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Autor: Frau Vogelmann
Artikel vom 27.04.2022

Maskenpflicht im Rathaus seit dem 04.04.2022 aufgehoben

Mit der 12. Änderung der Corona-VO des Landes Baden-Württemberg vom 01.04.2022 und deren Inkrafttreten am Sonntag, 03.04.2022 ist u.a. die gesetzliche Verpflichtung zum Tragen medizinischer Masken in öffentlichen Gebäuden entfallen.

Daher hat die Stadt Neuenstein am Montag, 04.04.2022 die Maskenpflicht im Rathaus entsprechend aufgehoben.