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Schöffenwahl 2023

Ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen gesucht

Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 werden wieder Schöffinnen und Schöffen beim Amts- und Landgericht gesucht.

Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz. Sie konkretisieren und bestätigen in ihrem Mitwirken im Strafprozess die Urteilsformel „Im Namen des Volkes“.

Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen.

Aufgabe der Gemeinde ist es, für die Wahl der Schöffen Vorschlagslisten mit Kandidaten aufzustellen. Aufgrund dieser Vorschlaglisten werden die Schöffen von Wahlausschüssen, die bei den Gerichten eingerichtet werden, gewählt. In die Vorschlagsliste der Stadt Neuenstein müssen 4 Bewerber*innen aufgenommen werden.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung zu stellen, werden gebeten, sich bei der Stadtverwaltung zu melden.

Melden können sich:

  • deutsche Bürgerinnen und Bürger,
  • wer am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet hat und nicht älter als 69 Jahre ist
  • wegen des mitunter längeren Sitzungsdienstes gesundheitlich für das Amt geeignet ist
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrscht
  • nicht in Vermögensverfall geraten ist

Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Schöffen sollen über eine gute Allgemeinbildung und einen gesunden Menschenverstand verfügen, Einsatzbereitschaft und auch Zivilcourage haben, sich in ein Gerichtsverfahren einzubringen. Der Schöffe soll zu nicht mehr als 12 Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen erhält der Schöffe eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.

Wir bitten um Bewerbungen und Vorschläge bis 23.04.2023 an die Stadt Neuenstein, Frau Preuninger, Schlossstr. 20, 74632 Neuenstein zu richten.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur Schöffenwahl 2023

Ein Bewerbungsformular finden Sie hier