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Behinderung

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet.

  • Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • Bildung als Beitrag zur Partizipation von Menschen mit Behinderung
  • Erleichterungen und Hilfen
  • Grad der Behinderung
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Freigabevermerk

26.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg