Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuesten
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_login
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO beantragen

Mit einer Ausnahmebewilligung erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle für ein zulassungspflichtiges Handwerk.

Achtung: Damit dürfen Sie keinen Meistertitel führen und im betreffenden Handwerk nicht ausbilden.

Die Bewilligung kann auf technisch und wirtschaftlich abgrenzbare Teiltätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks beschränkt werden.

Voraussetzungen

  • Ausnahmegrund
    für eine unbefristete Ausnahmebewilligung: Ihnen kann das Ablegen der Meisterprüfung ausnahmsweise nicht zugemutet werden. Als Ausnahmegründe kommen infrage:
    • fortgeschrittenes Alter (ab etwa 47 Jahre)
    • Beschränkung auf eine Spezialtätigkeit
    • gesundheitliche und körperliche Behinderungen
    • Vorliegen anderer Prüfungen
    für eine befristete Ausnahmebewilligung:
    • Arbeitslosigkeit infolge Outsourcings
    • Gelegenheit zu einer Betriebsübernahme
    • lange Wartezeiten bei Meisterprüfungen
  • Qualifikationsnachweis
    • meisterähnliche Kenntnisse und Fertigkeiten in dem betreffenden (Teil-)Handwerk sowie
    • ausreichender kaufmännischer und allgemeinrechtlicher Kenntnisse

Hinweis: Falls kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer formlosen Sachkundeprüfung nachweisen:

      • Der Prüfer oder die Prüferin muss von der zuständigen Handwerkskammer beauftragt sein.
      • Die Kosten der Prüfung müssen Sie selbst tragen.

Die Meisterprüfung müssen Sie bei einer befristeten Ausnahmebewilligung nachholen. Dafür haben Sie in der Regel höchstens zwei Jahre Zeit. Die Frist richtet sich nach dem Einzelfall und den Umständen. Sie müssen die Anmeldung zu allen Teilen der Meistervorbereitung und die Zulassung zur Meisterprüfung nachweisen.

Hinweis: Berücksichtigt wird Ihre Gesamtsituation. Zeit- oder Geldmangel und berufliche Überbeanspruchung sind kein Ausnahmegrund.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Ausnahmebewilligung schriftlich beantragen. Sie können den Antrag auch per E-Mail stellen. Nutzen Sie dafür das Formular, das Sie im Internet herunterladen können.

Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie entweder einen Ausnahmebewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Auf Wunsch hört die Handwerkskammer die zuständige Fachorganisation an.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Nachweis der Sachkunde oder der Qualifikation und/oder
  • Nachweis über die Dauer der Berufsausübung im beantragten Handwerk (Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Arbeitszeugnisse, Referenzen), soweit vorhanden

Kosten

unterschiedlich, je nach Einzelfall

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Sonstiges

Nachdem Sie die Ausnahmebewilligung erhalten haben, kann die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen. Sie können auch als technischer Betriebsleiter oder technische Betriebsleiterin in einem anderen Unternehmen tätig sein.

Zuständigkeit

die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte oder Ihr Wohnort liegt

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

21.09.2023 Baden-Württembergische Handwerkstag e. V.