Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuesten
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_login
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Exportberatungsprogramm Baden-Württemberg - Aufnahme beantragen

Das Exportberatungsprogramm Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen für Handwerksbetriebe sowie für kleine und mittelständische Unternehmen.

Die geförderten Leistungen umfassen beispielsweise:

  • Prüfen der Exportfähigkeit
  • Suche nach Marktinformationen
  • Aufbau der Organisation
  • Partnersuche
  • Maßnahmendurchführung vor Ort

Folgende Institutionen bezuschussen die Beratungen:

  • für den Bereich "Industrie": Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. (RKW Baden-Württemberg)
  • für den Bereich "Handwerk": Handwerk International

Es werden höchstens sechs Beratungstage im Jahr gefördert. Das RKW bietet wie Handwerk International eigene Beratungsleistungen an, die mit einem Landeszuschuss gefördert werden können.

Tipp: Hier finden Sie ein Berechnungsbeispiel für Beratungen "Ausland" des RKW.

Auf die Aufnahme in das Exportberatungsprogramm besteht kein Rechtsanspruch.

Voraussetzungen

Für die Aufnahme in das Exportberatungsprogramm müssen die folgenden Punkte auf Ihr Unternehmen zutreffen:

  • kleines oder mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg
  • weniger als 250 Beschäftigte
  • Vorjahresumsatz von höchstens EUR 50 Millionen
    Für Beratungen zu den EU-Ländern und zu Norwegen, Island und der Schweiz darf der Umsatz EUR fünf Millionen nicht überschreiten.
  • weniger als ein Viertel des Unternehmenskapitals oder der Stimmanteile im Besitz anderer Unternehmen, die diese Größenklasse übersteigen

Verfahrensablauf

Sie müssen die Aufnahme in das Exportprogramm schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Nehmen Sie schon im Vorfeld Kontakt auf, um die Einzelheiten zu klären.

Unterlagen

Über die erforderlichen Unterlagen und Dokumente informieren die Förderinstitutionen.

Zuständigkeit

  • für Unternehmen aus Industrie, Handel und Freien Berufen: das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. (RKW Baden-Württemberg)
  • für Unternehmen aus dem Handwerk: Handwerk International, Euro Info Centre der Handwerkskammer Region Stuttgart

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.12.2018 freigegeben.