Neuenstein (Druckversion)

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Das Rathaus ist ohne vorherige Terminvergabe zu den allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet.

Bescheinigungen über die Absonderungspflicht

Bescheinigung für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen

Aufgrund der unterschiedlichen Quarantänedauer, werden Bescheinigungen individualisiert ausgestellt. Die Behörde muss erst auf Verlangen der betroffenen Person tätig werden.

Die Bescheinigung könne Sie bei Linda Preuninger per Mail oder telefonisch 07942 105 28 beantragen. Personen die sich aufgrund der Coronavirus-Einreiseverordnung in häusliche Absonderung begeben müssen, erhalten keine Bescheinigungen.

Nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen oder Daten erfolgt die Ausstellung der Absonderungsbescheinigung. Aufgrund der aktuell hohen Fallzahlen kann es zu zeitlichen Verzögerungen in der Antragsbearbeitung kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis. Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstatus ab.

Aktuelle Regelungen des Landes BW

Auf den Seiten des Sozialministeriums Baden-Württemberg sind die aktuellen landesweiten Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie eingestellt

Sozialministerium Baden-Württemberg

http://www.neuenstein.de//buergerservice-verwaltung/coronavirus/regelungen