - Landrat ruft zur Corona-Schutzimpfung auf

Impfung als moralische Verantwortung - „Offene Impftage“ am Kreisimpfzentrum Öhringen

In den kommenden Wochen bietet das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen mehrere „offene Impftage“ an. Für diese sind keine Terminbuchungen notwendig. Dabei wird das von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene heterologe Impfschema angewendet. Das heißt, der Erstimpfung mit AstraZeneca folgt nach 4 Wochen eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNTech oder Moderna.

Dass zuletzt mehrere Impfzentren in der Region freie Termine sowie offene Impftage gemeldet haben, diese dann aber nur zu einem kleinen Bruchteil genutzt wurden, sieht Landrat Dr. Matthias Neth mit Sorge: „Die Impfung großer Teile der Bevölkerung ist der einzige nachhaltige Weg aus der Pandemie. Der derzeit niedrige Inzidenzwert und die damit verbundenen Lockerungen bis hin zur Aussetzung der 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) dürfen uns nicht dazu verleiten zu glauben, dass Impfungen oder auch Tests nicht notwendig sind – ganz im Gegenteil. Gerade jetzt ist die beste Zeit, sich impfen zu lassen, um rechtzeitig den Impfschutz aufzubauen.“ Denn spätestens im Herbst müsse man nicht zuletzt wegen der hoch ansteckenden Delta-Variante damit rechnen, dass die Infektionszahlen wieder steigen.

Dr. Neth ruft zudem dazu auf, keine Zweittermine verfallen zu lassen. Auch im KIZ Öhringen sind zuletzt fast zehn Prozent der Zweittermine nicht wahrgenommen worden. „Das halte ich für verantwortungslos“, meint Dr. Neth. „Wir wissen mittlerweile, dass gerade die Zweitimpfung entscheidend ist für eine hohe Schutzwirkung gegen die Delta-Variante.“ Wer seinen Zweittermin nicht wahrnehmen kann, wird gebeten, den Termin abzusagen, um den Impfstoff anderen zur Verfügung stellen zu können.

Letztendlich gebe es bei der Corona-Impfung eine moralische Verantwortung für einen selbst, für das engere Umfeld und die Gesellschaft, so der Landrat. „Nur mit einer ausreichend hohen Impfquote und der Einhaltung der Hygienemaßnahmen können wir beispielsweise eine neue Corona-Welle oder auch einen Lockdown im Herbst/Winter vermeiden. Und davon profitieren am Ende alle.“

Die nächsten offenen Impftage im KIZ Öhringen sind:

  • 08.07.21, 14:00 bis 20:00 Uhr
  • 09.07.21, 07:00 bis 21:00 Uhr
  • 10.07.21, 07:00 bis 21:00 Uhr
  • 11.07.21, 07:00 bis 14:00 Uhr
  • 12.07.21, 13:00 bis 19:00 Uhr
  • 13.07.21, 13:00 bis 19:00 Uhr
  • 14.07.21, 13:00 bis 19:00 Uhr

Sobald auch andere Impfstoffe für offene Angebote zur Verfügung stehen, teilt das Kreisimpfzentrum dies über die regionalen Medien und auf der Homepage www.corona-im-hok.de mit.

Für die offenen Impftage sind lediglich der Personalausweis sowie der Impfausweis, sofern vorhanden, notwendig.

Der von der STIKO empfohlene Abstand zwischen einer Impfung mit AstraZeneca und einem mRNA-Impfstoff von vier Wochen wird auch bei bereits gebuchten AstraZeneca-Terminen umgesetzt. Dazu werden die Zweittermine vor Ort vergeben, weil im Terminservice-Portal technisch bedingt bislang nur der Impfabstand von 12 Wochen dargestellt wird. Betreffende Personen, die bereits einen Zweittermin über das Portal erhalten haben, werden gebeten, diesen zu löschen. Das Sozialministerium hat darüber hinaus angekündigt, die STIKO-Empfehlung zur Verkürzung der Terminabstände beim heterologen Impfschema bei AstraZeneca auch für die bereits erfolgten Erstimpfungen landesweit zu regeln. Über die Umsetzung im KIZ Öhringen wird schnellstmöglich informiert.

Dem KIZ Öhringen wurden zudem rund 1000 Dosen des Impfstoffes von Johnson&Johnson zugesagt. Diese werden als buchbare Termine am Freitag (09.07.), Samstag (10.07.) und Sonntag (11.07.) angeboten. Die Termine werden im Buchungssystem freigeschaltet, sobald der Liefertermin sowie die genaue Dosenanzahl feststehen. Diese Termine werden voraussichtlich ab Donnerstagmittag unter www.impfterminservice.de buchbar sein.

 

01.07.2021 - Corona-Schutzimpfungen an diesem Wochenende möglich

Kreisimpfzentrum Öhringen kann auch ohne Termin besucht werden

Impfung am Wochenende mit vorheriger Terminvereinbarung:
Im Kreisimpfzentrum des Hohenlohekreises in Öhringen stehen momentan noch rund 1.000 freie Impftermine für das Wochenende vom 2. bis 4. Juli 2021 zur Verfügung. Zum Einsatz kommen die Impfstoffe von BioNTech und AstraZeneca. Termine können wie gewohnt über die Hotline 116 117 oder online unter www.impfterminservice.de gebucht werden.

Impfung am Wochenende ohne vorherige Terminvereinbarung:
Wer bisher keinen Termin gebucht hat oder sich kurzfristig zur Erstimpfung entschließt, kann am Samstag, 3. Juli, und Sonntag, 4. Juli, jeweils zwischen 14 Uhr und 19 Uhr in das Kreisimpfzentrum Öhringen kommen und sich mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen lassen. Eine Anmeldung vorab ist nicht notwendig. Mitgebracht werden muss lediglich ein Lichtbildausweis, eine Versichertenkarte sowie sofern vorhanden Impfausweis und Medikamentenplan. Das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend.

28.06.2021 - Aktuelle Corona-Lage im Hohenlohekreis

7-Tage-Inzidenz bei 4,4 pro 100.000 Einwohner

Im Hohenlohekreis lag die 7-Tage-Inzidenz am 27. Juni 2021 bei 4,4 pro 100.000 Einwohner. Von den laborbestätigten Fällen der vergangenen Tage war auch eine Einrichtung im Raum Öhringen und eine Schule im Raum Künzelsau betroffen. Insgesamt musste vom Gesundheitsamt für rund 70 Personen eine Quarantäne angeordnet werden.

Am Wochenende wurde bei einem weiteren positiv Getesteten die Delta-Variante nachgewiesen. Insgesamt sind im Hohenlohekreis damit zwei Fälle dieser Virusvariante bestätigt. Weitere Ergebnisse von Sequenzierungen stehen noch aus.

Derzeitige Regelungen

Seit Montag, 28. Juni, gelten die weitreichenden Lockerungen der Inzidenzstufe 1 (unter 10) der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Maßgeblich sind die Zahlen des Landesgesundheitsamtes (LGA), die jeweils am Abend veröffentlicht werden. Alle Informationen zu den nun geltenden Regelungen werden auf der Homepage www.corona-im-hok.de laufend aktualisiert.

Kreisimpfzentrum Öhringen

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen führt in der kommenden Woche von Dienstag bis Sonntag rund 6.000 Impfungen durch, dabei handelt es sich größtenteils um Zweittermine.

Isolierstation Künzelsau

Die Isolierstation im ehemaligen Krankenhausgebäude in Künzelsau wird zurückgebaut. Zwischen März und Mai 2020 war die Isolierstation im aktiven Betrieb. Im August 2020 wurde die Isolierstation in den Standby-Modus versetzt, sie musste zwischenzeitlich nicht reaktiviert werden. Bei Bedarf können im Hohenlohekreis auch weiterhin Möglichkeiten zur Isolation aktiviert werden.

27.06.2021 - Inzidenzwert unter 10 offiziell festgestellt

Ab Montag, 28. Juni, gelten im Hohenlohekreis die Regelungen der neuen Corona-Inzidenzstufe 1

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Sonntag, 27. Juni 2021, die Unterschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 10 pro 100.000 Einwohner an fünf Tagen in Folge amtlich bekanntgemacht. Daher treten im Hohenlohekreis ab Montag, 28. Juni 2021, die Regelungen der Inzidenzstufe 1 der ab diesem Tag gültigen CoronaVO des Landes Baden-Württemberg in Kraft.

Eine Übersicht über die ab 28. Juni 2021 geltenden Regelungen ist auf www.corona-im-hok.de sowie auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg hier zu finden.

24.06.2021 - Delta-Variante erstmals im Hohenlohekreis nachgewiesen

Am heutigen Donnerstag, 24. Juni 2021, ist im Hohenlohekreis erstmals ein Fall mit der zuerst in Indien entdeckten Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen worden. Bislang sind für diesen Fall jedoch keine engen Kontaktpersonen im Hohenlohekreis identifiziert worden, für die eine Quarantäne hätte verfügt werden müssen.

18.06.2021 - Impfaktion am 26. Juni in der Nobelgusch Pfedelbach

Hausärztin organisiert Impfmarathon
Ein entscheidender Schritt zur flächendeckenden Impfung im Hohenlohekreis


Am 26.06. wird in der Nobelguschhalle in Pfedelbach ein Impfmarathon für den Hohenlohekreis stattfinden. Ab 08:00 Uhr sollen rund 3.400 Dosen des Impfstoffs Covid-19 Vaccine Janssen von Johnson&Johnson verimpft werden. Die Terminvergabe startet am Samstag (19.06.2021) um 12.00 Uhr, es können sich Erwachsene ab 18 Jahren hier anmelden.

Es herrscht großer Andrang auf die Praxis von Dr. Susanne Bublitz, Hausärztin in Pfedelbach: „Viele wollen einen Impftermin, leider erhalten wir aber bei weitem nicht die Impfstoffmengen, die wir bestellen und erfahren oft erst sehr kurzfristig, was wir tatsächlich bekommen.“ Das macht die Terminvergabe im Praxisalltag sehr schwierig und die Durchführung der Impfung ist mit einem riesigen bürokratischen Aufwand verbunden, erklärt die Hausärztin. „Wir haben uns daher entschieden, mit einem Impfmarathon Geschwindigkeit in die Impfkampgange zu bringen und an einem Tag rund 3.400 Impfungen durchführen. Diese große Menge schaffen wir in verhältnismäßig kurzer Zeit, da der Impfmarathon komplett digital organisiert sein wird. Damit entlasten wir die Praxen vor Ort und bieten eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit eine Impfung zu erhalten.“

Verimpft wird am 26.06. der Impfstoff Covid-19 Vaccine Janssen von Johnson&Johnson. Die Impfdosen sind unter anderem Restbestände der impfenden Praxen und kooperierenden Apotheken. Dr. Bublitz erklärt: „Der Impfstoff von Johnson&Johnson eignet sich gerade für den Impfmarathon ideal, da er nur einmal gespritzt werden muss. So haben alle, die am 26.06.2021 geimpft werden zwei Wochen später den vollen Impfschutz, ohne Zweittermin. Bei rund 3400 Impfungen kommen wir damit unserem Ziel, den Hohenlohekreis durchzuimpfen, einen guten Schritt näher.“

Dr. Bublitz wird bei der Organisation durch die Praxisteams vor Ort, vielen Helfern und durch den Hausärzteverband Baden-Württemberg, den Hohenlohekreis und die Gemeinde Pfedelbach unterstützt. Die Anmeldung startet am 19.06.2021 um 12.00 Uhr, Termine gibt es hier.

Über den Hausärzteverband Baden-Württemberg
Der Hausärzteverband Baden-Württemberg ist einer von 17 Landesverbänden des Deutschen Hausärzteverbands. Er vertritt die Interessen von über 4.000 Hausärztinnen und Hausärzten in Baden-Württemberg gegenüber der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen und den Landesministerien. Alle Aktivitäten des Hausärzteverband Baden-Württemberg stehen auf der Website des Landesverbands (www.hausarzt-bw.de) bereit.

 

16.06.2021 - Aktuelle Corona-Lage im Hohenlohekreis

7-Tage-Inzidenz bei 10,7 pro 100.000 Einwohner (Stand 16. Juni 2021)

Im Hohenlohekreis lag die 7-Tage-Inzidenz am 16. Juni 2021 bei 10,7 pro 100.000 Einwohner. In den vergangenen sieben Tagen wurden vom Gesundheitsamt keine neuen Ausbruchsgeschehen erfasst und an das Landesgesundheitsamt gemeldet.

Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung weist das Landratsamt Hohenlohekreis darauf hin, dass das Gesundheitsamt keine externen Unternehmen mit telefonischen Umfragen beauftragt hat. Anrufe solcher Art haben keinen offiziellen Charakter und sollten deshalb nicht beantwortet werden.

Derzeitige Regelungen

Es gelten die Regelungen des Öffnungsschrittes 3 sowie die Lockerungen bei Inzidenz unter 35 aus dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg. Weitere Informationen hierzu werden auf der Homepage www.corona-im-hok.de laufend aktualisiert.

Kreisimpfzentrum Öhringen

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen führt am kommenden Wochenenden von Freitag bis Sonntag insgesamt rund 3.800 Impfungen durch, dabei handelt es sich ausschließlich um Zweittermine. Aktuell haben im Hohenlohekreis nach Auskunft des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg rund 46,2% eine Erstimpfung und 24,7 % aller Bürgerinnen und Bürger die Zweitimpfung erhalten (Stand 13. Juni 2021).

Ab dem kommenden Impfwochenende erhalten Besucherinnen und Besucher des KIZ nach der Zweitimpfung den digitalen Impfnachweis. Wer bereits vollständig geimpft ist und im KIZ geimpft wurde, erhält das Zertifikat automatisch per Post durch eine zentrale Stelle des Landes Baden-Württemberg. Ein Anruf oder ein nochmaliger Besuch des Impfzentrums ist hierfür nicht erforderlich. Das Kreisimpfzentrum Öhringen hat ebenso wie andere Impfzentren keinerlei Einfluss auf den Versand.

14.06.2021 - Wie erhalte ich meinen digitalen Impfnachweis?

Keine nachträgliche Ausgabe im Kreisimpfzentrum

Ab dieser Woche erhalten vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Personen in ganz Deutschland den digitalen Impfnachweis. Auch im Kreisimpfzentrum (KIZ) des Hohenlohekreises in Öhringen wird das Impfzertifikat von nun an nach der Zweitimpfung für die Besucherinnen und Besucher ausgedruckt.

Wer bereits vollständig geimpft ist und in einem Impfzentrum geimpft wurde, erhält das Impfzertifikat automatisch per Post durch eine zentrale Stelle des Landes Baden-Württemberg. Ein Anruf oder ein nochmaliger Besuch des Impfzentrums ist hierfür nicht erforderlich. Das Kreisimpfzentrum Öhringen hat ebenso wie andere Impfzentren keinerlei Einfluss auf den Versand.

Wer bereits vollständig geimpft ist und in einer Arztpraxis geimpft wurde, erhält das Impfzertifikat in der Arztpraxis oder in einer Apotheke.

Wer noch nicht vollständig geimpft ist, bisher also erst eine von zwei Impfdosen bekommen hat, erhält den digitalen Impfnachweis nach dem Zweittermin.

Hintergrund:

Beim digitalen Impfnachweis handelt es sich um ein freiwilliges Angebot, das ergänzend zum gelben Impfpass genutzt werden kann. Nach der Impfung wird ein Code mit Name, Geburtsdatum und Impfstatus generiert, der diese Informationen über die kostenfreie App CovPass oder über die Corona-Warn-App lokal auf dem Smartphone speichert. Beispielsweise beim Besuch von Innengastronomie oder Veranstaltungen kann dieser digitale Impfnachweis zusammen mit dem Personalausweis anstelle eines tagesaktuellen Corona-Schnelltests vorgezeigt werden. Das Zertifikat gilt auch bei allen Reisen innerhalb der Europäischen Union als Nachweis.

10.06.2021 - Kreisimpfzentrum Öhringen bereit für Freigabe durch Landesregierung

Voraussetzungen für digitalen Impfnachweis geschaffen

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) des Hohenlohekreises in Öhringen hat alle technischen Voraussetzungen für die Einführung des digitalen Impfnachweises geschaffen. Sobald das zuständige Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg die finale Freigabe erteilt, können Besucherinnen und Besucher des KIZ am Ausgang ein Impfzertifikat erhalten.

Digitale Impfnachweise für bereits vollständig geimpfte Personen sollen diesen durch eine zentrale Stelle des Landes auf dem Postweg zugesandt werden. Ein nochmaliger Besuch des Impfzentrums ist daher nicht erforderlich.

Hintergrund:

Beim digitalen Impfnachweis handelt es sich um ein freiwilliges Angebot, das ergänzend zum gelben Impfpass genutzt werden kann. Nach der Impfung wird ein Code mit Name, Geburtsdatum und Impfstatus generiert, der diese Informationen über die kostenfreie App CovPass oder über die Corona-Warn-App lokal auf dem Smartphone speichert. Beispielsweise beim Besuch von Innengastronomie oder Veranstaltungen kann dieser digitale Impfnachweis zusammen mit dem Personalausweis anstelle eines tagesaktuellen Corona-Schnelltests vorgezeigt werden.

09.06.2021 - Aktuelle Corona-Lage im Hohenlohekreis

7-Tage-Inzidenz bei 14,2 pro 100.000 Einwohner

Im Hohenlohekreis lag die 7-Tage-Inzidenz am 9. Juni 2021 bei 14,2 pro 100.000 Einwohner. In den vergangenen sieben Tagen wurden vom Gesundheitsamt keine neuen Ausbruchsgeschehen erfasst und an das Landesgesundheitsamt gemeldet.

Die Altersverteilung der Fälle der vergangenen Woche schlüsselt sich wie folgt auf:

Alter             % Fälle

0-9               -

10-19          18,8

20-29          18,8

30-39          6,2

40-49          15,5

50-59          18,8

60-69          18,8

70-79          3,1

Derzeitige Regelungen

In dieser Woche sind im Hohenlohekreis weitreichende Lockerungen in Kraft getreten. Es gelten die Regelungen des Öffnungsschrittes 3 sowie die Lockerungen bei Inzidenz unter 35 aus dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg. Weitere Informationen hierzu werden auf der Homepage www.corona-im-hok.de laufend aktualisiert.

Kreisimpfzentrum Öhringen

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen führt am kommenden Wochenende rund 3.500 Impfungen durch, darunter etwa 2.800 Erstimpfungen. Aktuell haben im Hohenlohekreis nach Auskunft des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg rund 43,6% aller Bürgerinnen und Bürger eine Erstimpfung und 20,6 % die Zweitimpfung erhalten (Stand 8. Juni 2021).

09.06.2021 - Weitere Lockerungen im Hohenlohekreis

Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35

Am heutigen Mittwoch, 9. Juni 2021, hat das Robert Koch-Institut (RKI) am fünften Kalendertag in Folge einen 7-Tage-Inzidenzwert von unter 35 auf 100.000 Einwohner für den Hohenlohekreis veröffentlicht.

Zusätzlich zu den seit Kurzem geltenden Regelungen der Öffnungsschritte 2 und 3 sowie bereits in Kraft getretenen Lockerungen bei Inzidenz unter 50 gehen mit der heutigen Bekanntmachung des Landratsamts Hohenlohekreis weitere Lockerungen entsprechend dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg einher. Ab Donnerstag, 10. Juni 2021, gilt damit folgendes:

  • Wegfall der Testpflicht für Aktivitäten im Freien
    Für Einrichtungen und Aktivitäten im Freien entfällt die Testpflicht, z.B. Sport, Freibad, Biergarten oder Open-Air-Veranstaltungen.
  • Größere Veranstaltungen möglich
    Bei Bildungs- und Kulturveranstaltungen sowie bei Sitzungen wird die maximale Teilnehmerzahl außen von 500 auf 750 angehoben. Bei Messen und Ausstellungen gilt dann eine Begrenzung auf 1 Person pro 7 statt bisher 10 m².
  • Private Feiern im Gastgewerbe mit Testpflicht möglich
    Feiern im Gastgewerbe sind mit bis zu 50 Personen innen und außen erlaubt, jedoch keine Tanzveranstaltungen. Anders als bei den Kontaktbeschränkungen zählen hier auch geimpfte und genesene Personen mit. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen. Für Feiern, die nicht im Gastgewerbe stattfinden, gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen (bis zu 10 Personen aus 3 Haushalten, Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich 13 Jahre nicht mitgerechnet).

