Neuenstein (Druckversion)

Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr benutzten. Dies wird als Gemeingebrauch bezeichnet. Wenn öffentliche Straßen darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als den Verkehr benutzt werden sollen, so ist dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Hier gelangen Sie zu unserem Antragsformular

http://www.neuenstein.de//buergerservice-verwaltung/formularcenter/sondernutzungserlaubnis