Neuenstein (Druckversion)
Autor: Frau Urich
Artikel vom 15.06.2018

Stadt erhält Förderbescheid über 74.789,92 €

Minister Peter Hauk MdL: „Das Land unterstützt die Kommunen durch das Förderprogramm ‚Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege‘“

Übergabe der ersten Bewilligungen aus dem Förderprogramm

„Seit vielen Jahren weisen die Gemeinden auf den vielfach maroden Zustand ihrer Ländlichen Wege hin. Teilweise mag das daran liegen, dass die notwendigen Unterhaltungsarbeiten nicht getätigt werden. Aber vielfach genügen die vorhandenen Wege einfach nicht mehr den Ansprüchen, welche die Landwirtschaft an die Ländlichen Wege stellt“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (13. Juni) in Stuttgart anlässlich der Übergabe der ersten Bewilligungsbescheide aus dem neuen Förderprogramm des Ministeriums zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes.

Förderung der Modernisierung Ländlicher Wege im Koalitionsvertrag verankert Die Landesregierung habe diesen Hilferuf aufgenommen und im Koalitionsvertrag die Förderung der Modernisierung Ländlicher Wege verankert. In der Folge wurden insgesamt zehn Millionen Euro durch den Landtag Baden-Württemberg in den Haushalt eingestellt. Diese sollen in den Jahren 2018 bis 2021 zu gleichen Teilen zur Verfügung stehen. „Das Ländliche Wegenetz ist nicht nur ein wichtiger Faktor zur Unterstützung der Landwirtschaft, sondern durch seine multifunktionale Eigenschaft auch für Rad- und Wandertouren sowie für Spaziergänge in der Gemeinde für alle Einwohnerinnen und Einwohner bestens geeignet. Die Hilfestellung für die Gemeinde erfolgt über ein Förderprogramm, das lediglich mit so viel Bürokratie wie unbedingt erforderlich durchgeführt wird, um alle rechtlichen Voraussetzungen zu  erfüllen“, sagte der Minister.

Die unteren Flurneuordnungsbehörden bei den Landratsämtern stehen bei Bedarf den Gemeinden als Spezialisten für den Ländlichen Wegebau beratend zur Seite. Sie leiten die Anträge an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung als Bewilligungsstelle weiter. „Da den Gemeinden so kurz nach der Einführung der Fördervorschrift bereits neun bewilligungsreife Anträge vorliegen, gehe ich davon aus, dass noch eine große Anzahl von Anträgen eingereicht wird. Ich bin sicher, dass die Kommunen durch dieses Programm bei der Sanierung Ihrer wichtigsten Landwirtschaftlichen Wege entscheidend unterstützt werden“, betonte der Minister.

Hintergrundinformationen:Neun Kommunen wurden mit insgesamt 295.244,55 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhielt, wird im Folgenden aufgelistet:

Balingen                                    40.336,13 Euro
Boxberg                                     17.591,40 Euro
Dettingen unter Teck                 29.505,55 Euro
Herrenberg                                29.887,00 Euro
Lonsee                                       22.779,25 Euro
Markgröningen                          17.000,00 Euro
Neuenstein                                74.789,92 Euro
Rot am See                                36.968,00 Euro
Stödtlen                                     26.387,20 Euro

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes finden Sie im Internet unter www.lgl-bw.de/lgl-internet/opencms/de/06_Flurneuordnung/Vorschriften/index.html unter der Überschrift ‚Förderung‘. Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter www.lgl-bw.de. Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de zu finden.

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