Ab Freitag, 11. Juni, kann Schulsportunterricht jeder Art außen und innen stattfinden, die Einschränkung auf kontaktarme Sportarten innen entfällt.

Diese Lockerungen müssen zurückgenommen werden, sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 35 liegt.

     

08.06.2021 - Gelockerte Corona-Regeln im Hohenlohekreis

Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 50

An diesem Dienstag, 8. Juni 2021, hat das Robert Koch-Institut (RKI) am fünften Kalendertag in Folge einen 7-Tage-Inzidenzwert von unter 50 auf 100.000 Einwohner für den Hohenlohekreis veröffentlicht. Mit der heutigen Bekanntmachung des Landratsamts Hohenlohekreis treten bereits am Mittwoch die weitreichenden Lockerungen der Öffnungsschritte 2 und 3 sowie der Inzidenz unter 50 aus dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg in Kraft.

Landrat Dr. Matthias Neth bittet die Hohenloherinnen und Hohenloher um verantwortungsvolles Handeln: „Ich freue mich sehr, dass wir nun wieder einen Inzidenzwert unter 50 erreicht haben. Dies ist ein Erfolg von uns allen, wir haben die dritte Welle durch Beachtung der Regeln und Impfbereitschaft gebrochen. Allerdings haben wir erst in der vergangenen Woche gesehen, wie einige Lockerungen schnell wieder zurückgenommen werden mussten. Damit wir die neuen Freiheiten nachhaltig genießen können, gilt es, vorsichtig mit ihnen umzugehen.“
 

Ab Mittwoch, 9. Juni, gelten zusammengefasst die folgenden Regelungen:

  • Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten
    Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Zusätzlich dürfen 5 Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus 5 weiteren Haushalten dazu kommen.
  • Definition Genese und vollständig geimpfte Personen:
    • Als genesen gilt, wer eine SARS-CoV2-Infektion nachweisen kann (z.B. PCR-bestätigt), die weniger als 6 Monate zurückliegt.
    • Als vollständig geimpfte Person gilt, wer einen vollständigen Impfstatus gegen COVID-19 nachweisen kann (z.B. durch ein ärztliches Attest oder den Impfausweis). Die letzte COVID-19 Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen.
    • Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können, gelten bereits mit nur einer Impfung als vollständig geimpfte Person.
  • Öffnung des Einzelhandels ohne Testpflicht
    Maskenpflicht und Begrenzung der Kundenzahl nach Fläche gilt weiterhin. Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt.
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen ohne Testpflicht
    Archive, Büchereien und Bibliotheken und Galerien, Gedenkstätten und Museen sowie zoologische und botanische Gärten dürfen unter Beachtung der AHA-Regelungen öffnen, also mit Abstand, Hygienekonzept und Maske.
  • Gastronomie mit Testpflicht
    Restaurants und Bars dürfen mit Test- und Hygienekonzept (unter Vorbehalt der entsprechenden gaststättenrechtlichen Erlaubnis) wieder bis 1 Uhr öffnen. Erlaubt ist in Innenräumen ein Gast pro 2,5 m² bei einem Abstand von 1,5 m zu Personen an anderen Tischen, im Außenbereich ist lediglich die Einhaltung der AHA-Regeln vorgeschrieben. Rauchen ist auch in Shisha- und Raucherbars nur im Freien erlaubt.
  • Sport mit Testpflicht
    Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport kann außen, aber auch wieder in Sportanlagen, ‑stätten und -studios innen, mit einer Person pro 10 m² stattfinden. Sportstätten und -anlagen mit geringer Fläche können unabhängig von der Größe bis zu 20 Personen die Nutzung gestatten (dies gilt allerdings nicht für Sportstudios). Außerhalb des organisierten Vereinssports gelten auch auf Sportanlagen die Kontaktbeschränkungen. Bei Wettkampfveranstaltungen ist die Zuschauerzahl außen auf 500 und innen auf 250 Zuschauerinnen und Zuschauer begrenzt.
  • Bildungsveranstaltungen mit Testpflicht
    Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien sind innen mit maximal 250 Personen gestattet. Vortrags- und Informationsveranstaltungen können mit bis zu 500 Personen außen und mit bis zu 250 Personen innen stattfinden. Für Volkshochschulen, Musik-, Kunst- und Tanzschulen sowie vergleichbare Einrichtungen gilt sowohl innen als auch außen eine Obergrenze von 20 Schülerinnen und Schülern.
  • Freizeitveranstaltungen mit Testpflicht
    Für Theater, Opern, Kulturhäuser, Kinos und ähnliches gilt innen eine Begrenzung auf bis zu 250 Personen und außen auf bis zu 500 Personen. Auch Freizeitparks, Vergnügungsstätten sowie Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder dürfen innen und außen öffnen, die Personenzahl muss entsprechend der Fläche begrenzt werden. 
  • Sonstige Veranstaltungen mit Testpflicht
    Veranstaltungen wie Gremiensitzungen (unabhängig von der Notwendigkeit) oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. können mit bis zu 500 Personen außen oder mit bis zu 250 Personen innen stattfinden. Für Messen, Ausstellungen und Kongresse gilt eine Begrenzung der Personenzahl nach Fläche. Weitere Veranstaltungen, wie z.B. größere private Feiern, sind nach wie vor nicht zulässig.

Ab Donnerstag, 10. Juni, kann auch in den weiterführenden Schulen statt Wechselunterricht wieder Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen stattfinden. Fachpraktischer Sportunterricht kann stattfinden, im Innenbereich jedoch ausschließlich kontaktarm.

Sollte das RKI am Mittwoch, 9. Juni, für den Hohenlohekreis einen Inzidenzwert von unter 35 veröffentlichen, liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35. Dann könnten nach offizieller Bekanntmachung durch das Landratsamt Hohenlohekreis ab Donnerstag, 10. Juni, weitere Lockerungen in Kraft treten:

  • Wegfall der Testpflicht für Außenbereiche
    Für Einrichtungen und Aktivitäten im Außenbereich entfällt die Testpflicht, z.B. Sport, Freibad, Biergarten oder Open-Air-Veranstaltungen.
  • Größere Veranstaltungen möglich
    Bei Bildungs- und Kulturveranstaltungen sowie bei Sitzungen wird die maximale Teilnehmerzahl außen von 500 auf 750 angehoben. Bei Messen und Ausstellungen gilt dann eine Begrenzung auf 1 Person pro 7 statt bisher 10 m².
  • Private Feiern im Gastgewerbe mit Testpflicht möglich

Feiern im Gastgewerbe wären mit bis zu 50 Personen innen und außen erlaubt, jedoch keine Tanzveranstaltungen.

07.06.2021 - Aktuelle Corona-Lage im Hohenlohekreis

Mögliche Lockerungen in den kommenden Tagen

An diesem Montag, 7. Juni 2021, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Hohenlohekreis bei 24,9. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat hiermit bereits am vierten Tag in Folge einen Inzidenzwert von unter 50 und bereits am dritten Tag in Folge einen Inzidenzwert von unter 35 veröffentlicht. Damit könnten im Hohenlohekreis in den kommenden Tagen weitere Lockerungen möglich werden.

Inzidenz fünf Tage unter 50:

Sollte das RKI am Dienstag, 8. Juni, eine Inzidenz unter 50 veröffentlichen, wird das Landratsamt Hohenlohekreis ebenfalls am Dienstag, 8. Juni, offiziell die Unterschreitung des Inzidenzwertes von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bekanntmachen. Damit würden entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg die Regelungen der Öffnungsschritte 2 und 3 sowie die Lockerungen bei Inzidenz unter 50 in Kraft treten.

Ab Mittwoch, 9. Juni, könnte damit folgendes erlaubt sein:

  • Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten
    Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Zusätzlich dürfen 5 Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus 5 weiteren Haushalten dazu kommen.
  • Definition Genese und vollständig geimpfte Personen:
    • Als genesen gilt, wer eine SARS-CoV2-Infektion nachweisen kann (z.B. PCR-bestätigt), die weniger als 6 Monate zurückliegt.
    • Als vollständig geimpfte Person gilt, wer einen vollständigen Impfstatus gegen COVID-19 nachweisen kann (z.B. durch ein ärztliches Attest oder den Impfausweis). Die letzte COVID-19 Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen.
    • Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können, gelten bereits mit nur einer Impfung als vollständig geimpfte Person.
  • Öffnung des Einzelhandels ohne Testpflicht
    Maskenpflicht und Begrenzung der Kundenzahl nach Fläche gilt weiterhin. Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt.
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen ohne Testpflicht
    Archive, Büchereien und Bibliotheken und Galerien, Gedenkstätten und Museen sowie zoologische und botanische Gärten öffnen unter Beachtung der AHA-Regelungen, also mit Abstand, Hygienekonzept und Maske.
  • Gastronomie mit Testpflicht
    Restaurants und Bars dürfen mit Test- und Hygienekonzept (unter Vorbehalt der entsprechenden gaststättenrechtlichen Erlaubnis) wieder bis 1 Uhr öffnen. Erlaubt ist in Innenräumen ein Gast pro 2,5 m² bei einem Abstand von 1,5 m zu Personen an anderen Tischen, im Außenbereich ist lediglich die Einhaltung der AHA-Regeln vorgeschrieben. Rauchen ist auch in Shisha- und Raucherbars nur im Freien erlaubt.
  • Sport mit Testpflicht
    Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport kann außen, aber auch wieder in Sportanlagen, ‑stätten und -studios innen mit einer Person pro 20 m² stattfinden, bis zu 20 Personen sind auch auf kleineren Flächen zulässig. Außerhalb des organisierten Vereinssports gelten auch auf Sportanlagen die Kontaktbeschränkungen. Bei Wettkampfveranstaltungen ist die Zuschauerzahl außen auf 500 und innen auf 250 Zuschauerinnen und Zuschauer begrenzt.
  • Bildungsveranstaltungen mit Testpflicht
    Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien sind innen mit maximal 250 Personen gestattet. Vortrags- und Informationsveranstaltungen können mit bis zu 500 Personen außen und mit bis zu 250 Personen innen stattfinden. Für Volkshochschulen, Musik-, Kunst- und Tanzschulen sowie vergleichbare Einrichtungen gilt sowohl innen als auch außen eine Obergrenze von 20 Schülerinnen und Schülern.
  • Freizeitveranstaltungen mit Testpflicht
    Für Theater, Opern, Kulturhäuser, Kinos und ähnliches gilt innen eine Begrenzung auf bis zu 250 Personen und außen auf bis zu 500 Personen. Auch Freizeitparks, Vergnügungsstätten sowie Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder dürfen innen und außen öffnen, die Personenzahl muss entsprechend der Fläche begrenzt werden. 
  • Sonstige Veranstaltungen mit Testpflicht
    Veranstaltungen wie Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. können mit bis zu 500 Personen außen oder mit bis zu 250 Personen innen stattfinden. Für Messen, Ausstellungen und Kongresse gilt eine Begrenzung der Personenzahl nach Fläche. Weitere Veranstaltungen, wie z.B. größere private Feiern, sind nach wie vor nicht zulässig.

Ab Donnerstag, 10. Juni, könnte auch in den weiterführenden Schulen statt Wechselunterricht wieder Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen stattfinden.

Inzidenz fünf Tage unter 35:

Sollte das RKI am Dienstag, 7. Juni, und Mittwoch, 8. Juni, einen Inzidenzwert von unter 35 veröffentlichen, liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35. Nach offizieller Bekanntmachung durch das Landratsamt Hohenlohekreis am Mittwoch, 9. Juni, könnte ab Donnerstag, 10. Juni, die Testpflicht für Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen (wie z.B. Freibäder) wegfallen. Auch die Personenbegrenzung bei Messen und Ausstellungen, Kulturveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen würde gelockert. Mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis wären Feiern im Gastgewerbe mit bis zu 50 Personen innen und außen erlaubt, jedoch keine Tanzveranstaltungen.

Die komplette Übersicht über die Regelungen hat das Land Baden-Württemberg im aktualisierten Stufenplan hier zusammengefasst.

05.06.2021 - 50.000 Impfungen im Kreisimpfzentrum Öhringen

Auch an diesem Wochenende rund 3.600 Termine

Im Kreisimpfzentrum des Hohenlohekreises in Öhringen hat am Freitag, 4. Juni 2021, die 50.000. Impfung stattgefunden. Schichtleiter Rainer Schwab und die ärztliche Leiterin der Frühschicht, Dr. Annika Rauh, begrüßten gemeinsam die 50.000. Besucherin Helga Carle aus Bretzfeld-Bitzfeld. Die Seniorchefin des Hotel Restaurant Rose in Bitzfeld erhielt ihre zweite Impfung.

Helga Carle bedankte sich für die Glückwünsche, die Rainer Schwab im Namen von Landrat Dr. Matthias Neth überbrachte und freute sich über einen Gutschein für den Hohenloher Kultursommer sowie über einen Sekt aus Hohenlohe. Am meisten jedoch freute sie sich, dass sie nach mehr als einem halben Jahr Restaurantschließung seit Montag wieder Gäste empfangen kann. Die Impfung war ihr auch deshalb wichtig, um sich selbst zu schützen und gleichzeitig den Gästen Sicherheit bieten zu können. So wünscht sich Helga Carle, dass die Hygienemaßnahmen und der Impffortschritt eine dauerhafte Öffnung der Gastronomiebetriebe ermöglichen.

Auch an diesem Wochenende finden im Kreisimpfzentrum Öhringen wieder rund 3.600 Impfungen statt.

03.06.2021 - Wieder strengere Regeln bei Kontaktbeschränkungen und im Einzelhandel

Inzidenz im Hohenlohekreis an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen über 50

An diesem Donnerstag, 3. Juni 2021, hat das Robert Koch-Institut (RKI) am dritten Kalendertag in Folge einen 7-Tage-Inzidenzwert von über 50 auf 100.000 Einwohner für den Hohenlohekreis veröffentlicht. Der erste Tag mit einer Inzidenz über 50 war laut Veröffentlichung des RKI Dienstag, 1. Juni, mit einem Wert von 52,4. Es folgten Mittwoch, 2. Juni (56,8) sowie Donnerstag, 3. Juni (52,4).

Damit treten bereits am morgigen Freitag, 4. Juni 2021, die Lockerungen bei Inzidenzen von unter 50 aus dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg außer Kraft. Es gelten dann ausschließlich die nachfolgend verkürzt dargestellten Regelungen des Öffnungsschrittes 1:

  • Kontaktbeschränkungen: im öffentlichen oder privaten Raum dürfen sich 2 Haushalte mit maximal 5 Personen treffen. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, auch wenn sie nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
    Definition Genese und vollständig geimpfte Personen:
    • Als genesen gilt, wer eine SARS-CoV2-Infektion nachweisen kann (z.B. PCR-bestätigt), die weniger als 6 Monate zurückliegt.
    • Als vollständig geimpfte Person gilt, wer einen vollständigen Impfstatus gegen COVID-19 nachweisen kann (z.B. durch ein ärztliches Attest oder den Impfausweis). Die letzte COVID-19 Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen.
    • Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können, gelten bereits mit nur einer Impfung als vollständig geimpfte Person.
  • Kitas befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
  • Grundschulen können in den Präsenzbetrieb, alle anderen Schulen in den Wechselunterricht (Voraussetzung: Zwei Corona-Tests pro Woche). Das Abstandsgebot von 1,5 m gilt auch an weiterführenden und beruflichen Schulen wieder, Tagesausflüge sowie Sportausübung sind nicht gestattet.
  • Der Einzelhandel kann entweder Click & Meet anbieten (kein Testkonzept, 1 Kunde/in je 40 m² Ladenfläche erlaubt) oder mit Testkonzept öffnen (negativer Coronatest notwendig, 2 Kunden/innen je 40 m² Ladenfläche erlaubt).
  • Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Archive, Büchereien und Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten sowie Galerien, Gedenkstätten und Museen gilt wieder eine Testpflicht und die Beschränkung auf 20 m² pro Person.
  • Unter Einhaltung eines Test- und Hygienekonzeptes können Gastronomiebetriebe weiterhin außen und innen (1 Gast pro 2,5 m²) von 6 bis 21 Uhr öffnen, touristische Übernachtungen können stattfinden, kontaktarmer Freizeit- und Amateursport ist mit bis zu 20 Personen draußen möglich.

Dazu Landrat Dr. Matthias Neth: „Nach nur drei Tagen mussten wir die jüngsten Lockerungen wieder zurücknehmen und neue Regeln bekanntmachen. Einen Überblick über die derzeit geltenden Vorschriften gibt es laufend aktualisiert und zusammengefasst auf unserer besonderen Homepage www.corona-im-hok.de.“

02.06.2021 - Aktuelle Corona-Lage im Hohenlohekreis

7-Tage-Inzidenz bei 56,8 pro 100.000 Einwohner (Stand 1. Juni 2021)

Im Hohenlohekreis lag die 7-Tage-Inzidenz am 1. Juni 2021 bei 56,8 pro 100.000 Einwohner.

Die Altersverteilung der Fälle der vergangenen Woche schlüsselt sich wie folgt auf:

Alter             % Fälle

0-9               8,5

10-19          16,9

20-29          11,3

30-39          18,3

40-49          19,7

50-59          12,7

60-69          11,3

70-79          1,4

Betroffene Einrichtungen

In den vergangenen sieben Tagen wurden vom Gesundheitsamt zwei neue Ausbruchsgeschehen erfasst und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Es handelt sich dabei jeweils um Ansteckungen im familiären Umfeld, einmal im Jagsttal und einmal auf der Hohenloher Ebene.

Derzeitige Regelungen

Seit Montag, 31. Mai, gelten die Regelungen des Stufenplans Baden-Württemberg für den Inzidenzwert unter 50, dies betrifft insbesondere den Wegfall der Testpflicht im Einzelhandel sowie gelockerte Kontaktbeschränkungen (10 Personen aus max. 3 Haushalten). Sollte die Inzidenz am 3. Juni weiter über dem Wert von 50 liegen, treten diese Lockerungen nach Bekanntmachung durch das Landratsamt Hohenlohekreis am Freitag, 4. Juni, außer Kraft.

Maßgeblich sind die Zahlen des Robert Koch-Institutes (RKI), die jeweils am frühen Morgen veröffentlicht werden. Die derzeit geltenden Regelungen werden auf der besonderen Homepage www.corona-im-hok.de laufend aktualisiert.

Kreisimpfzentrum Öhringen

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen führt in dieser Woche rund 3.600 Impfungen durch, dabei findet am Freitagvormittag die 50.000ste Impfung im KIZ statt. Verimpft wird hauptsächlich der Impfstoff von BioNTech, bei Zweitimpfungen kommt auch der Impfstoff von AstraZeneca zum Einsatz. Es handelt sich bei ca. 1.000 Terminen um eine Erstimpfung. Aktuell haben im Hohenlohekreis nach Auskunft des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg rund 42% eine Erstimpfung und 17,6 % aller Bürgerinnen und Bürger die Zweitimpfung erhalten (Stand 30. Mai 2021).

31.05.2021 - Weitere Lockerungen der Corona-Regeln ab 1. Juni

Inzidenz im Hohenlohekreis an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unter 50

An diesem Montag, 31. Mai 2021, hat das Robert Koch-Institut (RKI) am fünften Kalendertag in Folge einen 7-Tage-Inzidenzwert von unter 50 auf 100.000 Einwohner für den Hohenlohekreis veröffentlicht. Der erste Tag mit einer Inzidenz unter 50 war laut Veröffentlichung des RKI Donnerstag, 27. Mai mit einem Wert von 44,4. Es folgten Freitag, 28. Mai (47,0), Samstag, 29. Mai (47,9), Sonntag, 30. Mai (48,8) sowie Montag, 31. Mai (49,7). Damit treten bereits am Dienstag, 1. Juni 2021, die Lockerungen bei Inzidenzen von unter 50 aus dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg in Kraft.

