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Autor: Frau Vogelmann
Artikel vom 08.05.2019

Tempo 30 in der Friedrichsruher Straße

Tempo 30 in der Friedrichsruher Straße

Seit  dem 7. Mai 2019 ist die Geschwindigkeit auf dem Schulweg in der Friedrichsruher Straße auf 30 km/h beschränkt.

Das Landratsamt des Hohenlohekreises ist in Neuenstein als Straßenverkehrsbehörde für den fließenden Verkehr zuständig.
Bei dieser beantragte die Stadt Neuenstein eine Beschränkung der Geschwindigkeit im Bereich vor der Gemeinschaftsschule Neuenstein und dem Schülerhaus Kreativia auf 30 km/h.
Dem Antrag gingen jahrelange Gespräche mit Bürgern, Eltern, dem Elternbeirat der Gemeinschaftsschule und der Schulleitung voraus.
Ebenso wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung vom Gemeinderat der Stadt Neuenstein unterstützt.

Bei einer Verkehrsschau, an der auch ein Vertreter der Verkehrspolizei teilnahm, wurde die Situation vor Ort besprochen.
Zunächst erörterte Frau Dezernentin Allerbon die aktuellen rechtlichen Voraussetzungen für Geschwindigkeitsbeschränkungen im Allgemeinen.
Dann wurde die Ist-Situation vor Ort betrachtet und alle für die Entscheidung erforderlichen Fakten zusammengetragen.

In seiner Entscheidung folgte das Landratsamt dem Antrag der Stadt im Wesentlichen.
Es ordnete auf der Friedrichsruher Straße im Bereich zwischen der Kreuzung  Öhringer Straße und dem Ziegelweg von montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 17 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h an.

Am Vormittag des 7. Mai 2019, wurden die Schilder zur Geschwindigkeitsbeschränkung aufgestellt.
Der Elternbeirat der Gemeinschaftsschule, die stellvertretende Schulleiterin Frau Durst und Bürgermeister Nicklas machten sich noch am selben Tag ein Bild vor Ort.
Dabei freuten sie sich, dass auf dem Schulweg nun Tempo 30 gilt.