Neuenstein (Druckversion)
Autor: Frau Urich
Artikel vom 11.05.2017

Parkzeitenregulierung in der Innenstadt

Parkzeitenregulierung für die Schlossstraße, die Hintere Straße, den Vorstadtplatz und den Parkplatz neben dem Gasthaus Sonne

Auf Beschluss des Gemeinderats hat die Verkehrsbehörde

  • in der Hinteren Straße,
  • der Schlossstraße,
  • dem Vorstadtplatz und
  • dem Parkplatz neben dem Gasthaus Sonne

eine Parkzeitbegrenzung eingeführt.

Diese sieht eine Höchstparkdauer von 2 Stunden von Montag – Freitag in der Zeit von 08.00 – 18.00 Uhr vor.

Die jeweiligen Bereiche wurden beschildert. Die Einhaltung der Parkzeit wird überwacht.

Der städtische Vollzugsdienst hat bisher nur mit Hinweiszetteln auf Parkverstöße hingewiesen.

Künftig werden Parkverstöße als Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Kostenlose Parkscheiben erhalten Sie bei uns im Bürgerbüro.

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