Landrat Dr. Matthias Neth freut sich über die sinkenden Fallzahlen, mahnt allerdings weiterhin zur Vorsicht: „Die gesunkenen Inzidenzwerte bedeuten für uns im Hohenlohekreis weitere Öffnungsschritte, mit denen wir alle aber auch verantwortungsvoll umgehen sollten.“

Kurz gefasst bedeutet die Inzidenz unter 50 unter anderem:

  • Kontaktbeschränkungen: im öffentlichen oder privaten Raum dürfen sich 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten treffen. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. Kinder bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, auch wenn sie nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
    Definition Genese und vollständig geimpfte Personen:
    • Als genesen gilt, wer eine SARS-CoV2-Infektion nachweisen kann (z.B. PCR-bestätigt), die weniger als 6 Monate zurückliegt.
    • Als vollständig geimpfte Person gilt, wer einen vollständigen Impfstatus gegen COVID-19 nachweisen kann (z.B. durch ein ärztliches Attest oder den Impfausweis). Die letzte COVID-19 ­­­– Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen.
    • Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können, diese aber länger als 6 Monate zurückliegt, gelten bereits mit nur einer Impfung als vollständig geimpfte Person.
  • Die Testpflicht im Einzelhandel entfällt. Der Zutritt muss jedoch gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Die Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen besteht weiterhin, ebenso wie eine Beschränkung der Kundenzahl entsprechend der Verkaufsfläche.
  • Einige Kultur- und Freizeiteinrichtungen können ohne Auflagen öffnen, darunter Archive, Büchereien und Bibliotheken sowie zoologische und botanische Gärten und Galerien, Gedenkstätten und Museen.
  • Darüberhinausgehend gelten nach wie vor die Öffnungen der vergangenen Woche:

Unter Einhaltung eines Test- und Hygienekonzeptes können Gastronomiebetriebe öffnen und touristische Übernachtungen stattfinden, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie kontaktarmer Freizeit- und Amateursport bis 20 Personen sind draußen möglich.

Diese Lockerungen müssen zurückgenommen werden, sobald die Inzidenzen an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen über dem Wert von 50 liegen. Weitere Öffnungsschritte sind möglich, wenn die Inzidenz bis zum 10. Juni weiter sinkt.

 

28.05.2021 - Aktuelle Corona-Regelungen im Hohenlohekreis

Fahrplan für Lockerungen bei Inzidenzwerten unter 50 an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen

Seit heute, 28. Mai 2021, gelten im Hohenlohekreis die Regelungen der CoronaVO Baden-Württemberg für einen Inzidenzwert von über 50 und unter 100.

Dies bedeutet unter anderem:

  • Die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr, eine Regelung der sog. „Bundesnotbremse“ für Inzidenzwerte über 100, ist aufgehoben.
  • Kontaktbeschränkungen: im öffentlichen oder privaten Raum dürfen sich 2 Haushalte mit maximal 5 Personen treffen. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. Kinder bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, auch wenn sie nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
  • Kitas befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
  • Grundschulen können in den Präsenzbetrieb, alle anderen Schulen in den Wechselunterricht (Voraussetzung: Zwei Corona-Tests pro Woche)
  • Unter Einhaltung eines Test- und Hygienekonzeptes ist unter anderem möglich: Gastronomiebetriebe dürfen auch innen öffnen (1 Gast pro 2,5 m²), touristische Übernachtungen können stattfinden, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie kontaktarmer Freizeit- und Amateursport bis 20 Personen sind draußen möglich.
  • Der Einzelhandel kann entweder Click & Meet anbieten (kein Testkonzept, 1 Kunde/in je 40 m² Ladenfläche erlaubt) oder mit Testkonzept öffnen (negativer Coronatest notwendig, 2 Kunden/innen je 40 m² Ladenfläche erlaubt).

Eine genaue Auflistung der aktuellen Regeln ist unter www.corona-im-hok.de unter „Aktuelle Hinweise“ sowie auf den dort verlinkten Seiten des Landes Baden-Württemberg zu finden.

An diesem Freitag, 28. Mai, hat das Robert Koch-Institut den zweiten Tag in Folge für den Hohenlohekreis einen Inzidenzwert von unter 50 gemeldet. Sollten die vom Robert Koch-Institut gemeldeten Inzidenzwerte bis einschließlich Montag, 31. Mai, ununterbrochen unter 50 bleiben, wird das Landratsamt Hohenlohekreis diese Unterschreitung am 31. Mai offiziell feststellen. In diesem Fall würden die Regelungen für Lockerungen bei einem Inzidenzwert von unter 50 bereits am nächsten Tag, also Dienstag, 1. Juni 2021, in Kraft treten.

Erlaubt wären dann unter anderem Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten und die Testpflicht im Einzelhandel entfiele.

Die genauen Regelungen zu den Maßnahmen sind im Stufenplan des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier.

Die Lockerungen würden zurückgenommen, sobald die Inzidenzen an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen über 50 liegen.

28.05.2021 - Zentrale Abstrichstelle in Belzhag geht ab 1. Juni in den „Stand-by“-Modus

Nur noch geringe Auslastung wegen sinkender Inzidenzwerte


Die zentrale Corona-Abstrichstelle in der Kupferzeller Straße in Belzhag geht ab Dienstag, den 1. Juni 2021, in den Stand-by-Betrieb.
Mit dem Stand-by-Modus reagiert die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), die die Abstrichstelle betreibt, auf die aktuell erfreulich niedrigen Inzidenzzahlen
in der Region, wodurch die parallele Öffnung von Abstrichstelle und Schwerpunktpraxen nicht mehr notwendig ist.
„Hausärzte und Corona-Schwerpunktpraxen haben genug Kapazitäten, um dem derzeitigen Bedarf an Coronatests gerecht zu werden“, erklärt Dr. Susanne Bublitz,
Sprecherin der Kreisärzteschaft Öhringen.
Sollte es die Situation erfordern, kann die Teststelle auch kurzfristig wieder in Betrieb genommen werden.
„Ich danke allen Beteiligten für das Engagement und die hervorragende Arbeit, die seit Monaten in der Abstrichstelle geleistet wird“, erklärte Landrat Dr. Matthias Neth. „Dennoch
wäre es natürlich schön, wenn sie nicht wieder in Betrieb gehen müsste – denn das würde gleichbleibend niedrige Infektionszahlen bedeuten.“
Die Patienten, die nach dem 1. Juni einen Termin gebucht haben, werden über die Schließung informiert und gebeten, einen Termin in einer der Corona-Schwerpunktpraxen
(CSP) im Hohenlohekreis zu vereinbaren. Die Patienten sollen sich bitte vor einem Besuch in den Schwerpunktpraxen telefonisch anmelden. Eine Übersicht, Kontaktdaten sowie das
Anmeldeprozedere zu den verschiedenen Corona-Anlaufstellen sind auf der Webseite der KVBW unter coronakarte.kvbawue.de zu finden. Abends, nachts sowie am
Wochenende ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 zu erreichen.


Hintergrund:
Am 10. März 2020 wurde eine erste zentrale Abstrichstelle in den Räumen des Gesundheitsamtes in Künzelsau geschaffen, am 16. März 2020 wurde diese in eine Drive-in-
Abstrichstelle in Belzhag überführt. Am 16. Mai 2020 ging diese erstmals in den Stand-by-Betrieb, die Abstriche erfolgten in den Praxen der niedergelassenen Ärzte. Ab 2. November 2020 war die Abstrichstelle wieder in Normalbetrieb, die Federführung übernahm die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.

26.05.2021 - Aktuelle Corona-Lage im Hohenlohekreis

7-Tages-Inzidenz bei 77,2 pro 100.000 Einwohner (Stand 25. Mai 2021)

Im Hohenlohekreis lag die 7-Tages-Inzidenz am 25. Mai 2021 bei 77,2 pro 100.000 Einwohner.

Die Altersverteilung der Fälle der vergangenen Woche schlüsselt sich wie folgt auf:

Alter

% Fälle

0-9

6,4

10-19

10,3

20-29

19,2

30-39

19,2

40-49

16,7

50-59

14,1

60-69

9,0

70-79

3,8

80-89

1,3

   

Betroffene Einrichtungen

In den vergangenen sieben Tagen wurden vom Gesundheitsamt drei neue Ausbruchsgeschehen erfasst und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Es handelt sich dabei um ein Unternehmen im Raum Künzelsau sowie zwei Kinderbetreuungseinrichtungen, davon eine im Kochertal und eine in der Hohenloher Ebene.

Aktualisierung der Internetseite www.corona-im-hok.de

Für die derzeit geltenden Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind die Zahlen des Robert Koch-Institutes (RKI) maßgeblich.

Um den Melde- und Übermittlungsverzug so gering wie möglich zu halten, werden die aktuellen Fallzahlen und Inzidenzwerte auf der Startseite von www.corona-im-hok.de nun analog zum RKI jeweils am Morgen für den Vortag aktualisiert. Dies gilt auch für das Dashboard des Hohenlohekreises.

Hinweis: Für die Zeiträume einer Über- bzw. Unterschreitung der in der „Bundesnotbremse“ genannten Inzidenzwerte von 100, 150 und 165 ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung durch das Robert Koch-Institut maßgeblich.

Weitere Informationen zu Meldewegen bzw. möglichen Meldeverzögerungen sind auch auf den Seiten des Landesgesundheitsamtes unter zu finden.

Kreisimpfzentrum Öhringen

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen führt in dieser Woche rund 3.500 Erst- und Zweitimpfungen mit den Impfstoffen von BioNTech, AstraZeneca sowie Johnson&Johnson durch.

   

26.05.2021 - Maßnahmen der Bundesnotbremse treten im Hohenlohekreis ab Freitag außer Kraft

Fünf aufeinanderfolgende Werktage mit einem Inzidenzwert unter 100 gemeldet – Landrat Dr. Matthias Neth mahnt zur Besonnenheit

An diesem Mittwoch, 26. Mai 2021, hat das Robert Koch-Institut (RKI) am fünften Werktag in Folge einen Inzidenzwert von unter 100 auf 100.000 Einwohner für den Hohenlohekreis veröffentlicht. Der erste Tag mit einer Inzidenz unter 100 war laut Veröffentlichung des RKI Donnerstag, der 20. Mai (76,3). Es folgten Freitag, 21. Mai (61,2), Samstag, 22. Mai (70,1), Dienstag, 25. Mai (77,2) sowie Mittwoch, 26. Mai (55,0).

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat diese Unterschreitung für fünf Werktage am heutigen Mittwoch, 26. Mai, offiziell bekanntgemacht.

Mit der amtlichen Bekanntmachung treten die im Rahmen der Bundesnotbremse für den Hohenlohekreis vorgegebenen Maßnahmen für den Wert über 100 am übernächsten Tag, also Freitag, den 28. Mai 2021, außer Kraft. Es gelten damit ab diesem Datum die Maßnahmen der CoronaVO des Landes für Inzidenzwerte über 50, aber unter 100.

„Wir alle hoffen und warten auf niedrige Inzidenzwerte und die damit verbundenen Öffnungsschritte. Bei aller Freude darüber, dass wohl bald wieder etwas mehr Normalität eintreten kann, dürfen wir aber nicht euphorisch werden und dabei unsere Vorsicht vergessen“, mahnt Landrat Dr. Matthias Neth. „Die Inzidenzwerte zeigen klar, dass es noch viele Infektionen gibt. Daher hoffe ich auch bei den ersten Öffnungsschritten auf umsichtiges Handeln, damit die Werte nicht wieder steigen.“

Folgend eine Übersicht über die Regeln für beispielhafte Bereiche, die ab Freitag, 28. Mai, für den Hohenlohekreis gelten. Die komplette Übersicht finden Sie hier.

Definition Genese und vollständig geimpfte Personen:

Als Genesene/r gilt, wer asymptomatisch ist und eine SARS-CoV2-Infektion nachweisen kann (PCR-bestätigt), die mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.

Als vollständig geimpfte Person gilt, wer asymptomatisch ist und einen vollständigen Impfstatus gegen COVID-19 nachweisen kann (z.B. durch ein ärztliches Attest oder den Impfausweis). Die letzte COVID‑19 ­­­– Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen.

Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können, diese aber länger als 6 Monate zurückliegt, gelten bereits mit nur einer Impfung als vollständig geimpfte Person.

Kontaktbeschränkungen:

Im öffentlichen oder privaten Raum dürfen sich 2 Haushalte mit maximal 5 Personen treffen. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. Kinder bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen (s.o.) werden nicht mitgezählt. Paare, auch wenn sie nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Einzelhandel:

Ohne Testkonzept (s.u.) darf Click & Meet mit einer Beschränkung von einer/m Kund/in je 40 m²/Verkaufsfläche angeboten werden.

Mit Testkonzept (s.u.) ist keine Voranmeldung nötig und die Kundenzahl ist auf zwei Kund/innen je 40 m² begrenzt. In diesem Fall muss der/die Kund/in ein negatives Testergebnis eines anerkannten Tests (z.B. im Rahmen der Bürgertests), das nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen. Der Betreiber muss die Kontaktdaten des/der Kund/in, mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie den Zeitraum des Aufenthalts, erheben.

Testkonzept:

wird ein Testkonzept angewendet, so bedeutet dies, dass die Personen ein tagesaktuelles (nicht älter als 24 Stunden) negatives Testergebnis eines anerkannten Tests nachweisen müssen. Die kostenfreien Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Vollständig Geimpfte sowie Genesene (s.o.) müssen keinen negativen Test vorlegen. Diese Ausnahmereglung gilt jedoch nur dann, wenn diese Personen keine akuten Symptome einer SARS-CoV2-Infektion zeigen.

Lehrinstitutionen:

Erlaubt sind Veranstaltungen im Freien an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen, sowie Kurse an Volkshochschulen (innen bis 10 Personen, außen bis 20 Personen, nicht erlaubt sind jedoch Tanz- oder Sportkurse), Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler/innen erlaubt. Öffnen dürfen Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen (1,5 Meter Mindestabstand ist einzuhalten), Musik-, Kunst und Jugendkunstschulen (bis 10 Schüler/innen, jedoch kein Gesangs-, Tanz- oder Blasmusikunterricht), sowie Archive, Büchereien und Bibliotheken (eine Person je 20 m²).

Sport:

Erlaubt ist kontaktarmer Freizeit- und Amateursport bis 20 Personen in Sportanlagen
oder -stätten außen. Es dürfen bis zu 100 Zuschauer/innen im Freien stattfindende Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports besuchen.

Gastronomie (von 6 bis 21 Uhr):

Erlaubt ist in Innenräumen ein Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 Meter Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln.

Kultur und Freizeit:

Veranstaltungen bis 100 Personen außen erlaubt, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen dürfen öffnen (1 Person pro 20m²). Dazu auch Freizeiteinrichtungen außen (z.B. Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleihe u.Ä.) bis 20 Personen sowie Außenbereiche von Schwimmbädern und Badeseen mit kontrolliertem Zugang (eine Person pro 20 m²).

Tourismus:

Touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze) erlaubt. Voraussetzung: Gäste müssen alle drei Tage einen offiziellen negativen Corona-Test vorlegen. Davon ausgenommen sind Genesene und vollständig Geimpfte mit entsprechendem Nachweis (s.o.)

Hintergrund:

§ 28b im Infektionsschutzgesetz (IfSG) legt bundesweit Schwellenwerte von 100, 150 bzw. 165 bei der kreisbezogenen 7-Tagesinzidenz fest, an deren Überschreiten bzw. Unterschreiten konkrete Rechtsfolgen im IfSG geknüpft sind. Maßgeblich sind immer die vom RKI veröffentlichten 7‑Tage‑Inzidenzwerte der Land‑/Stadtkreise, die auf der Basis der am Vortag durch das Landesgesundheitsamt übermittelten Fallzahlen veröffentlicht werden. Ergibt sich aus der Veröffentlichung der RKI-Werte am Tag der Veröffentlichung, dass diese den fünften Werktag in Folge den jeweiligen Schwellenwert unterschreiten, so ist dies unverzüglich an diesem Tag ortsüblich bekannt zu machen. Sonn- und Feiertage zählen bei der Ermittlung der fünf Tage nicht mit, sodass die Zählung nach dem Sonn-/Feiertag mit dem nächsten Werktag weiterläuft. Die Wirkung der Bundesnotbremse tritt dann am übernächsten Tag nach Bekanntmachung außer Kraft.

 

25.05.2021 - Lockerungen der Bundesnotbremse im Hohenlohekreis

Was passiert, wenn fünf aufeinanderfolgende Werktage mit einem Inzidenzwert unter 100 gemeldet werden?

An diesem Dienstag, 25. Mai 2021, hat das Robert Koch-Institut (RKI) bereits am vierten Werktag in Folge einen Inzidenzwert von unter 100 auf 100.000 Einwohner für den Hohenlohekreis veröffentlicht.

Der erste Tag mit einer Inzidenz unter 100 war laut Veröffentlichung des RKI Donnerstag, der 20. Mai (76,3). Es folgten Freitag, 21. Mai (61,2), Samstag, 22. Mai (70,1) und Dienstag, 25. Mai (77,2). Sollte das RKI am Mittwoch, 26. Mai, ebenfalls einen Inzidenzwert von unter 100 veröffentlichen, wird das Landratsamt Hohenlohekreis diese Unterschreitung für fünf Werktage am Mittwoch, 26. Mai, offiziell bekanntmachen.

Mit der amtlichen Bekanntmachung treten die im Rahmen der Bundesnotbremse für den Hohenlohekreis vorgegebenen Maßnahmen für den Wert über 100 am übernächsten Tag, also Freitag, den 28. Mai 2021, außer Kraft. Es gelten damit ab diesem Datum die Maßnahmen der CoronaVO des Landes für Inzidenzwerte über 50, aber unter 100.

Folgend eine Übersicht über die Regeln für beispielhafte Bereiche, die ab Freitag, 28. Mai, für den Hohenlohekreis gelten würden. Die komplette Übersicht finden Sie hier.

Definition Genese und vollständig geimpfte Personen:

Als genesen gilt, wer eine SARS-CoV2-Infektion durchgemacht hat (PCR-bestätigt), die weniger als 6 Monate zurückliegt.

Als vollständig geimpfte Person gilt, wer einen vollständigen Impfstatus gegen COVID-19 nachweisen kann (z.B. durch ein ärztliches Attest oder den Impfausweis). Die letzte COVID-19 ­­­– Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen.

Kontaktbeschränkungen:

Im öffentlichen oder privaten Raum dürfen sich 2 Haushalte mit maximal 5 Personen treffen. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. Kinder bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen (s.o.) werden nicht mitgezählt. Paare, auch wenn sie nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Einzelhandel:

Ohne Testkonzept (s.u.) darf Click & Meet mit einer Beschränkung von einer/m Kund/in je 40 m²/Verkaufsfläche angeboten werden.

Mit Testkonzept (s.u.) ist keine Voranmeldung nötig und die Kundenzahl ist auf zwei Kund/innen je 40 m² begrenzt. In diesem Fall muss der/die Kund/in ein negatives Testergebnis eines anerkannten Tests (z.B. im Rahmen der Bürgertests), das nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen. Der Betreiber muss die Kontaktdaten des/der Kund/in, mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie den Zeitraum des Aufenthalts, erheben.

Testkonzept:

wird ein Testkonzept angewendet, so bedeutet dies, dass die Personen ein tagesaktuelles (nicht älter als 24 Stunden) negatives Testergebnis eines anerkannten Tests nachweisen müssen. Die kostenfreien Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Vollständig Geimpfte sowie Genesene (s.o.) müssen keinen negativen Test vorlegen. Diese Ausnahmereglung gilt jedoch nur dann, wenn diese Personen keine akuten Symptome einer SARS-CoV2-Infektion zeigen.

Lehrinstitutionen:

Erlaubt sind Veranstaltungen im Freien an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen, sowie Kurse an Volkshochschulen (innen bis 10 Personen, außen bis 20 Personen, nicht erlaubt sind jedoch Tanz- oder Sportkurse), Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler/innen erlaubt. Öffnen dürfen Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen (1,5 Meter Mindestabstand ist einzuhalten), Musik-, Kunst und Jugendkunstschulen (bis 10 Schüler/innen, jedoch kein Gesangs-, Tanz- oder Blasmusikunterricht), sowie Archive, Büchereien und Bibliotheken (eine Person je 20 m²).

Sport:

Erlaubt ist kontaktarmer Freizeit- und Amateursport bis 20 Personen in Sportanlagen
oder -stätten außen. Es dürfen bis zu 100 Zuschauer/innen im Freien stattfindende Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports besuchen.

Gastronomie (von 6 bis 21 Uhr):

Erlaubt ist in Innenräumen ein Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 Meter Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln.

