Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021
Wer wird gewählt?
Gewählt wird der 17. Landtag von Baden-Württemberg.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist gemäß § 7 Landtagswahlgesetz (LWG), wer am Wahltag Deutscher nach Art. 116 (1) GG ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit min. 3 Monaten seine einzige Wohnung oder Hauptwohnung in Baden-Württemberg hat.
Wahlbenachrichtigung
Die in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuenstein eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 21. Februar 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Angaben zum Wahllokal und Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl eine Wahlberechtigung vorliegt, sollte sich umgehend an das Wahlamt wenden.
Briefwahl/ Wahlscheinantrag
Wichtige Informationen zur Briefwahl/Wahlscheinantrag finden Sie in Kürze hier.
Ansprechpartner
Briefwahlunterlagen online beantragen
Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
Kontakt
Stadt Neuenstein
Schlossstraße 20
74632 Neuenstein
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07942 105-66
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