Kultur und Freizeit:

Veranstaltungen bis 100 Personen außen erlaubt, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen dürfen öffnen (1 Person pro 20m²). Dazu auch Freizeiteinrichtungen außen (z.B. Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleihe u.Ä.) bis 20 Personen sowie Außenbereiche von Schwimmbädern und Badeseen mit kontrolliertem Zugang (eine Person pro 20 m²).

Tourismus:

Touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze) erlaubt. Voraussetzung: Gäste müssen alle drei Tage einen offiziellen negativen Corona-Test vorlegen. Davon ausgenommen sind Genesene und vollständig Geimpfte mit entsprechendem Nachweis (s.o.)

Hintergrund:

§ 28b im Infektionsschutzgesetz (IfSG) legt bundesweit Schwellenwerte von 100, 150 bzw. 165 bei der kreisbezogenen 7-Tagesinzidenz fest, an deren Überschreiten bzw. Unterschreiten konkrete Rechtsfolgen im IfSG geknüpft sind. Maßgeblich sind immer die vom RKI veröffentlichten 7‑Tage‑Inzidenzwerte der Land‑/Stadtkreise, die auf der Basis der am Vortag durch das Landesgesundheitsamt übermittelten Fallzahlen veröffentlicht werden. Ergibt sich aus der Veröffentlichung der RKI-Werte am Tag der Veröffentlichung, dass diese den fünften Werktag in Folge den jeweiligen Schwellenwert unterschreiten, so ist dies unverzüglich an diesem Tag ortsüblich bekannt zu machen. Sonn- und Feiertage zählen bei der Ermittlung der fünf Tage nicht mit, sodass die Zählung nach dem Sonn-/Feiertag mit dem nächsten Werktag weiterläuft. Die Wirkung der Bundesnotbremse tritt dann am übernächsten Tag nach Bekanntmachung außer Kraft.

 

19.05.2021 - Aktuelle Corona-Lage im Hohenlohekreis

7-Tages-Inzidenz bei 101,2 pro 100.000 Einwohner (Stand 18. Mai 2021)

Im Hohenlohekreis lag die 7-Tages-Inzidenz am 18. Mai 2021 bei 101,2 pro 100.000 Einwohner.

Die Altersverteilung der Fälle der vergangenen Woche schlüsselt sich wie folgt auf:

Alter

% Fälle

0-9

5,22

10-19

14,78

20-29

15,65

30-39

10,43

40-49

17,39

50-59

20,87

60-69

9,57

70-79

3,48

80-89

2,61

Betroffene Einrichtungen

In den vergangenen sieben Tagen wurden vom Gesundheitsamt drei neue Ausbruchsgeschehen erfasst und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Es handelt sich dabei um ein Unternehmen im Raum Künzelsau sowie je eine weitere Einrichtung im Raum Künzelsau und im Großraum Öhringen.

Aktualisierung der Internetseite www.corona-im-hok.de

Für die derzeit geltenden Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind die Zahlen des Robert Koch-Institutes (RKI) maßgeblich.

Um den Melde- und Übermittlungsverzug so gering wie möglich zu halten, werden die aktuellen Fallzahlen und Inzidenzwerte auf der Startseite von www.corona-im-hok.de nun analog zum RKI jeweils am Morgen für den Vortag aktualisiert. Dies gilt auch für das Dashboard des Hohenlohekreises.

Hinweis: Für die Zeiträume einer Über- bzw. Unterschreitung der in der „Bundesnotbremse“ genannten Inzidenzwerte von 100, 150 und 165 ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung durch das Robert Koch-Institut maßgeblich.

Weitere Informationen zu Meldewegen bzw. möglichen Meldeverzögerungen sind auch auf den Seiten des Landesgesundheitsamtes zu finden.

Kreisimpfzentrum Öhringen

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen führt in dieser Woche rund 4.600 Erst- und Zweitimpfungen mit den Impfstoffen von BioNTech, AstraZeneca sowie Johnson&Johnson durch.

   

17.05.2021 - Kreisimpfzentrum Öhringen: Informationen zum Impfstoff Johnson&Johnson

Rund 4850 Impfungen an vier Tagen durchgeführt – Falsche Telefonnummer in der Google-Suche

Das Kreisimpfzentrum Öhringen hat für den 20.05.2021 ca. 800 Impftermine mit dem Impfstoff Janssen-Vakzin des Herstellers Johnson&Johnson zur Buchung freigeschaltet. Diese waren binnen kurzer Zeit vollständig ausgebucht. Aufgrund zahlreicher Rückfragen wird darauf hingewiesen, dass der Impfstoff vorrangig für Personen empfohlen wird, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Personen unter 60 Jahren können mit dem Impfstoff nach umfassender ärztlicher Aufklärung ebenfalls geimpft werden. Diese Aufklärung wird im Kreisimpfzentrum ermöglicht. Eine Umbuchung des Termins auf einen mRNA-Impfstoff ist vor Ort aufgrund der knappen Impfstoffversorgung jedoch nicht möglich. Ebenso wenig eine Aufnahme auf eine Warteliste. Personen, die den Impftermin mit Johnson&Johnson nicht wahrnehmen wollen, werden gebeten, diesen unter www.impfterminservice.de zu stornieren.

Das Kreisimpfzentrum Öhringen weist darüber hinaus darauf hin, dass die in der Google-Suche mit dem Impfzentrum verknüpfte Telefonnummer nicht korrekt ist. Die Nummer wurde nicht durch das Impfzentrum hinterlegt und wurde trotz mehrfachem Hinweis an Google Deutschland nicht entfernt. Für Terminbuchungen, Umbuchungswünsche und Stornierungen stehen das bundesweit einheitliche Callcenter 116 117 sowie die Internetseite www.impfterminservice.de zur Verfügung. Unter der in der Google-Suche angegebenen Telefonnummer ist dies nicht möglich.

In der abgelaufenen Woche hat das Kreisimpfzentrum Öhringen insgesamt rund 4850 Impfungen an vier Tagen durchgeführt. Dies bedeutet einen Höchststand seit Beginn der Impfkampagne.

12.05.2021 - Aktuelle Corona-Lage im Hohenlohekreis

7-Tages-Inzidenz bei 143,8 pro 100.000 Einwohner (Stand 11. Mai 2021)

Im Hohenlohekreis lag die 7-Tages-Inzidenz am 11. Mai 2021 bei 143,8 pro 100.000 Einwohner.

Die Altersverteilung der Fälle der vergangenen Woche schlüsselt sich wie folgt auf:

Alter

Anteil %

0-9

8,41

10-19

12,15

20-29

15,89

30-39

15,89

40-49

14,02

50-59

14,95

60-69

8,41

70-79

4,67

80-89

5,61

Betroffene Einrichtungen

In den vergangenen sieben Tagen wurden vom Gesundheitsamt vier neue Ausbruchsgeschehen erfasst und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Es handelt sich dabei um zwei Unternehmen in der Hohenloher Ebene, ein Unternehmen im Jagsttal sowie eines im Großraum Künzelsau.

Aktualisierung der Internetseite www.corona-im-hok.de

Für die derzeit geltenden Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind die Zahlen des Robert Koch-Institutes (RKI) maßgeblich.

Um den Melde- und Übermittlungsverzug so gering wie möglich zu halten, werden die aktuellen Fallzahlen und Inzidenzwerte auf der Startseite von www.corona-im-hok.de nun analog zum RKI jeweils am Morgen für den Vortag aktualisiert. Dies gilt auch für das Dashboard des Hohenlohekreises.

Hinweis: Für die Zeiträume einer Über- bzw. Unterschreitung der in der „Bundesnotbremse“ genannten Inzidenzwerte von 100, 150 und 165 ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung durch das Robert Koch-Institut maßgeblich.

Weitere Informationen zu Meldewegen bzw. möglichen Meldeverzögerungen sind auch auf den Seiten des Landesgesundheitsamtes zu finden.

Datenkorrektur

Die fehlerhaften Angaben in den Lageberichten des Landesgesundheitsamtes im April, die auf ein Update der Kontaktpersonenmanagementsoftware Sormas im Gesundheitsamt des Hohenlohekreises zurückzuführen waren, sind teilweise behoben. Damals fielen durch einen Übermittlungsfehler rund 240 Fälle aus der Statistik.

Am 10. Mai 2021 wurde ein Teil dieser Fälle wieder eingespielt. Dadurch wurden in der Statistik des Landesgesundheitsamtes sowie des Robert Koch-Institutes an diesem Tag insgesamt 124 Fälle angegeben – aber nur 5 davon waren aktuelle Fälle. Die 119 wieder eingespielten „Altfälle“ haben sich nicht auf die Berechnung des aktuellen Inzidenzwertes ausgewirkt. Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises geht davon aus, die Datenkorrektur innerhalb der kommenden Woche abschließen zu können.

Kreisimpfzentrum Öhringen

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen führt in dieser Woche rund 4.300 Erst- und Zweitimpfungen durch.

   

10.05.2021 - Robert Koch-Institut erneut in Kupferzell

Weitere Folgeuntersuchung zur Studie „Corona-Monitoring lokal“ im Juni

Im Juni wird erneut ein Studienteam des Robert Koch-Instituts (RKI) in Kupferzell zu Gast sein. In der geplanten Folgeuntersuchung zur Studie „Corona-Monitoring lokal“ geht es um die Beschreibung möglicher Langzeitfolgen einer SARS-CoV-2-Infektion sowie die zeitabhängige Nachweisbarkeit von Antikörpern.

Bürgerinnen und Bürger, die bereits an den vorhergehenden Untersuchungen von „Corona-Monitoring lokal“ teilgenommen haben, erhalten dazu in den nächsten Tagen eine Einladung per Post. Die Teilnahme ist freiwillig. Das Studienprogramm sieht eine Befragung vor, ausgewählte Teilnehmende werden zusätzlich zu einer Blutprobe eingeladen. Neben Tests auf Antikörper plant das RKI-Team Untersuchungen zu einem weiteren Mechanismus der Immunabwehr, der sogenannten zellulären Immunität gegen SARS-CoV-2.

Die Frage, welche gesundheitlichen Folgen eine Infektion hat und wie sich die Konzentration von Antikörpern sowie die Immunabwehr gegen das Corona-Virus über die Zeit entwickeln, ist für die Wissenschaft von großer Bedeutung.

Das RKI nutzt für die Untersuchungen, die vom 14. bis 28. Juni an der Kupferzeller Carl-Julius-Weber-Halle geplant sind, die beiden Medi-Busse, die bereits im vergangenen Jahr im Einsatz waren.

„Wir freuen uns, das RKI erneut im Hohenlohekreis begrüßen zu dürfen und unterstützen natürlich sehr gerne“, erklärt Landrat Dr. Matthias Neth. „Wir hoffen, dass durch die Untersuchungen neue Erkenntnisse über das Virus gewonnen werden können.“

„Ich freue mich, wenn Kupferzell seinen Teil im Kampf gegen die Corona-Pandemie beitragen kann“, ergänzt der Kupferzeller Bürgermeister Christoph Spieles. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass sich wie bei den Untersuchungen im vergangenen Jahr viele der ausgewählten Kupferzellerinnen und Kupferzeller beteiligen werden.“

Hinweis: Zu dieser Folgeuntersuchung des RKI sind keine offiziellen Pressetermine vorgesehen.

 

05.05.2021 - Aktuelle Corona-Lage im Hohenlohekreis

7-Tages-Inzidenz bei 219,3 pro 100.000 Einwohner

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Mittwoch, 5. Mai 2021, insgesamt 43 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 219,3 pro 100.000 Einwohner.

Die Altersverteilung der Fälle der vergangenen Woche schlüsselt sich wie folgt auf:

Alter

Prozent %

0-9

9,4

10-19

11,2

20-29

14,6

30-39

20,6

40-49

9,9

50-59

20,2

60-69

8,6

70-79

5,1

80-89

0,4

Betroffene Einrichtungen

In den vergangenen sieben Tagen wurden vom Gesundheitsamt sechs neue Ausbruchsgeschehen erfasst und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Es handelt sich hierbei um eine Kinderbetreuungseinrichtung im Raum Bretzfeld, zwei Unternehmen, davon eines im Jagsttal und eines im Kochertal, zwei Schulen, davon eine im Raum Öhringen und eine im Raum Künzelsau sowie eine weitere Einrichtung im Raum Künzelsau.

Kreisimpfzentrum Öhringen

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen führt an diesem Wochenende rund 3.700 Erst- und Zweitimpfungen durch.

Maskenpflicht in Künzelsau

Da die Stadt Künzelsau keine Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht im Innenstadtbereich beantragt hat, läuft diese am 5. Mai 2021, 24 Uhr, aus. Das Landratsamt Hohenlohekreis hat von sich aus angesichts der gesunkenen Inzidenz in Künzelsau keine Veranlassung, eine entsprechende Verfügung anzugehen. Dennoch beobachtet das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises das Infektionsgeschehen weiterhin sehr genau.

Aktualisierung der Internetseite www.corona-im-hok.de

Um den Melde- und Übermittlungsverzug mit den für die derzeit geltenden Corona-Regeln relevanten Zahlen des Robert Koch-Institutes so gering wie möglich zu halten, werden die aktuellen Fallzahlen und Inzidenzwerte auf der Startseite von www.corona-im-hok.de nun jeweils am Morgen für den Vortag aktualisiert.

28.04.2021 - Aktuelle Corona-Lage im Hohenlohekreis

7-Tages-Inzidenz bei 259,2 pro 100.000 Einwohner

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Mittwoch, 28. April 2021, insgesamt 47 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 259,2 pro 100.000 Einwohner.

Die Altersverteilung der Fälle der vergangenen Woche schlüsselt sich wie folgt auf:

Alter

Prozent %

0-9

10,0

10-19

10,7

20-29

16,0

30-39

16,3

40-49

15,0

50-59

17,7

60-69

10,0

70-79

2,3

80-89

2,0

Betroffene Einrichtungen

In den vergangenen sieben Tagen wurde vom Gesundheitsamt acht neue Ausbruchsgeschehen erfasst und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Es handelt sich hierbei um eine Kinderbetreuungseinrichtung im Raum Bretzfeld, insgesamt sechs Unternehmen, davon zwei im Großraum Öhringen, eines im Großraum Künzelsau, zwei im Raum Kochertal sowie eines auf der Hohenloher Ebene, sowie eine weitere Einrichtung im Großraum Öhringen.

Virusvariante B.1.351 (Südafrikanische Variante)

Insgesamt wurde die Virusvariante B.1.351 („Südafrika-Variante“) im Hohenlohekreis bislang in neun Fällen nachgewiesen. Es handelt sich dabei um insgesamt drei Cluster, die in keinem erkennbaren Zusammenhang stehen.

Statistik

Bislang konnten die fehlerhaften Angaben in den Lageberichten des Landesgesundheitsamtes, die auf ein Update der Kontaktpersonenmanagement-Software Sormas im Gesundheitsamt des Hohenlohekreises zurückzuführen sind, noch nicht behoben werden. Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises sowie das Landesgesundheitsamt arbeiten weiter an dem Problem und hoffen, dies in den kommenden Tagen beheben zu können.

Kreisimpfzentrum Öhringen

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen führt in dieser Woche von Freitag bis Sonntag rund 3.500 Erst- und Zweitimpfungen durch.

Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca für unter 60-Jährige werden automatisch auf den Impfstoff von BioNTech umgebucht. Wer trotzdem mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden möchte, wird gebeten, dies im Kreisimpfzentrum direkt beim Check-in anzugeben.

26.04.2021 - 30.000 Impfungen im Kreisimpfzentrum Öhringen

Auch am kommenden Wochenende wieder 3.000 Impfungen

Im Kreisimpfzentrum des Hohenlohekreises in Öhringen konnte am Sonntag, 25. April 2021, der Schichtleiter Rainer Schwab gemeinsam mit dem ärztlichen Leiter dieses Tages, Dr. Andreas Baumann, die 30.000 Besucherin Irene Huber begrüßen. Die 78-jährige Pfedelbacherin wurde von ihrem Mann Ladislaus zur Zweitimpfung begleitet, dieser ist bereits seit einigen Tagen ebenfalls zweitgeimpft. Die beiden bedankten sich für die Glückwünsche, die Rainer Schwab im Namen von Landrat Dr. Matthias Neth überbrachte. Sie freuten sich über einen Gutschein für den Hohenloher Kultursommer sowie über einen Sekt aus Hohenlohe. Am meisten freuten sie sich aber darüber, geimpft zu sein. Um sich vor Ansteckungen zu schützen, verbringt das Ehepaar die meiste Zeit in ihrem Garten in Pfedelbach. Es schmerzt die beiden besonders, dass sie sich aus Vorsichtsgründen nicht mit ihren zwei Enkeln treffen können und auch den 18. Geburtstag ihrer Enkelin vor einigen Tagen nicht feiern konnten. Sie hoffen, dass das Impfen wieder vielfältige Kontakte ermöglicht und auch der wichtige Geburtstag gebührend nachgefeiert werden kann.

Auch in dieser Woche werden im Kreisimpfzentrum Öhringen von Donnerstag bis Sonntag wieder rund 3.000 Impfungen durchgeführt.

23.04.2021 - Maßnahmen der „Bundesnotbremse“ greifen im Hohenlohekreis ab 24. April

Maßgebliche Inzidenzwerte von 100, 150 und 165 überschritten

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat heute, 23. April 2021, offiziell festgestellt, dass die für den Hohenlohekreis durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte Anzahl von Neuinfektionen mit dem Corona-Virus je 100.000 Einwohner (7-Tage-Inzidenz) die Schwellenwerte von 100, 150 sowie 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten hat.

Damit treten im Hohenlohekreis die Maßnahmen nach dem neuen Infektionsschutzgesetz (§ 28b Abs. 1 und 3 IfSG) ab diesem Samstag, 24. April 2021, in Kraft.

Die aktuellen Regelungen sind auf der Seite https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982 zu finden.

21.04.2021 - Aktuelle Corona-Lage im Hohenlohekreis

7-Tages-Inzidenz bei 204,2 pro 100.000 Einwohner

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Mittwoch, 21. April 2021, insgesamt 56 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 204,2 pro 100.000 Einwohner.

Die Altersverteilung der Fälle der vergangenen Woche schlüsselt sich wie folgt auf:

Alter

Prozent Fälle

0-9

6,96

10-19

12,61

20-29

21,74

30-39

10,87

40-49

17,39

50-59

12,61

60-69

10,87

70-79

4,78

80-89

2,17

Betroffene Einrichtungen

In den vergangenen sieben Tagen wurde vom Gesundheitsamt ein neues Ausbruchsgeschehen erfasst und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Es handelt sich hierbei um eine Schule im Raum Künzelsau.

Statistik

Im Zuge eines Updates der Kontaktpersonenmanagement-Software Sormas im Gesundheitsamt des Hohenlohekreises kam es vom 16. auf den 17. April in den Lageberichten des Landesgesundheitsamtes sowie dem Dashboard des Hohenlohekreises zu fehlerhaften Angaben bei der Gesamtzahl der Infektionen sowie den Todeszahlen im Kreis. Konkret wurden rund 250 Infektionsfälle sowie acht Todesfälle weniger angezeigt als zuvor. Die aktuellen Fallzahlen sowie die Inzidenz sind davon nicht betroffen. Die Fehler im Dashboard sind bereits behoben, bis zum kommenden Wochenende soll auch die Fehleranalyse der Datenbanken abgeschlossen sein.

Kreisimpfzentrum Öhringen

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen führt in dieser Woche von Donnerstag bis Sonntag rund 3500 Erst- und Zweitimpfungen durch.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Umbuchung von Impfberechtigen über 60 Jahre bei einem gebuchten Termin mit dem Impfstoff von AstraZeneca nicht ohne medizinische Indikation möglich ist.

19.04.2021 - Inzidenzwert über 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen offiziell festgestellt

Regelung zu Präsenzunterricht sowie Betrieb von Kindertageseinrichtungen

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat heute, 19. April 2021, einen 7-Tages-Inzidenzwert von mehr als 200 pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen festgestellt. Damit treten im Hohenlohekreis die Rechtswirkungen des § 14b Absatz 14 und 15 der aktuellen CoronaVO des Landes Baden-Württemberg am zweiten darauffolgenden Werktag nach der Bekanntmachung, d.h. am 21. April 2021 ein.

Dies betrifft Regelungen zum Präsenzunterricht an Schulen sowie zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen.

Die aktuell geltenden Regelungen sind auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg sowie auf der Seite www.corona-im-hok.de abrufbar. 

16.04.2021 - Verlängerung der Maskenpflicht im Stadtgebiet Künzelsau

Allgemeinverfügung bis 5. Mai 2021 gültig

Auf Antrag der Stadt Künzelsau hat das Landratsamt Hohenlohekreis die Maskenpflicht für das Stadtgebiet Künzelsau mit einer Allgemeinverfügung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus verlängert. Diese gilt nun bis zum 5. Mai 2021. Im Bereich der Innenstadt besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Mund-Nasen-Schutzes, der die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt. Die betroffenen Bereiche sind von der Stadt Künzelsau ausgeschildert.

Die Allgemeinverfügung war zunächst am 31. März 2021 in Kraft getreten und bis zum 18. April 2021 gültig. Aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzzahlen beantragte die Stadt Künzelsau eine Verlängerung. Aktuell (Stand: 13.04.2021) liegt die Inzidenz in der Stadt Künzelsau bei 278,8. Fast alle Neuinfektionen lassen sich auf die besonders ansteckende und gefährliche sogenannte britische Variante B.1.1.7 des Coronavirus zurückführen.

Wenn die 7-Tages-Inzidenz in der Stadt Künzelsau vor dem 5. Mai 2021 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter einem Wert von 200 pro 100.000 Einwohnern liegt, wird die Allgemeinverfügung aufgehoben. Das Landratsamt Hohenlohekreis wird auf den Eintritt dieses Zeitpunktes durch eine entsprechende Veröffentlichung auf der Homepage des Landratsamtes (www.hohenlohekreis.de) und auf der Homepage www.corona-im-hok.de hinweisen.

15.04.2021 - Aktuelle Corona-Lage im Hohenlohekreis

Freie Impftermine im Kreisimpfzentrum Öhringen

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Donnerstag, 15. April 2021, insgesamt 36 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 237,9 pro 100.000 Einwohner.

Betroffene Einrichtungen

In den vergangenen sieben Tagen wurden vom Gesundheitsamt neun neue Ausbruchsgeschehen erfasst und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Es handelt sich hierbei um drei Unternehmen (zwei im Raum Öhringen und eines im Raum Künzelsau), eine Schule auf der Hohenloher Ebene, eine Kinderbetreuungseinrichtung im Kochertal und vier weitere Einrichtungen, die unter „Sonstige“ geführt werden. 

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung

Die Stadt Künzelsau hat eine Verlängerung der Maskenpflicht beim Landratsamt Hohenlohekreis beantragt, das Landratsamt wir hierüber am Freitag entscheiden.

Das Kultusministerium hat entschieden, den Präsenzunterricht in Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner über einem Wert von 200 liegt, auszusetzen. Daher findet an den Schulen im Hohenlohekreis nach den Osterferien aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens Fernunterricht statt. Ausgenommen sind weiterhin Abschlussklassen und SBBZ.

Diese Entscheidung der Landesregierung bezieht sich nicht auf Kindertagesstätten und Kinderbetreuungseinrichtungen. Das Gesundheitsamt beobachtet derzeit, wie stark die Kitas zum Infektionsgeschehen im Kreis beitragen. Im Corona-Stab des Landratsamts wird über die Schließung der Kitas als mögliche Maßnahme zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus beraten, ein Austausch hierzu mit den Ortspolizeibehörden wird folgen.

„Die neue Entscheidung des Landes, bei einem Inzidenzwert über 200 nach den Osterferien vom Präsenzunterricht abzusehen, ist richtig. Weitere Verschärfungen der Maßnahmen, wie zum Beispiel die Schließung von Kitas oder weitergehende Ausgangsbeschränkungen wären vorstellbar, bringen aber schwierige Folgefragen mit sich“, betont Landrat Dr. Matthias Neth. „Alle Maßnahmen können aber nur dann wirken, wenn wir alle uns daran halten. Auch wenn wir Corona-müde sind, erfordert die dritte Welle, dass wir alle die Maßnahmen akzeptieren und einhalten. Weitere Verschärfungen würden große Grundrechtseinschnitte mit sich bringen – und auch nur dann wirken, wenn die Maßnahmen beachtet werden. Vor allem im privaten Bereich und im Arbeitsleben müssen wir daher konsequent sein. Ebenso rate ich dringend dazu, die Bürgertests, die es ja in vielen Orten im Hohenlohekreis gibt, in Anspruch zu nehmen.“

Kreisimpfzentrum Öhringen

Am kommenden Montag, 19. April 2021, wird die Impfterminvergabe in Baden-Württemberg für über 60-Jährige geöffnet. Aufgrund der dadurch zu erwartenden erhöhten Nachfrage ruft das Sozialministerium insbesondere alle über 70-Jährigen dazu auf, in den kommenden Tagen Impftermine zu buchen.

Vor dem Hintergrund der Öffnung der Gruppe der über 60-Jährigen ab 19. April folgt das KIZ Öhringen der Bitte des Sozialministeriums und wird mit versehentlich vor diesem Datum gebuchten Terminen aus dieser Gruppe am anstehenden Betriebswochenende kulant verfahren. Diese Personen werden also nicht mehr abgewiesen, sofern eine Terminbuchung für dieses Wochenende über 116117 oder www.impfterminservice.de gebucht wurde.

Im Kreisimpfzentrum Öhringen sind auch für dieses Wochenende (16. bis 18. April) noch Impftermine verfügbar. Insgesamt sollen in den drei Tagen rund 3.400 Impfungen mit den Impfstoffen von AstraZeneca und BioNTech durchgeführt werden.

     

13.04.2021 - 58 neue Corona-Fälle im Hohenlohekreis

Inzidenz liegt bei 269,9

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Dienstag, 13. April 2021, insgesamt 58 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 269,9 pro 100.000 Einwohner.

Davon betroffen ist ein Unternehmen im Großraum Öhringen. Aufgrund eines bestätigten Falles in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Kochertal musste für rund 30 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet werden.

Zudem gibt es einen weiteren Fall in einer bereits betroffenen Pflegeeinrichtung.

11.04.2021 - 73 neue Corona-Fälle am Wochenende

7-Tage-Inzidenz im Hohenlohekreis bei 221,0

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am vergangenen Wochenende insgesamt 73 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet, davon 62 am Samstag und elf am Sonntag. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 221,0 pro 100.000 Einwohner.

Von den elf am heutigen Sonntag neu bestätigten Fällen waren neun bereits als Kontaktperson in Quarantäne. Neu betroffen ist ein Unternehmen im Raum Hohenloher Ebene. Zudem gibt es weitere Fälle in bereits betroffenen Unternehmen und Einrichtungen.

09.04.2021 - „Südafrikanische“ Virusvariante im Hohenlohekreis nachgewiesen

Noch freie Impftermine im Kreisimpfzentrum

Erstmals wurde am heutigen Freitag die südafrikanische Variante des Coronavirus im Hohenlohekreis nachgewiesen. „Leider haben wir neben der stark ausgebreiteten britischen Variante heute zwei zusammenhängende Fälle der südafrikanischen Variante zu verzeichnen“, teilt Annemarie Flicker-Klein, Leiterin des Gesundheitsamts, mit. „Das hat uns nicht überrascht. Seit Februar suchen unsere Labore gezielt nach bekannten besorgniserregenden Varianten. Dadurch wurden auch diese Fälle gefunden.“ Die Quarantäneregelungen gelten beim Auftreten der südafrikanischen Variante unverändert. „Der beste Schutz vor den besorgniserregenden Varianten für Bürgerinnen und Bürger ist, sich weiterhin an die Hygiene- und Abstandsregeln zu halten sowie Kontakte auf das Notwendige zu reduzieren.“

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Freitag, 9. April 2021, insgesamt 49 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Davon waren 14 Fälle bereits als Kontaktpersonen in Quarantäne. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 164,2 pro 100.000 Einwohner.

Betroffen ist auch eine Schule auf der Hohenloher Ebene. Dort musste für 51 Kontaktpersonen Quarantäne angeordnet werden. Zudem gibt es weitere Fälle in einer bereits betroffenen Kinderbetreuungseinrichtung und in vier bereits betroffenen Unternehmen.

Das Kreisimpfzentrum Öhringen teilt mit, dass aufgrund einer größeren Lieferung an Impfstoff und verlängerter Öffnungszeiten weitere Impftermine angeboten werden können. An diesem Wochenende sind für Sonntag und Montag noch Termine zur Impfung mit AstraZeneca verfügbar. Die Terminvergabe funktioniert ausschließlich über das Internet unter www.impfterminservice.de oder über die Telefonnummer 116 117 (ohne Vorwahl, kostenlos, Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr).

07.04.2021 - 51 neue Corona-Fälle im Hohenlohekreis

Inzidenz liegt bei 158,9

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Mittwoch, 7. April 2021, insgesamt 51 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 158,9 pro 100.000 Einwohner.

Aufgrund von zwei bestätigten Fällen in einer Schule im Großraum Öhringen musste für rund 25 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet werden. Zudem gibt es weitere Fälle in einer bereits betroffenen Kinderbetreuungseinrichtung und in einem bereits betroffenen Unternehmen.

05.04.2021 - Sieben neue Corona-Fälle über Ostern

Inzidenz im Hohenlohekreis liegt bei 207,7

Seit Karsamstag – also im Zeitraum vom 3. bis einschließlich 5. April – hat das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises insgesamt sieben Corona-Neuinfektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit Stand Montagabend bei 207,7 pro 100.000 Einwohner. Aufgrund eines Übermittlungsfehlers wurden am Karfreitag 16 Fälle doppelt gemeldet, die Korrektur hat das Landesgesundheitsamt bereits vorgenommen.

Im Kreisimpfzentrum Öhringen (KIZ) konnten von Freitag bis Sonntag rund 1.900 Impfungen durchgeführt werden. Für das kommende Wochenende steht aufgrund einer großen Lieferung durch das Land Baden-Württemberg mehr Impfstoff als üblich zur Verfügung. Die Betriebszeiten des KIZ können daher erstmalig auf Donnerstag, 8. April, bis Montag, 12. April, jeweils 7 bis 21 Uhr, ausgeweitet werden. An diesen fünf Tagen sind rund 5.000 Impfungen geplant.

02.04.2021 - 90 neue Corona-Fälle am 02.04.2021

Inzidenz im Hohenlohekreis liegt bei 285,5

Am heutigen Karfreitag hat das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises insgesamt 90 neue Corona-Neuinfektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 285,5 pro 100.000 Einwohner.

Rund ein Drittel aller gemeldeten Fälle war bereits als Kontaktperson in Quarantäne. Weitere bestätigte Fälle wurden bei insgesamt drei Schulen – eine Schule im Raum Künzelsau und zwei Schulen im Raum Öhringen – sowie einer Kinderbetreuungseinrichtung im Raum Öhringen gemeldet. Die Kontaktpersonenermittlung ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Nach derzeitigem Stand wurden allein aus diesen vier Fällen bereits rund 55 Personen als Kontaktpersonen ermittelt und für diese eine Quarantäne verfügt.

Zudem gibt es weitere Fälle in bereits betroffenen Unternehmen.

01.04.2021 - 44 neue Corona-Fälle im Hohenlohekreis

7-Tage-Inzidenz liegt bei 261,9

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Donnerstag, 1. April 2021, insgesamt 44 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 261,9 pro 100.000 Einwohner.

Viele der positiv getesteten Fälle waren bereits Kontaktpersonen und in Isolation. Neben einer Schule waren noch Unternehmen aus dem Raum Künzelsau und der Hohenloher Ebene mit positiven Meldungen betroffen. Das Gesundheitsamt beobachtet das Infektionsgeschehen sehr aufmerksam und steht mit den betroffenen Betrieben sofern notwendig im engen Austausch.

31.03.2021 - 92 neue Corona-Fälle im Hohenlohekreis

Inzidenz liegt bei 272,5

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Mittwoch, 31. März 2021, insgesamt 92 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 272,5 pro 100.000 Einwohner.

Aufgrund eines bestätigten Falls in einer Schule im Jagsttal musste für rund 25 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet werden. Zudem gibt es weitere Fälle in bereits betroffenen Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Unternehmen.

Aus aktuellem Anlass informiert das Landratsamt Hohenlohekreis zur aktuellen Rechtlage bezüglich der Öffnung des Einzelhandels:

Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte im Hohenlohekreis sind für den Einzelhandel gemäß der in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg verankerten Notbremse lediglich „Click-and-Collect“-Angebote möglich, also die Abholung vorbestellter Waren.

Hiervon ausgenommen sind Betriebe, die für die Versorgung der Bevölkerung als unverzichtbar angesehen werden, wie z. B. der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke, Metzgereien oder Bäckereien. Die möglichen Ausnahmen sind in § 13a Abs. 2 CoronaVO genannt und auch auf der Internetseite der Landesregierung gelistet. Dort findet sich auch eine Übersicht der geöffneten und geschlossenen Einrichtungen.

Wenn Mischsortimente (erlaubte und nicht erlaubte Waren) angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht gestattet ist, trotzdem vertrieben werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil mindestens 60 % des Umsatzes ausmacht.

Beträgt der Umsatzanteil des erlaubten Sortimentsanteils unter 60 %, so darf ausschließlich dieser vertrieben werden. In diesem Fall muss durch eine räumliche Abtrennung gewährleistet sein, dass der Verkauf des nicht erlaubten Sortiments unterbleibt.

Die Städte und Gemeinden des Hohenlohekreises als Ortspolizeibehörden wurden über die geltenden Regelungen hinsichtlich Ladenöffnungen informiert.

31.03.2021 - Keine Impfterminabsagen für das Kreisimpfzentrum Öhringen

AstraZeneca-Impfstoff nur noch entsprechend der neuen Maßgaben im Einsatz

Das Kreisimpfzentrum Öhringen wird trotz der Neubewertung des Impfstoffs von AstraZeneca am Osterwochenende keine Termine absagen. Stattdessen wird abhängig vom Alter und vom gebuchten Impfstoff wie folgt verfahren:

  • Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Termin mit AstraZeneca gebucht haben, werden im Impfzentrum durch die Ärzte sorgfältig aufgeklärt und können dann entscheiden, ob sie den gebuchten Impfstoff in Anspruch nehmen. Sollten sie diesen ablehnen, werden so viele Personen dieser Gruppe wie möglich mit BioNTech geimpft. Personen, für die kein BioNTech-Impfstoff mehr für eine „Umbuchung“ zur Verfügung steht, werden im Impfzentrum erfasst und dem Callcenter des Landes für einen Rückruf zur erneuten Terminvereinbarung übermittelt.
  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und einen Termin mit AstraZeneca gebucht haben, werden mit diesem geimpft. Hier ist eine Umbuchung weder von der Ständigen Impfkommission empfohlen noch durch das Land Baden-Württemberg vorgesehen.
  • Personen, die einen Termin mit dem Impfstoff BioNTech gebucht haben, erhalten diesen. Eine nachträgliche Umbuchung findet nicht statt.

Hintergrund:

Nachdem die Ständige Impfkommission am 30. März 2021 die Impfung mit AstraZeneca aufgrund weiterer Fälle von Hirnvenenthrombosen neu bewertet hat, kam die Gesundheitsministerkonferenz der Länder zu folgendem Beschluss:

Der Impfstoff von AstraZeneca kommt, beginnend ab dem 31. März 2021, zum Einsatz bei

a) impfberechtigten Personen, die älter als 60 Jahre sind;

b) impfberechtigten Personen unter 60 Jahren, die gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen.

 

30.03.2021 - Maskenpflicht für das Stadtgebiet Künzelsau erlassen

Allgemeinverfügung tritt ab Mittwoch, 31.03.2021, in Kraft

Auf Antrag der Stadt Künzelsau hat das Landratsamt Hohenlohekreis eine Allgemeinverfügung über eine Maskenpflicht für die Künzelsauer Innenstadt zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus erlassen. Ab Mittwoch, 31. März 2021, muss in der Zeit von 7 bis 21 Uhr im öffentlichen Raum des Stadtgebiets Künzelsau in festgelegten Bereichen eine medizinische Maske oder ein Atemschutz, der die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden. Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, ob der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Diese Pflicht gilt nicht,

  • für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  • für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer den Anforderungen entsprechenden Maske aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat,
  • beim Konsum von Lebensmitteln,
  • oder für die sportliche Betätigung an der frischen Luft, sofern diese alleine durchgeführt wird.

In einer Karte sind die betroffenen Bereiche dargestellt. Diese kann unter www.corona-im-hok.de wie auch unter www.kuenzelsau.de/corona abgerufen werden.

Die betroffenen Bereiche in der Künzelsauer Innenstadt werden entsprechend von der Stadt Künzelsau ausgeschildert.

Die Allgemeinverfügung ist befristet bis Sonntag, 18. April 2021, bzw. wird aufgehoben, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 200 bezogen auf die Stadt Künzelsau an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird von der Stadt Künzelsau überwacht. Bürgermeister Stefan Neumann freut sich über die positive Rückmeldung auf den Antrag einer Maskenpflicht und begründet diese für die Künzelsauer Innenstadt wie folgt: „Die Frühlingszeit führt dazu, dass die Künzelsauer Innenstadt stärker frequentiert ist. Mit der erweiterten Maskenpflicht möchten wir deshalb nicht nur in, sondern auch außerhalb der Geschäfte einen erhöhten Infektionsschutz bieten.“

30.03.2021 - Kontaktpersonennachverfolgung auch über Ostern

Landratsamt Hohenlohekreis während der Feiertage im Einsatz

Auch am Osterwochenende ist das Landratsamt Hohenlohekreis zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Einsatz. Die Fallermittler des Gesundheitsamtes arbeiten durchgehend vom 2. bis 5. April, auch an den Feiertagen, um mögliche Infektionsketten positiv bestätigter Corona-Fälle zu unterbrechen.

Zudem finden im Kreisimpfzentrum in Öhringen (KIZ) wie gewohnt von Freitag bis Sonntag Impfungen statt. Rund 2.000 Impfungen an diesen drei Tagen hat Mike Weise, Leiter des KIZ, geplant: „Immer wenn Impfstoff zur Verfügung steht, führen wir am KIZ Impfungen durch. Dank des großen Engagements aller Beteiligten gilt das auch für das Osterwochenende“. Alle Informationen rund um die Impfung in Öhringen sind unter www.hohenlohekreis.de/kiz zu finden.

Auch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts sind über die Feiertage im Bereitschaftsdienst und damit an allen Tagen einsatzfähig. Dies gilt insbesondere für die Heimaufsicht, den Katastrophenschutz, die Pressestelle sowie die Behördenleitung.

Für Fragen rund um das Thema Corona steht an den Feiertagen die Hotline des Landesgesundheitsamtes unter der Telefonnummer 0711 904-39555 täglich von 8 bis 22 Uhr zur Verfügung. Auch die Corona-Hotline des Hohenlohekreises steht den Bürgerinnen und Bürgern unter 07940 18-888 mit dem automatischen Anrufbeantwortungssystem „CovBot“ für allgemeine Fragen zum Coronavirus rund um die Uhr zur Verfügung. Falls Fragen über das System nicht ausreichend beantwortet werden können, haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich nach den Feiertagen zurückrufen zu lassen.

 

29.03.2021 - Nächtliche Ausgangsbeschränkung im Hohenlohekreis

Weitere Maßnahme gegen die Weiterverbreitung des Coronavirus im Hohenlohekreis

Ab Mittwoch, 31. März 2021, 21.00 Uhr, gilt gemäß § 20 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg im gesamten Hohenlohekreis eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Das Landratsamt Hohenlohekreis, Gesundheitsamt, hat heute festgestellt, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Maßnahmen im Hohenlohekreis eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus besteht.

Damit ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Diese sind beispielsweise die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten sowie die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen. Die genaue Aufzählung der triftigen Gründe findet sich in § 20 Absatz 6 der Corona-Verordnung Baden-Württemberg.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr, sobald nach Feststellung des Gesundheitsamtes die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt. Auch gelten die Ausgangsbeschränkungen dann nicht mehr, wenn das Gesundheitsamt feststellt, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus nicht mehr besteht.

„Leider hat sich das Infektionsgeschehen im Hohenlohekreis in den vergangenen Tagen weiter verschärft, sodass ergänzend zu den landesweiten Maßnahmen zusätzliche Regeln für den Hohenlohekreis gelten müssen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen“, erklärt Landrat Dr. Matthias Neth.

28.03.2021 - Insgesamt 61 neue Corona-Fälle am Wochenende

7-Tage-Inzidenz im Hohenlohekreis bei 268,1

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am vergangenen Wochenende insgesamt 61 neue Corona-Infektionsfälle (Samstag, 27.03.2021: 57 Fälle, Sonntag, 28.03.2021: 4 Fälle) an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt am 28.03.2021 bei 268,1 pro 100.000 Einwohner.

Rund die Hälfte aller Betroffenen war bereits als Kontaktperson in Quarantäne. Aufgrund eines bestätigten Falls in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Kochertal musste für 30 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet werden. Zudem gibt es weitere Fälle in bereits betroffenen Unternehmen und Einrichtungen.

Neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg

Mit Wirkung vom 29.03.2021 treten die Änderungen der Corona-Verordnung Baden-Württemberg in Kraft. Das Landratsamt wird Anfang nächster Woche weitere Maßnahmen umsetzen, insbesondere eine Ausgangsbeschränkung in der Nachtzeit und erweiterte Maskenpflicht. Die Allgemeinverfügungen werden am Montag mit den Gemeinden abgestimmt und veröffentlicht. „Wir dürfen die momentane Lage nicht auf die leichte Schulter zu nehmen - wir sind mitten in der Dritten Welle. Die verschärften Regelungen der „Notbremse“, die im Hohenlohekreis seit Mitte März gelten, haben leider keine ausreichende Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus im Hohenlohekreis gebracht,“ so Landrat Dr. Matthias Neth über die Verschärfungen der nächsten Woche. „Wir müssen alle gemeinsam an den vielen Faktoren der Pandemiebekämpfung arbeiten: Einhaltung des Regelwerks, größtmögliche Kontaktreduzierung, Nutzung der Corona-Warn App, zügiges Impfen und Nutzung der Testangebote.“

Kreisimpfzentrum Öhringen

Am Wochenende wurde im Kreisimpfzentrum Öhringen (KIZ) insgesamt knapp 2.800 Erst- und Zweitimpfungen gebucht. In den nächsten Tagen werden neue Impftermine freigeschalten. „Mit zunehmenden Betrieb steigt natürlich auch die Nachfrage nach Parkplätzen. Leider stellen wir fest, dass die eingerichtete Kurzparkzone für den Ein- und Ausstieg von stark mobilitätseingeschränkten Besuchern vermehrt als Dauerparkplatz genutzt wird. Hochbetagte Menschen werden dadurch gezwungen, im fließenden Verkehr auszusteigen,“ beschreibt Mike Weise, Leiter des KIZ, die Gefahrensituation, die dadurch entsteht. Die Begleiter werden gebeten, die Kurzparkzone unmittelbar nach dem Aussteigen der zu Impfenden wieder zu verlassen. Parkmöglichkeit stehen im Parkhaus „Alte Turnhalle“ in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.

26.03.2021 - 86 neue Corona-Fälle im Hohenlohekreis

7-Tage-Inzidenz steigt auf 274,3

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Freitag, 26. März 2021, insgesamt 86 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 274,3 pro 100.000 Einwohner.

Rund die Hälfte aller Betroffenen war bereits als Kontaktperson zu einem anderen Fall in Quarantäne. Aufgrund eines weiteren bestätigten Falls in einer bereits betroffenen Kinderbetreuungseinrichtung im Großraum Öhringen musste für 30 Kontaktpersonen aus bisher noch nicht betroffenen Gruppen Quarantäne angeordnet werden. Neu betroffen ist ein Unternehmen im Großraum Öhringen, zudem gibt es weitere Fälle in bereits betroffenen Unternehmen.

Am Wochenende wird die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg erwartet. Das Landratsamt Hohenlohekreis wird zeitnah weitere Informationen dazu veröffentlichen, sobald die Details der Corona-Verordnung bekannt sind.

26.03.2021 - Appell: KFZ-Zulassungen auf das Notwendigste beschränken

Zulassungsstelle weiterhin im Schichtbetrieb

Angesichts der nach wie vor angespannten Corona-Lage im Hohenlohekreis appelliert das Landratsamt an die Bürgerinnen und Bürger, bis auf Weiteres nur zwingend notwendige Behördengänge zu unternehmen. Das gilt insbesondere auch für die KFZ-Zulassungsstelle in Künzelsau, die weiterhin für Publikumsverkehr geöffnet ist. „Wir bitten, aktuell nur unbedingt erforderliche Zulassungen durchführen zu lassen“, sagt Karlheinz Haaf, Leiter der Zulassungsstelle.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstelle befinden sich nach wie vor in einem wöchentlich wechselnden Schichtmodell. Damit soll verhindert werden, dass in der sehr publikumsintensiven Zulassungsstelle der Betrieb eingestellt werden muss, sollte es zu einem positiven Corona-Fall kommen. Das Straßenverkehrsamt bittet um Verständnis, dass es unter Umständen zu Verzögerungen kommen kann.

Wenn ein Besuch der KFZ-Zulassungsstelle unumgänglich ist, sollten Bürgerinnen und Bürger, wenn möglich, die Online-Terminvereinbarung nutzen. Dies ist unter www.hohenlohekreis.de im Bereich Bürgerservice – Kfz-Zulassung – Online-Dienste möglich. Für alle Fragen rund um das Thema KFZ-Zulassung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Tel. 07940 18-500 zur Verfügung.

24.03.2021 - 69 neue Corona-Fälle im Hohenlohekreis

Inzidenz steigt auf 224,6

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Mittwoch, 24. März 2021, insgesamt 69 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz im Hohenlohekreis steigt damit auf 224,6 pro 100.000 Einwohner.

Etwas weniger als die Hälfte der Betroffenen war bereits als Kontaktperson der Kategorie 1 zu einem anderen Fall in Quarantäne. Neu betroffen sind einige Schulen und Kitas: eine Kinderbetreuungseinrichtung sowie eine Schule im Großraum Künzelsau, eine Schule im Kochertal und eine Kinderbetreuungseinrichtung im Jagsttal. Zudem wurden zahlreiche weitere Fälle in bereits betroffenen Unternehmen und in bereits betroffenen Schulen bestätigt.

23.03.2021 - 40 neue Corona-Fälle im Hohenlohekreis

7-Tage-Inzidenz liegt bei 213,9

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Dienstag, 23. März 2021, insgesamt 40 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 213,9 pro 100.000 Einwohner. Betroffen sind unter anderem drei Kinderbetreuungseinrichtungen im Großraum Öhringen, weshalb für mehr als 70 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet wurde. Zudem gab es weitere Fälle in bereits betroffenen Unternehmen.

23.03.2021 - Schnelltestangebote im Hohenlohekreis

Übersicht zu Bürgertests auf www.corona-im-hok.de 

Das Landratsamt Hohenlohekreis stellt auf der besonderen Homepage www.corona-im-hok.de eine laufend aktualisierte Übersicht über die Schnelltestangebote im Kreisgebiet zur Verfügung. Neben den gesammelten Testangeboten im Hohenlohekreis sind auf der Corona-Homepage auch die Kontaktdaten zur Terminvereinbarung eingestellt.

„Schnelltests stellen einen wichtigen Baustein zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dar, weil so symptomfreie aber dennoch infizierte Personen ausfindig gemacht werden können“, betont Landrat Dr. Matthias Neth. „Deshalb möchte ich ausdrücklich alle Bürgerinnen und Bürger dazu ermutigen, die kostenlosen Testmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.“ Seit dieser Woche besteht auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung ein freiwilliges betriebliches Testangebot. Zudem wird an den Schulen in der Trägerschaft des Hohenlohekreises allen Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal eine regelmäßige Testung ermöglicht. Hierzu besteht der Kontakt zu den niedergelassenen Ärzten, welche oft auch in ihren Praxen Tests durchführen.

Alle Anbieter von Schnelltests sind aufgrund einer Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg dazu verpflichtet, ihr Angebot dem Gesundheitsamt unter gesuamt(@)hohenlohekreis.de und der jeweils zuständigen Ortspolizeibehörde mitzuteilen. Sofern der Leistungserbringer der Veröffentlichung zustimmt, werden diese Daten dann in der Liste auf der Homepage ergänzt. Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises geht davon aus, dass zeitnah ein flächendeckendes Angebot zur Verfügung steht.

Hintergrund:

Durch die vom Bund finanzierten „Bürgertests“ hat jede asymptomatische Person auch ohne konkreten Anlass einen Anspruch auf mind. einen kostenfreien Test pro Woche. Bei Symptomen einer Corona-Infektion soll Kontakt mit dem Hausarzt aufgenommen werden.

Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis muss sich die betroffene Person umgehend in häusliche Absonderung begeben. Da Schnelltests gegenüber PCR-Tests eine höhere Fehlerrate aufweisen, wird ein PCR-Test zur Bestätigung empfohlen. Zudem ist die Teststelle zu einer namentlichen Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet.

Generell gilt: Da die Schnelltests keine absolute Sicherheit bieten, sind die Hygiene- und Abstandsregeln auch nach einem negativen Testergebnis zu beachten und einzuhalten.

22.03.2021 - Landratsamt Hohenlohekreis verlängert Frist für Gaststättenerlaubnis

Antrag durch Gastronomen entfällt in diesem Jahr

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um zu verhindern, dass die Gaststättenerlaubnis einiger Betriebe im Kreis erlischt. Durch die Allgemeinverfügung müssen Gastronomen, deren Gaststätte pandemiebedingt ein Jahr lang geschlossen war, keinen Verlängerungsantrag stellen.

Nach dem Gaststättengesetz erlischt die Gaststättenerlaubnis im Normalfall automatisch, wenn eine Gaststätte ein Jahr lang durchgehend vollständig geschlossen war, also wenn in dieser Zeit beispielsweise auch kein Straßenverkauf oder Lieferservice angeboten wurde. Diese Jahresfrist wurde durch die Allgemeinverfügung automatisch um ein Jahr bis zum 17. März 2022 verlängert. „Es war uns wichtig, die Gastronomen in dieser schwierigen Zeit unbürokratisch zu unterstützen und durch den Wegfall der Antragsfrist zu entlasten“, so Landrat Dr. Matthias Neth.

Die Allgemeinverfügung gilt für alle Städte und Gemeinden des Hohenlohekreises mit Ausnahme von Künzelsau und den in der Verwaltungsgemeinschaft Öhringen organisierten Kommunen Öhringen, Zweiflingen und Pfedelbach. Die Allgemeinverfügung mit Begründung ist auf der Internetseite des Hohenlohekreises unter www.hohenlohekreis.de/bekanntmachungen abrufbar.

20.03.2021 - 68 neue Corona-Fälle im Hohenlohekreis

Inzidenz steigt auf 189,1

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Samstag, 20. März 2021, insgesamt 68 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz im Hohenlohekreis steigt damit auf 189,1 pro 100.000 Einwohner.

Rund die Hälfte der Betroffenen war bereits als Kontaktperson der Kategorie 1 zu einem anderen Fall in Quarantäne. Durch mehrere Fälle in verschiedenen Klassen einer Grundschule im Großraum Künzelsau musste für etwa 40 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet werden. Zudem wurden weitere Fälle in bereits betroffenen Unternehmen bestätigt.

19.03.2021 - 42 neue Corona-Fälle im Hohenlohekreis

Rund 1.900 Impfungen an diesem Wochenende

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Freitag, 19. März 2021, insgesamt 42 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Mehr als die Hälfte der Betroffenen war bereits als Kontaktperson der Kategorie 1 zu einem anderen Fall in Quarantäne. Betroffen sind unter anderem eine Grundschule sowie ein Unternehmen im Großraum Öhringen und ein Unternehmen im Kochertal.

Die 7-Tage-Inzidenz im Hohenlohekreis liegt aktuell bei 158,0 pro 100.000 Einwohner.

Im Kreisimpfzentrum Öhringen (KIZ) sind für dieses Wochenende rund 1.900 Impfungen geplant, verimpft wird der Impfstoff von BioNTech. Trotz des vorübergehenden Aussetzens des Impfstoffs AstraZeneca muss kein Termin abgesagt werden.

18.03.2021 - Quarantänepflicht für „Haushaltsmitglieder von Kontaktperson“ nach VGH-Beschluss aufgehoben

Gesundheitsamt bittet um umsichtiges Verhalten

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat in einem Beschluss von gestern die aufgrund der Corona-Verordnung Baden-Württemberg geltende Quarantänepflicht für Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen einer mit Corona infizierten Person (§4a Satz 1 und 2 CoronaVO) außer Vollzug gesetzt.

Konkret bedeutet das, dass im Hohenlohekreis die Quarantänepflicht für Personen, die sich derzeit als Haushaltsmitglieder einer Kontaktperson einer mit einer besorgniserregenden Virusmutation infizierten Person in Quarantäne befinden, mit Ablauf des 17. März 2021 aufgehoben ist.

Die besagte Quarantäne-Regelung wurde in die CoronaVO Absonderung des Ministeriums für Soziales und Integration aufgenommen, um der Ausbreitung der besonders ansteckenden Virusmutationen zu begegnen.

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises bittet die nun von der Quarantänepflicht befreiten Personen explizit um rücksichtsvolles und umsichtiges Verhalten sowie das strikte Einhalten der bekannten Hygieneregeln. „Auch Personen ohne Krankheitssymptome können infiziert sein und das Virus weiterverbreiten“, erklärt Annemarie Flicker-Klein, Leiterin des Gesundheitsamtes. „Unterstützen Sie uns dabei, die Verbreitung der besorgniserregenden Virusmutationen einzudämmen, vermeiden Sie Kontakte so gut es geht und nehmen Sie gegebenenfalls Testangebote in Anspruch.“

17.03.2021 - 57 neue Corona-Fälle im Hohenlohekreis

7-Tage-Inzidenz steigt auf 134,9

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Mittwoch, 17. März 2021, insgesamt 57 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Etwa 20 davon waren bereits als Kontaktpersonen zu einem anderen Fall in Quarantäne.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 134,9 pro 100.000 Einwohner.

Betroffen ist unter anderem eine Kinderbetreuungseinrichtung im Raum Neuenstein, wodurch eine Quarantäne für rund 35 Personen notwendig wurde. Außerdem gibt es weitere Fälle in bereits betroffenen Unternehmen.

16.03.2021 - 19 neue Corona-Fälle im Hohenlohekreis

7-Tage-Inzidenz liegt bei 109,2

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Dienstag, 16. März 2021, insgesamt 19 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 109,2 pro 100.000 Einwohner. Betroffen sind unter anderem zwei Grundschulen im Großraum Öhringen, womit für über 20 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet wurde.

15.03.2021 - Keine Terminabsagen für das kommende Wochenende im Kreisimpfzentrum Öhringen

Bund setzt Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff vorerst aus – Lücke vorerst mit Biontech-Impfstoff gefüllt

Im Kreisimpfzentrum Öhringen können auch nach der Entscheidung des Bundes, den Impfstoff von AstraZeneca vorerst nicht mehr zu nutzen, alle für das kommende Wochenende geplanten Impftermine stattfinden. Diejenigen, die bereits einen Termin für den 19. März bis 21. März gebucht haben und AstraZeneca erhalten sollten, werden stattdessen den Impfstoff von Biontech erhalten. Diese Vorgehensweise für das kommende Impfwochenende ist auch mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg abgestimmt.

„Wir können die Lücke, die die Aussetzung des AstraZeneca-Impfstoffes nun verursacht, mit dem Biontech-Impfstoff schließen. Das bedeutet erst einmal, dass die Menschen ihre Termine am kommenden Wochenende nicht stornieren müssen. Wie es insgesamt mit dem Impfgeschehen weitergeht, wird sich in den nächsten Tagen zeigen“, erklärt Mike Weise, Leiter des KIZ Öhringen.

Gleichzeitig bedeutet dies jedoch, dass für die Wochen danach vorerst keine neuen Termine vergeben werden, bis die Entscheidung über die weitere Nutzung von AstraZeneca gefallen ist bzw. neue Impfstoffe verfügbar sein sollten.

Hintergrund:

Im KIZ Hohenlohekreis wurden bislang rund 4000 Dosen des Impfstoffes von AstraZeneca verabreicht, für die kommenden drei Wochen waren weitere rund 1900 Termine vorgesehen.

Am vergangenen Wochenende (12.03. – 14.03.) wurden im Kreisimpfzentrum Öhringen von Freitag bis Sonntag insgesamt rund 3050 Impfdosen verabreicht.

15.03.2021 - Keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen im Hohenlohekreis

Landkreis konkretisiert Feststellung des Inzidenzwertes über 100

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat am Sonntag, 14. März, das Überschreiten des Corona-Inzidenzwertes von 100 für drei aufeinanderfolgende Tage festgestellt.

In einer Konkretisierung dieser Feststellung, die auf der Internetseite www.hohenlohekreis.de unter „Bekanntmachungen“ zu finden ist, weist das Landratsamt darauf hin, dass damit zwar ab Dienstag, 16. März 2021, verschiedene vom Land Baden-Württemberg vorgegebene Regelungen in Kraft treten, jedoch keine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Diese würde erst verfügt, wenn trotz der nun getroffenen Maßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus gefährdet wäre.

Hintergrund:

Wird in einem Kreis ein Inzidenzwert über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen festgestellt, treten Regelungen der so genannten „Notbremse“ in Kraft. Dies bedeutet unter anderem:

  • Es gelten wieder erweiterte Kontaktbeschränkungen.
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten müssen schließen.
  • Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ mehr anbieten.
  • Außensportanlagen werden geschlossen.
  • Betriebe zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (ohne Friseure) müssen schließen.

Die „Notbremse“ ist in § 20 Abs. 5 S. 2 CoronaVO geregelt, die genauen Regelungen sind auf den FAQ-Seite des Landes zu finden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ unter „Was bedeutet die „Notbremse“?“

 

14.03.2021 - Corona-„Notbremse“ tritt ab Dienstag im Hohenlohekreis in Kraft

33 neue Corona-Fälle am Wochenende – Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 für drei Tage festgestellt

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat an diesem Sonntag offiziell die Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 an drei Tagen in Folge festgestellt und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Diese Feststellung wurde ortsüblich unter www.hohenlohekreis.de bekanntgemacht.

Damit treten ab kommendem Dienstag, 16. März 2021, die Regelungen der „Notbremse“ in Kraft. Dies bedeutet unter anderem:

  • Es gelten wieder erweiterte Kontaktbeschränkungen.
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten müssen schließen.
  • Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ mehr anbieten.
  • Außensportanlagen werden geschlossen.
  • Betriebe zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (ohne Friseure) müssen schließen.

Die „Notbremse“ ist in § 20 Abs. 5 S. 2 CoronaVO geregelt, die genauen Regelungen sind auf den FAQ-Seite des Landes zu finden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ unter „Was bedeutet die „Notbremse“?“

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat an diesem Wochenende insgesamt 33 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet, alle am Samstag.

Betroffen ist unter anderem eine Kinderbetreuungseinrichtung im Raum Öhringen. Dort ist die Virusvariante B.1.1.7 nachgewiesen, so dass dort für mehr als 50 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet wurde.

Außerdem sind durch einen Fall in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Raum Künzelsau 22 Personen in Quarantäne, durch eine weitere Einrichtung im Raum Öhringen nochmals 25 Personen.

Ein Ausbruchsgeschehen wurde in einem Unternehmen im Jagsttal festgestellt, dort gibt es bislang vier bestätigte Fälle.

Durch Fälle an zwei Schulen im Raum Künzelsau sind außerdem rund 30 Personen von einer Quarantäne betroffen. Insgesamt musste an diesem Wochenende für mindestens 150 Personen eine Quarantäne verhängt werden.

 

12.03.2021 - Erste Schnelltestzentren im Kreis nehmen Betrieb auf

Angebote für kostenlose Testungen in Öhringen und Künzelsau

Im Hohenlohekreis haben erste Corona-Schnelltestzentren den Betrieb aufgenommen.

So hat beispielsweise in Öhringen die Hirsch-Apotheke ein Schnelltestmobil in Betrieb. Dies steht auf dem Kultura-Parkplatz und ist von Montag bis Freitag von 13 bis 17 Uhr sowie am Samstag von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Eine Terminvergabe unter www.schnelltest-hohenlohe.de ist erforderlich. „Wir sehen in den Schnelltests eine gute Möglichkeit zur Bekämpfung der Pandemie und freuen uns, mit unserem mobilen Corona-Testzentrum dazu beitragen zu können“, sagt Dr. Peter Müller, Inhaber der Hirsch-Apotheke.

Für den Raum Künzelsau bieten die MediKÜN-Apotheke und die Hohenlohe-Apotheke mit Unterstützung des DRK die Möglichkeit zu Schnelltests an. Diese finden noch bis einschließlich Freitag, 12. März, von 18-21 Uhr in den Räumen des Alten Krankenhauses in Künzelsau statt, die vom Landkreis zur Verfügung gestellt wurden. Auch hier ist eine Terminvereinbarung unter https://apo-schnelltest.de/testcenter-kuenzelsau Voraussetzung. „Wir freuen uns, den Bürgerinnen und Bürgern im Raum Künzelsau eine zentrale Testmöglichkeit anbieten zu können“, so Julian Bockmann, Inhaber der MediKÜN-Apotheke.

Ab Montag, 15. März, ist eine zentrale Teststation in der Stadthalle geplant, organisiert von der Stadt Künzelsau.

Weitere teilnehmende Apotheken in Baden-Württemberg sind auf der Internetseite der Landesapothekerkammer unter https://www.lak-bw.de/service/patient/antigen-schnelltests.html zu finden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). In den einzelnen Städten und Gemeinden gibt es außerdem weitere dezentrale Schnelltestmöglichkeiten.

Weitere Informationen zum Thema Corona-Testungen sind auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html zu finden.

Hinweis: Personen mit einem positiven Schnelltest (Antigentest) sind auch ohne PCR-Nachweis nach der geltenden Corona-Verordnung dazu verpflichtet, sich abzusondern und ihre Haushaltsangehörigen zu informieren, sich ebenfalls abzusondern. Eine Absicherung durch einen anschließenden PCR-Test wird empfohlen.

 

04.03.2021 - Erweiterte Betriebszeiten im Kreisimpfzentrum

Vorab-Registrierung führt zu kürzeren Wartezeiten

Am kommenden Wochenende werden im Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen insgesamt 2.500 Corona-Schutzimpfungen durchgeführt. Da mittlerweile eine größere Anzahl Impfdosen zur Verfügung steht, können die Betriebszeiten des KIZ am Freitag, Samstag und Sonntag jeweils auf 7 bis 22 Uhr erweitert werden.

Aufgrund der höheren Taktung im Kreisimpfzentrum wird nochmals auf die Möglichkeit der Vorabregistrierung hingewiesen. Jeder Impfling kann vor seinem Termin online auf www.impfen-bw.de seine persönlichen Daten erfassen sowie einen kurzen Fragenkatalog zum Gesundheitszustand ausfüllen. Diese Daten werden nur auf dem eigenen Rechner gespeichert. „Nachdem Sie die Felder zu den persönlichen Daten und zur Anamnese ausgefüllt haben, sollten Sie den Laufzettel mit dem QR-Code auf einem DIN-A4 Blatt ausdrucken oder als PDF-Datei speichern. Bringen Sie diesen bitte ausgedruckt oder digital auf einem Smartphone oder Tablet zum vereinbartem Impftermin im Impfzentrum mit“, erklärt Mike Weise, Leiter des KIZ Öhringen. „Dies spart enorm Zeit, da dann nicht alle Daten im KIZ händisch eingegeben werden müssen. Das Eingabesystem ist nicht kompliziert.“

Weitere Informationen zum Ablauf im KIZ sind im Informationsfilm „Corona-Schutzimpfung im Kreisimpfzentrum Öhringen“ zusammengestellt oder unter www.hohelohekreis.de/kiz abrufbar.

Aktuelle Corona-Lage im Hohenlohekreis

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat heute (04.03.2021) insgesamt 17 neue Corona-Infektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 78,1 pro 100.000 Einwohner.

Aktuell ermittelt das Gesundheitsamt in drei Ausbruchsgeschehen. In einem Unternehmen im Großraum Öhringen liegen mehrere positive PCR-Tests vor. Die britische Virusvariante wurde bestätigt. Bei einem weiteren Unternehmen im Großraum Öhringen wurde die britischen Virusvariante ebenfalls nachgewiesen. Das Gesundheitsamt hat sich ein Bild von der Lage vor Ort gemacht, alle Kontaktpersonen sowie Haushaltsangehörige der Betroffenen befinden sich in Quarantäne. Aus diesen beiden Ausbruchsgeschehen sind bislang keine Beziehungen zu anderen Ausbruchsgeschehen nachvollziehbar.

Ebenfalls liegen positive PCR-Ergebnisse bei Bewohnern von einer Gemeinschaftsunterkunft im Hohenlohekreis vor. Die Britische Virusmutation wurde bereits nachgewiesen. Das Gesundheitsamt beobachtet mit großer Wachsamkeit einen möglichen Bezug zu weiteren Fällen. Die Befunde von weiteren PCR-Tests stehen derzeit noch aus.

Durch den positiven Nachweis einer britischen Virusmutation in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Kochertal wurden bereits alle Kontaktpersonen sowie Haushaltsangehörige isoliert. Weitere Ergebnisse stehen noch aus. Derzeit ist kein weiterer Zusammenhang aus diesem positiven Fall zu anderen Fällen erkennbar.

Weitere Informationen zum Coronavirus sowie das Dashboard mit den einzelnen Zahlen pro Gemeinde sind unter www.corona-im-hok.de zu finden.

 

03.03.2021 - Corona-Info-Telefon 07940 18-888 jetzt mit Rückruffunktion

Digitaler Telefon-Assistent ab Donnerstag, 4. März, freigeschaltet

Bürgerinnen und Bürger, die sich bei der Corona-Info-Hotline des Hohenlohekreises unter 07940 18-888 melden, erwartet ab diesem Donnerstag, 4. März 2021, ein neuer Service. Ab diesem Tag nimmt der digitale Telefon-Assistent „CovBot“ die eingehenden Anrufe entgegen und beantwortet dem Anrufer die erste Frage in Bezug auf Corona-Themen. Falls der Anrufer danach noch weitere Fragen hat, so hat er während der Erreichbarkeit (Montag bis Donnerstag 9-16 Uhr, Freitag 9-12 Uhr) die Möglichkeit, sich mit einem/r Mitarbeiter/in verbinden zu lassen. Außerhalb der Erreichbarkeit kann der Anrufer eine Nachricht hinterlassen und wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch eine/n Mitarbeiter/in zurückgerufen. Ziel ist es, die Entgegennahme jedes einzelnen Anrufs auch außerhalb der Betriebszeiten sowie vor allem bei einem hohen Anrufaufkommen zu gewährleisten.

„Der digitale Assistent kann viele Standard-Fragen, die bei der Hotline auflaufen, sehr schnell beantworten - und das auch außerhalb der normalen Erreichbarkeit“, erklärt die stellvertretende Fachdienstleiterin für Infektionsschutz im Gesundheitsamt des Hohenlohekreises, Dr. Julia Hammerich. „So wollen wir sicherstellen, dass alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich geklärt werden können.“

Der Telefon-Assistent wird durch das Gesundheitsamt kontinuierlich aktualisiert und gewährleistet dadurch die Beantwortung der Fragen auf Basis der aktuellen Verordnungen und Beschlüsse.

01.03.2021 - YouTube-Video zeigt Abläufe im Kreisimpfzentrum Öhringen

Beitrag des Hohenlohekreises zur bundesweiten Impfkampagne

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat an diesem Montag, 1. März 2021, auf seinem YouTube-Kanal ein Video zum Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen veröffentlicht. Der Film, der in Zusammenarbeit mit der Firma Dawici aus Öhringen entstanden ist, veranschaulicht exemplarisch den Ablauf einer Impfung in der Hohenlohe-Halle und soll damit einen Beitrag zur bundesweiten Impfkampagne gegen das Coronavirus leisten.

Der Film ist unter https://www.youtube.com/watch?v=2p4XVCT5bgY sowie über die beiden Internetseiten www.hohenlohekreis.de/kiz sowie www.corona-im-hok.de abrufbar.

26.02.2021 - Kreisimpfzentrum Öhringen hat Betriebszeiten ausgeweitet

1600 Impfungen am Wochenende geplant

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen hat aufgrund der höheren Verfügbarkeit der Impfstoffdosen seine Betriebszeiten neben dem Freitagnachmittag auf einen Zweischichtbetrieb samstags und sonntags, jeweils von 7-21 Uhr, ausgeweitet. An diesem Wochenende werden rund 1600 Dosen der Impfstoffe von Biontech sowie AstraZeneca verimpft.

Im Laufe der kommenden Woche werden weitere Termine für die Märzwochenenden freigeschaltet.

Aufgrund der höheren Taktung im Kreisimpfzentrum weist die Leitung des KIZ auf die Vorabregistrierung hin, die jeder Impfling vor seinem Termin online durchführen kann. Über die Seite www.impfen-bw.de gelangen Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Impftermin erhalten haben, auf eine Seite, auf der sie ihre persönlichen Daten erfassen können sowie einen kurzen Fragenkatalog zum Gesundheitszustand ausfüllen können. Diese Daten werden nur auf dem eigenen Rechner gespeichert. „Nachdem Sie die Felder zu den persönlichen Daten und zur Anamnese ausgefüllt haben, sollten Sie den Laufzettel mit dem QR-Code auf einem DIN-A4 Blatt ausdrucken oder als PDF-Datei speichern. Bringen Sie diesen bitte ausgedruckt oder digital auf einem Smartphone oder Tablet zum vereinbartem Impftermin im Impfzentrum mit“, erklärt Mike Weise, Leiter des KIZ Öhringen. „Dies spart enorm Zeit, da dann nicht alle Daten im KIZ händisch eingegeben werden müssen. Das Eingabesystem ist vergleichsweise einfach. Wer schon einmal eine Bestellung im Internet getätigt hat, schafft das problemlos.“

Außerdem weist das Landratsamt Hohenlohekreis darauf hin, dass zum Betreten des KIZ Öhringen das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben ist, analog zum Betreten des Landratsamtes in Künzelsau. Dies dient dem größtmöglichen Schutz der Impflinge sowie der Mitarbeiter. Sollte keine FFP2-Maske vorhanden sein, wird eine Maske durch das Sicherheitspersonal am Eingang bereitgestellt.

In den vergangenen Tagen sind mehrere Bürgerinnen und Bürger im KIZ Öhringen vorstellig geworden, die im Zuge der Rückruf-Aktion über die Nummer 116117 telefonisch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten des KIZ erhalten haben. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat klargestellt, dass in der Impfterminvergabe nur Termine vergeben werden können, die auch dort eingestellt sind, sprich innerhalb der Öffnungszeiten. Es wird nun davon ausgegangen, dass es sich diesbezüglich um einen „üblen Scherz“ Unbekannter handelt. „Bitte beachten Sie, dass das KIZ Öhringen derzeit nur von Freitagnachmittag bis Sonntag in Betrieb ist und es auch nur in diesem Zeitraum Termine geben kann“, erklärt KIZ-Leiter Mike Weise. „Sollten Sie einen Termin außerhalb der aktuellen Öffnungszeiten erhalten, handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine Fehlinformation.“

26.02.2021 - Ausgangsbeschränkung im Hohenlohekreis bleibt aufgehoben

Kein diffuses Ausbruchsgeschehen sowie leicht sinkende Inzidenzwerte

Die Allgemeinverfügung des Hohenlohekreises zu einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung bleibt bis auf Weiteres außer Kraft. Diese Entscheidung fiel in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg.

Das Ministerium teilt die Bewertung des Landratsamtes Hohenlohekreis, dass die Voraussetzungen zum Erlass einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung derzeit nicht gegeben sind: Einerseits ist ein Absinken bzw. eine Stagnation der 7-Tage-Inzidenz auf einem Wert unter 100 zu beobachten, andererseits ist das Ausbruchsgeschehen im Kreis derzeit nicht als „diffus“ zu bezeichnen: Nur ein sehr geringer Teil der nachgewiesenen Fälle ist nicht auf ein bekanntes Ausbruchsgeschehen zurückzuführen, außerdem kann die Kontaktpersonennachverfolgung nach wie vor vollumfänglich gewährleistet werden. Auch die Zahl der direkten Kontaktpersonen ist in den vergangenen Tagen stark gesunken.

„Nichtsdestotrotz wird das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises das Infektionsgeschehen im Kreis weiterhin intensiv beobachten“, erklärt der Erste Landesbeamte Gotthard Wirth. „Sollte das Infektionsgeschehen erneut stark ansteigen oder diffus werden, muss die Lage gegebenenfalls neu bewertet werden.“

Hintergrund:

Das Landratsamt Hohenlohekreis hatte am 11. Februar 2021 eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung regionaler Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie erlassen. Demnach war der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur beim Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Diese Allgemeinverfügung lief am 23. Februar aus. Vor dem Hintergrund eines Gerichtsverfahrens gegen eine ähnliche Verfügung im Landkreis Schwäbisch Hall wurde die Lage im Kreis neu bewertet und mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg abgestimmt.

24.02.2021 - 23 neue Corona-Fälle im Hohenlohekreis

7-Tage-Inzidenz liegt bei 87,9

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Mittwoch, 24. Februar 2021, insgesamt 23 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 87,9 pro 100.000 Einwohner.

Von den laborbestätigten Fällen der vergangenen Tage war unter anderem auch ein Pflegeheim im Kochertal betroffen. Alle Bewohnerinnen und Bewohner haben bereits die zweite Dosis der Corona-Schutzimpfung erhalten. Aktuell sind neun Fälle unter dem Pflegepersonal bestätigt, diese betreffen diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Impfangebot nicht angenommen hatten. Einige wenige Bewohner wurden trotz vollständigem Impfschutz positiv auf das Coronavirus getestet. „Uns wurde bisher nur von milden Krankheitsverläufen bei Geimpften berichtet. Das freut uns sehr und bestätigt die Angaben zur hohen Wirksamkeit des Impfstoffes“, so Dr. Julia Hammerich, stellvertretende Fachdienstleitung im Gesundheitsamt des Hohenlohekreises.

23.02.2021 - 16 neue Corona-Fälle im Hohenlohekreis

Allgemeinverfügung zur nächtlichen Ausgangsbeschränkung am 23. Februar ausgelaufen

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat heute, 23. Februar 2021, insgesamt 16 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 86,1 pro 100.000 Einwohner.

Am 11.02.2021 hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach war der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur mit triftigen Gründen gestattet. Am heutigen Dienstag (23. Februar 2021) lief die Allgemeinverfügung vorerst aus.

Derzeit läuft ein gerichtliches Eilverfahren gegen eine ähnliche Allgemeinverfügung des Landkreises Schwäbisch Hall. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat Bedenken an der formellen Rechtmäßigkeit dieser Allgemeinverfügung geäußert.

Das Landratsamt Hohenlohekreis weist unabhängig einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung auf die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen gemäß der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hin. Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich derzeit die Angehörigen des eigenen Haushalts (abgeschlossene Wohneinheit) treffen. Es darf nur eine nicht zum Haushalt gehörende Person hinzukommen.

21.02.2021 - 23 neue Corona-Fälle am Wochenende

7-Tage-Inzidenz im Hohenlohekreis bei 81,7

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Samstag, 20. Februar 2021, insgesamt 23 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Am heutigen Sonntag wurden keine weiteren laborbestätigten Fälle gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 81,7 pro 100.000 Einwohner.

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen hatte auch an diesem Wochenende von Freitag bis Sonntag geöffnet. Insgesamt wurden an diesen drei Tagen rund 1.250 Erst- und Zweitimpfungen mit dem Biontech-Impfstoff durchgeführt. Insbesondere am Samstag kam es zeitweise zu längeren Wartezeiten am Eingangsbereich, auch weil viele Impflinge bereits lange vor ihrem Termin am Kreisimpfzentrum waren. „Die Zeitfenster sind so geplant, dass es im Normalfall nicht zu Verzögerungen kommt. Wenn alle Impflinge maximal fünf bis zehn Minuten vor dem vereinbarten Termin zum KIZ kommen, können längere Wartezeiten vermieden werden. Auch wer beispielsweise aufgrund der Verkehrssituation etwas später zu seinem Termin erscheint, wird selbstverständlich geimpft“, erklärt Mike Weise, Leiter des KIZ Öhringen.

Weitere Informationen zum Coronavirus sowie das Dashboard mit den einzelnen Zahlen pro Gemeinde sind unter www.corona-im-hok.de zu finden.

19.02.2021 - 15 weitere Fälle der „britischen“ Coronavirus-Mutation bestätigt

Informationen zur aktuellen Lage im Hohenlohekreis

Am heutigen Freitag, 19. Februar 2021, hat das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises insgesamt 13 Corona-Neuinfektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 88,8.

Für einige der in den vergangenen Tagen gemeldeten Fälle liegen nun die Ergebnisse der Sequenzierung vor. Insgesamt wurden 15 weitere Fälle der britischen Virusvariante bestätigt, womit sich die Gesamtzahl der Fälle mit Virusmutation B.1.1.7 im Kreis auf 78 erhöht. Weitere Ergebnisse stehen noch aus. „Da nicht alle positiven PCR-Tests sequenziert werden, dürfte die tatsächliche Zahl der Fälle mit der Virusvariante B.1.1.7 weit höher liegen. Wir müssen in der Tat davon ausgehen, dass sich mittlerweile ein Großteil des Infektionsgeschehens im Kreis auf die britische Virusmutation zurückführen lässt“, erklärt Dr. Susanne Gebert, Fachdienstleiterin für Infektionsschutz und Umwelthygiene im Landratsamt Hohenlohekreis. Mittlerweile ist die Virusvariante auch in weiteren Unternehmen und Einrichtungen im Kreis nachgewiesen worden. Wenn die Infektionskette einen Verdacht auf Vorliegen der Virusvariante nahelegt, wird dieser Fall vom Gesundheitsamt bereits vor dem Ergebnis der Sequenzierung als Vorsichtsmaßnahme wie eine Mutation behandelt. Die Quarantänedauer beträgt dann für alle Betroffenen 14 Tage und auch für die Haushaltsangehörigen der direkten Kontaktpersonen wird eine Quarantäne ausgesprochen.

14.02.2021 - 31 neue Corona-Infektionen am Wochenende im Hohenlohekreis

7-Tages-Inzidenz bei 120,7

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat an diesem Wochenende insgesamt 31 neue Corona-Infektionsfälle, davon vier an diesem Sonntag, an das Landesgesundheitsamt gemeldet.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 120,7 pro 100.000 Einwohner.

Bei einer Kinderbetreuungseinrichtung im Raum Neuenstein liegt ein positives Testergebnis vor, das Gesundheitsamt hat einen Test auf die Virusvariante B.1.1.7 in Auftrag gegeben. Für alle Kontaktpersonen sowie als Vorsichtsmaßnahme auch für deren Haushaltsmitglieder wurde umgehend eine Quarantäne ausgesprochen.

Darüber hinaus hat sich bei einem Fall in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Raum Bretzfeld der Verdacht auf die Virusmutation B.1.1.7 bestätigt.

Im Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen wurden an diesem Wochenende rund 1000 Impfungen durchgeführt, darunter auch die ersten Zweitimpfungen mit dem Biontech-Impfstoff.

Weitere Informationen zum Coronavirus sowie das Dashboard mit den einzelnen Zahlen pro Gemeinde sind unter www.corona-im-hok.de zu finden.

 

12.02.2021 - 40 neue Coronafälle im Kreis gemeldet (Stand 12.02.2021, 16 Uhr)

Weitere Fälle der britischen Virusvariante nachgewiesen

Insgesamt wurden am heutigen Freitag 40 Neuinfektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Der 7-Tages-Inzidenzwert liegt bei 139,4.

Bei einer weiteren Kinderbetreuungseinrichtung im Raum Öhringen sowie einer Grundschule im Raum Künzelsau lagen positive Testergebnisse vor, so dass für alle Kontaktpersonen umgehend eine Quarantäne ausgesprochen wurde. Ebenfalls wurde ein positiver Fall in einer Einrichtung im Kochertal gemeldet.

Aufgrund von mittlerweile mehr als 30 laborbestätigten Corona-Fällen mit der Virusvariante B.1.1.7 („britische Variante“) geht das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises insbesondere aufgrund deren weit höherer Infektiösität davon aus, dass die genannte Mutation bei den Fällen im Kreis vorherrschend ist. Als Folge daraus werden neue Fälle, die im Zusammenhang mit bereits bestätigten Fällen der B.1.1.7-Variante stehen, vorerst ebenfalls so behandelt.

In der Praxis bedeutet das, dass man sicherheitshalber auch für die Haushaltsangehörigen der Kontaktpersonen eine Quarantäne ausspricht. Außerdem wird die Quarantänedauer von 10 auf 14 Tage erhöht. „Wir müssen davon ausgehen, dass diese Mutation hier vorherrscht. Um eine weitere Verbreitung dieser hoch ansteckenden Variante einzudämmen, müssen wir schnell handeln und können daher in diesen Fällen nicht warten, bis das Ergebnis der Sequenzierung vorliegt“, erklärt Annemarie Flicker-Klein, die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes des Hohenlohekreises. Bei einem negativen Ergebnis der Sequenzierung wird die Quarantänezeit entsprechend verkürzt. „Das A und O ist weiterhin: Halten Sie die Regelungen zur Eindämmung der Pandemie ein: AHA+L+C - und natürlich die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.“

   

11.02.2021 - Hohenlohekreis erlässt Allgemeinverfügung für nächtliche Ausgangsbeschränkungen

Informationen zum allgemeinen Ausbruchsgeschehen im Landkreis – Kreisimpfzentrum startet am Wochenende mit den Zweitimpfungen

Allgemeinverfügung für nächtliche Ausgangsbeschränkungen:

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat am heutigen Donnerstag (11. Februar 2021) eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung regionaler Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie erlassen. Demnach ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur beim Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Diese sind beispielsweise die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten sowie die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen. Die genaue Aufzählung der triftigen Gründe findet sich im vollständigen Text der Allgemeinverfügung unter www.hohenlohekreis.de unter „Aktuelles“ – „Öffentliche Bekanntmachungen“.

Diese Allgemeinverfügung tritt ab dem 12. Februar 2021 in Kraft und ist befristet bis zum 23. Februar 2021, 05:00 Uhr.Sie wird unabhängig davon aufgehoben, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 50, bezogen auf den Hohenlohekreis, an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Landrat Dr. Matthias Neth erklärt dazu: „Gerade wir im Hohenlohekreis konnten in den vergangenen Tagen und Wochen sehen, wie dynamisch das Infektionsgeschehen sein kann. Wir hatten eine kurze Zeit mit einem sehr niedrigen Inzidenzwert, nun liegen wir wieder weit entfernt von einem Wert, der eine Lockerung der Maßnahmen rechtfertigen würde. Wir haben inzwischen unterschiedliche Infektionsquellen, sodass ein diffuses und über größere Teile des Landkreises verstreutes Infektionsgeschehen vorliegt. Zudem ist die weit ansteckendere Virusvariante B.1.1.7 gleich mehrfach im Landkreis nachgewiesen.“

Ausbruchsgeschehen im Kreis:

Bei dem bekannten Ausbruchsgeschehen in einem Hohenloher Unternehmen ist die Zahl der positiv bestätigten Fälle, die dem Hohenlohekreis zuzuordnen sind, um 12 auf 83 gestiegen. Darin enthalten sind auch bereits die Fälle, die aus Kontaktpersonen resultieren. Außerdem sind in diesem Zusammenhang mittlerweile 16 Fälle der Virusvariante B.1.1.7 durch das Labor des Landesgesundheitsamtes bestätigt worden.

Im Fall der Kinderbetreuungseinrichtung im Raum Öhringen sind insgesamt sechs Fälle der britischen Virusvariante nachgewiesen.

Betrieb Kreisimpfzentrum:

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen geht an diesem Wochenende erneut in Betrieb. Zwischen Freitag, 12 Uhr, und Sonntag, 18.30 Uhr, sind rund 1.000 Impfungen geplant, darunter auch die ersten Zweitimpfungen. Die Impflinge werden gebeten, sich erst kurz vor dem Termin im KIZ einzufinden, insbesondere um längere Wartezeiten in der Kälte zu vermeiden. „Die Erfahrungen der ersten Wochenenden hat gezeigt, dass es kaum zu nennenswerten Verzögerungen oder Wartezeiten während des Betriebes kommt“, erklärt KIZ-Leiter Mike Weise.

10.02.2021 - FFP2-Masken bei Behördengängen verpflichtend

Erhöhte Voraussetzungen für Besuche im Landratsamt Hohenlohekreis

Ab Donnerstag, 11. Februar 2021, ist Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zum Landratsamt Hohenlohekreis nur mit FFP2-Maske gestattet. Damit reagiert die Kreisverwaltung auf die Entwicklung des aktuellen Fallgeschehens im Hohenlohekreis.

Um die Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten, gilt für die Besucher in allen Gebäuden und Außenstellen des Landratsamts Hohenlohekreis die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Unter FFP2-Masken sind auch Masken der Normen KN 95/N 95 zu verstehen, nicht ausreichend sind OP-Masken. Die Einhaltung der Maskenpflicht wird durch das Security-Personal kontrolliert.

Erhöhte Voraussetzungen für Besuche im Landratsamt Hohenlohekreis

Ab Donnerstag, 11. Februar 2021, ist Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zum Landratsamt Hohenlohekreis nur mit FFP2-Maske gestattet. Damit reagiert die Kreisverwaltung auf die Entwicklung des aktuellen Fallgeschehens im Hohenlohekreis.

Um die Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten, gilt für die Besucher in allen Gebäuden und Außenstellen des Landratsamts Hohenlohekreis die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Unter FFP2-Masken sind auch Masken der Normen KN 95/N 95 zu verstehen, nicht ausreichend sind OP-Masken. Die Einhaltung der Maskenpflicht wird durch das Security-Personal kontrolliert.

10.02.2021 - Weitere Fälle der britischen Virusvariante nachgewiesen

Informationen zu den aktuellen Corona-Ausbruchsgeschehen im Hohenlohekreis

Derzeit (Stand: 10. Februar 2021, 15 Uhr) sind im Hohenlohekreis zwei größere Ausbruchsgeschehen nachvollziehbar:

Der Ausbruch bei dem Unternehmen im Kreis umfasst mittlerweile 43 Mitarbeiter aus dem Hohenlohekreis. Die Zahl der direkten Kontaktpersonen dieser 43 Fälle außerhalb der Firma beträgt aktuell 104. Von diesen Personen sind bislang 25 positiv getestet worden. Daraus resultieren weitere 29 Kontaktpersonen mit bislang drei Infektionsfällen.

Das Ausbruchsgeschehen in Bezug auf das Unternehmen umfasst also Stand 10.02.2021, 15 Uhr, mindestens 71 positive Fälle, die dem Hohenlohekreis zuzuordnen sind.

Außerdem wurde durch das Landesgesundheitsamt ein vierter Fall der Virusmutation B.1.1.7 („britische Variante“) bei dem Unternehmen nachgewiesen, weitere Testergebnisse stehen noch aus. Wir gehen aufgrund der dynamischen Verbreitung bei dem Unternehmen davon aus, dass noch weitere Fälle mit der Virusvariante nachgewiesen werden.

Alle Betroffenen wurden isoliert sowie die Kontaktpersonen in eine Quarantäne versetzt. Weitere Schnelltests werden die Lage in den kommenden Tagen weiter verdeutlichen.

Auf das Geschehen in der Kinderbetreuungseinrichtung in Öhringen können weiterhin 14 bestätigte Fälle mit 52 Kontaktpersonen zurückgeführt werden, die dem Hohenlohekreis zuzuordnen sind. Alle bekannten Fälle wurden isoliert bzw. in Quarantäne versetzt. Mittlerweile ist auch bei diesem Ausbruchsgeschehen ein zweiter durch das Landesgesundheitsamt bestätigter Fall der Virusmutation B.1.1.7 nachgewiesen.

Derzeit gibt es in drei weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen im Kreis laborbestätigte Coronafälle, davon zwei im Raum Bretzfeld sowie eine im Raum Kochertal. Positiv bestätigt sind insgesamt vier Fälle. Auch in diesen Fällen wurde eine Sequenzierung beauftragt, die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Alle vier Einrichtungen haben geschlossen.

   

09.02.2021 - Britische Virusvariante auch in Kinderbetreuungseinrichtung in Öhringen nachgewiesen

Informationen zu den aktuellen Corona-Ausbruchsgeschehen im Hohenlohekreis

Derzeit (Stand: 9. Februar 2021, 12 Uhr) sind im Hohenlohekreis zwei größere Ausbruchsgeschehen nachvollziehbar:

Der Ausbruch bei dem Unternehmen im Kreis umfasst mittlerweile 46 Fälle bei der Firma selbst (Mitarbeiter), davon leben 37 Mitarbeiter im Hohenlohekreis. Die Zahl der direkten Kontaktpersonen dieser 37 Fälle beträgt aktuell 82.

Aus den Ausbruchsgeschehen sind bereits 20 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet, die nicht bei der Firma arbeiten, aber Kontakt zu einer positiven Person aus den Unternehmen hatten. Das Ausbruchsgeschehen in Bezug auf das Unternehmen umfasst also Stand 09.02.2021, 16 Uhr mindestens 66 positive Fälle.

Bislang wurden drei Fälle der Virusmutation B.1.1.7 („britische Variante“) bei dem Unternehmen durch das Landesgesundheitsamt nachgewiesen, weitere Testergebnisse stehen noch aus. Wir gehen aufgrund der dynamischen Verbreitung bei dem Unternehmen davon aus, dass noch weitere Fälle mit der Virusvariante nachgewiesen werden.

Das Ausbruchsgeschehen wurde örtlich eingegrenzt, alle Betroffenen wurden isoliert sowie die Kontaktpersonen in eine Quarantäne versetzt. Die Zusammenarbeit mit der Task Force Corona beim Unternehmen funktioniert sehr gut, das Unternehmen hat umgehend Maßnahmen eingeleitet, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Weitere Schnelltests werden die Lage in den kommenden Tagen verdeutlichen.

Bei einem Vor-Ort-Besuch in der Firma bestätigte sich für das Gesundheitsamt das umfassende Hygienekonzept des Betriebes und die infektionsverhütenden Maßnahmen, wie die kontinuierliche Überwachung der Mitarbeiter durch regelmäßige Testungen.

Im Hohenlohekreis sind weitere positive Fälle in mehreren Kinderbetreuungseinrichtungen nachgewiesen worden. Es gibt noch keine Erkenntnisse dazu, ob ein Bezug zu einem bekannten Ausbruchsgeschehen mit der britischen Variante vorliegt. 

Auch dort sind die Betroffenen isoliert bzw. in Quarantäne versetzt. Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat für diese Fälle die so genannte Sequenzierung in Auftrag gegeben.

Auf das Geschehen in der Kinderbetreuungseinrichtung in Öhringen können aktuell 14 bestätigte Fälle mit 52 Kontaktpersonen zurückgeführt werden.

Alle bekannten Fälle wurden isoliert bzw. in Quarantäne versetzt. Mittlerweile ist auch bei diesem Ausbruchsgeschehen ein durch das Landesgesundheitsamt bestätigter Fall der Virusmutation B.1.1.7 nachgewiesen.

Zwischen den beiden Ausbruchsgeschehen in dem Unternehmen und der Kinderbetreuungseinrichtung in Öhringen besteht ein Bezug. Ebenfalls gehen wir auf Grund der Entwicklungen davon aus, dass eine Übertragung des Virus von einem Kind auf einen Erwachsenen erfolgt ist.

Im Fall der privaten Feier in Zweiflingen sind alle betroffenen Personen und Kontaktpersonen isoliert. Bislang haben sich aus den bekannten Fällen keine weiteren Fälle ergeben, sodass wir derzeit davon ausgehen, dass die Infektionsketten unterbrochen sind.

 

08.02.2021 - „Britische“ Virusmutation im Hohenlohekreis nachgewiesen

Bislang drei bestätigte Fälle durch das Landesgesundheitsamt

Das Landesgesundheitsamt hat Stand heute, 8. Februar 2021, 16 Uhr, insgesamt drei Fälle der Coronavirus-Mutation B 1.1.7 („britische Variante“) im Hohenlohekreis nachgewiesen. Weitere Untersuchungsergebnisse stehen noch aus, so dass diese Zahl in den kommenden Tagen noch steigen kann. Die Untersuchungen wurden von Gesundheitsamt des Hohenlohekreises im Zusammenhang mit einem dynamischen Infektionsgeschehen in einem Unternehmen im Großraum Künzelsau in Auftrag gegeben.

Der Nachweis der neuen Virusvariante hat zur Folge, dass Quarantänemaßnahmen auf Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen, die dem Gesundheitsamt im Zusammenhang mit diesem Ausbruchsgeschehen gemeldet werden, erweitert wird. Auch für diese Personen wird Quarantäne angeordnet. Zudem wird die Quarantäne für alle Betroffenen von 10 auf 14 Tage erhöht.

In dem betroffenen Unternehmen sind mittlerweile 43 Corona-Infektionen nachgewiesen. Von den daraus resultierenden 78 direkten Kontaktpersonen sind bislang 19 weitere positiv getestet worden, so dass dem dortigen Ausbruchsgeschehen derzeit 62 Fälle zuzuordnen sind.  

Im Fall der Kinderbetreuungseinrichtung im Raum Öhringen gibt es derzeit 14 laborbestätigte Fälle sowie 52 direkte Kontaktpersonen. Betroffen sind Mitarbeiterinnen und Kinder, zudem gibt es eine Ausbreitung in mehrere Familien. Auch in diesem Ausbruchsgeschehen sind vom Gesundheitsamt des Hohenlohekreises Tests auf Virusvarianten veranlasst worden, die Ergebnisse stehen noch aus.

Weitere Fälle vom Wochenende betreffen unter anderem eine Kinderbetreuungseinrichtung im Kochertal. In allen bekannten Fällen wurden die Betroffenen isoliert sowie die Kontaktpersonen in Quarantäne versetzt. 

Hintergrund:

Für die Untersuchungen zu den Virusvarianten wird die betreffende Probe vom primärdiagnostizierenden Labor an das Labor des Landesgesundheitsamtes weitergeleitet. Das erfolgt in der Regel durch Auftrag des Kreisgesundheitsamtes, wenn der Verdacht aufgrund der Infektionslage oder der Dynamik des Ausbruchsgeschehens besteht.

Eine Sequenzierung dauert in der Regel 5-7 Tage.

03.02.2021 - Drei Ausbruchsgeschehen im Hohenlohekreis

Fallzahl in den vergangenen Tagen stark angestiegen

In den vergangenen Tagen ist im Hohenlohekreis ein im Vergleich zu den Vorwochen starker Anstieg der Corona-Fallzahlen zu verzeichnen. Alleine zwischen dem 1. und 4. Februar wurden dem Landesgesundheitsamt durch das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises rund 70 Neuinfektionen gemeldet.

Bislang konnten drei Ausbruchsgeschehen ausgemacht werden:

  • Rund 20 Fälle betreffen ein Unternehmen im Großraum Künzelsau. Für alle positiven Fälle sowie die Kontaktpersonen wurde eine Quarantäne angeordnet. Das Unternehmen hat ein sehr stimmiges Hygienekonzept. Mit dem Unternehmen ist vereinbart, dass in den kommenden Tagen zahlreiche Schnelltests durchgeführt werden, um eventuelle weitere Infektionsherde schnell zu erkennen und mögliche Ketten zu unterbrechen. Des Weiteren wurde für mehrere Fälle eine Sequenzierung des Virus angeordnet, um herauszufinden, ob es sich um eine Mutante des Virus handelt. Das Ergebnis steht noch aus.
  • Ein weiteres erkennbares Ausbruchsgeschehen betrifft eine Kinderbetreuungseinrichtung im Raum Öhringen. Dort sind mehrere Erzieherinnen sowie ein Kind positiv getestet worden. Alle Betroffenen sowie die direkten Kontaktpersonen wurden isoliert bzw. in Quarantäne versetzt. Zudem wurde allen Eltern und Kindern das Angebot gemacht, einen PCR-Test durchführen zu lassen. Das Gesundheitsamt steht im engen Austausch mit der Stadt Öhringen, alle Maßnahmen sind gemeinsam abgestimmt.
  • Ein drittes Ausbruchsgeschehen resultiert aus einer nicht Corona-konformen privaten Veranstaltung im Raum Zweiflingen, wodurch in der Folge insbesondere auch der Raum Bretzfeld mit mehreren positiven Fällen betroffen ist. Das Landratsamt Hohenlohekreis wird diesen Verstoß gegen die aktuelle Corona-Verordnung des Landes in Abstimmung mit den zuständigen Ortspolizeibehörden entschlossen und deutlich ahnden.

Die Kontaktpersonennachverfolgung im Gesundheitsamt arbeitet nach wie vor 7 Tage die Woche, um die Ausbruchsgeschehen zu identifizieren und schnellstmöglich alle Infizierten und Kontaktpersonen in Quarantäne zu versetzen, um so Infektionsketten schnell zu unterbrechen.

Landrat Dr. Matthias Neth zur aktuellen Infektionslage im Hohenlohekreis:

„Es war klar, dass die vergleichsweise niedrige Inzidenz der vergangenen Tage nur eine Momentaufnahme darstellt und es immer zu neuen Ausbrücken kommen kann. Dass wir nun gleich mehrere parallelverlaufende Ausbruchsgeschehen haben, macht nochmals deutlich, dass wir die Lage keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen und unterschätzen dürfen. Große Sorgen machen mir persönlich die Virus-Mutationen. Bislang wurde noch keine der Virusvarianten bei einem im Hohenlohekreis wohnhaften Bürger nachgewiesen, die angeordneten Sequenzierungen werden uns Aufschluss über die aktuelle Situation geben.

Die dynamische und schnelle Entwicklung der Pandemie zwingt uns alle, weiterhin wachsam zu bleiben und die Regeln zu beachten, auch wenn dies schwerfallen mag. Wir dürfen nicht den Fehler machen, uns in falscher Sicherheit zu wiegen.

Persönlich bin ich – gerade mit Blick auf die illegale private Veranstaltung – gleichermaßen enttäuscht wie fassungslos über das Verhalten Einzelner, die wissentlich Verstöße gegen die Corona-Verordnung begehen, andere gefährden und damit das Infektionsgeschehen verstärken. Wenn wir uns nicht alle dafür einsetzen, die weitere Ausbreitung zu verhindern, wird eine Lockerung der Maßnahmen bzw. ein schrittweiser Rückgang zur Normalität so schnell nicht möglich sein.“

 

01.02.2021 - Terminvereinbarung für das KIZ Öhringen wieder möglich

Neue Termine werden am 2. Februar freigeschaltet

Am Dienstag, 2. Februar, sind ab 14 Uhr neue Termine für das Kreisimpfzentrum in Öhringen verfügbar. Es handelt sich dabei um rund 500 Termine für das Wochenende 12.-14. Februar sowie die dazugehörigen Zweittermine drei Wochen später. Weiterhin werden ausschließlich Personen der Gruppe 1, also höchster Priorität laut Impfverordnung des Bundes, geimpft.

Termine gibt es ausschließlich entweder über die zentrale Telefonnummer 116 117 oder im Internet unter www.impfterminservice.de. Andere Servicenummern, die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes oder das Landratsamt Hohenlohekreis haben keinerlei Einfluss auf die Terminvergaben. Bei der Online-Buchung ist darauf zu achten, den Prozess ganz bis zum Ende durchzuführen, bis eine Terminbestätigung per E-Mail versendet wird. Sonst besteht die große Gefahr, dass Termine mehrfach vergeben werden und dadurch Impfungen nicht durchgeführt werden können.

Weiterhin ist die Anzahl der neu freigeschalteten Termine an die Verfügbarkeit des Impfstoffs gekoppelt. Das Landratsamt Hohenlohekreis kann nur so viele Termine vergeben, wie Impfdosen vom Land Baden-Württemberg geliefert werden.

http://www.neuenstein.de//buergerservice-verwaltung/coronavirus/hohenlohekreis