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Das Passamt informiert…

Bitte vergessen Sie bei Ihren Reisevorbereitungen nicht, Ihre Ausweispapiere (Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass) auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Gerade vor der Urlaubszeit kann es zu Verzögerungen im Hinblick auf die Lieferung der neubestellten Reisepässe oder Personalausweise kommen.

Bitte beachten Sie folgendes:

1. Kinderreisepass (KRP)

In der Bundesrepublik Deutschland besteht erst ab dem 16. Lebensjahr Ausweispflicht. Im Ausland benötigt jedoch jedes Kind (ab Geburt) ein eigenes Reisedokument, je nach Reiseziel entweder einen Kindereisepass, Reisepass (ePass), oder Personalausweis.

Die Einreisebestimmungen für das jeweilige Urlaubsland erfahren Sie in Ihrem Reisebüro oder im Internet unter: www.auswaertiges-amt.de. Die Einreise-bestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie deshalb nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Bitte beachten Sie, dass für die Einreise in bestimmte Staaten für Kinder, auch für Babys, ein Kinderreisepass nicht ausreichend und unter Umständen ein Reisepass (ePass) vorgeschrieben ist.

Der Kinderreisepass ist maximal 6 Jahre gültig und kann bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Unabhängig vom Alter des Kindes muss der Kinderreisepass mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild versehen werden. Das Kind muss (unabhängig vom Alter) grundsätzlich für die Beantragung des Kinderreisepasses persönlich erscheinen, damit die Identität geprüft werden kann. Aus diesem Grund ist auch bei späterer Aktualisierung bzw. Verlängerung des Kinderreisepasses (z.B. Größe, Augenfarbe, Lichtbild) die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Ab dem 10. Lebensjahr müssen die Kindern eine Unterschrift leisten. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche.

Die Verlängerung eines Kinderreisepasses ist nur noch bis zum 12. Lebensjahr möglich. Für die Verlängerung bzw. Lichtbildaktualisierung gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erstausstellung. Zwischen dem 12. und dem 16. Lebensjahr gibt es keine Regelung. Es besteht also auch die Möglichkeit, bereits für Kinder jeden Alters einen Personalausweis oder einen Reisepass (ePass) zu beantragen.

Voraussetzungen / Unterlagen: 

Bitte beachten Sie, erst wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann der Kinderreisepass beantragt, bearbeitet und ausgestellt werden.

  • Anwesenheit des Kindes (unabhängig vom Alter)
  • Nachweis der Eigenschaft als Deutsche/r, (in der Regel durch Vorlage der Reisepässe oder Personalausweise der Eltern) bzw. Nachweis § 4 Abs. 3 StAG -> Standesamt
    Formular „Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit“
  • Zustimmungserklärung beider Eltern
    Formular „Zustimmungserklärung der Eltern“
  • Personalausweis oder Reisepass beider Eltern
  • Geburtsurkunde im Original und -falls vorhanden- bisheriger Kinderreisepass
  • Bei Geburten im Ausland ist eine internationale oder amtlich übersetzte und beglaubigte Urkunde erforderlich
  • Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (unabhängig vom Alter des Kindes) nach so genanntem ICAO-Standard (Format 35 x 45 Millimeter, Gesichtsgröße 32 bis 36 Millimeter, neutraler Gesichtsausdruck, frontal aufgenommen, einfarbiger heller Hintergrund (idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen, sowie einige weitere Kriterien).
  • ab dem 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes
  • Belehrung zum Kinderreisepassantrag
    Formular „Belehrung zum Kinderreisepassantrag“
  • Gebühr: 13,00 € (Erst- bzw. Neuausstellung)
  • Gebühr: 6,00 € (Verlängerung / Aktualisierung des Lichtbildes)

Eltern können als gesetzliche Vertreter des Kindes nur gemeinsam handeln. Daher ist die Zustimmungserklärung grundsätzlich von beiden Elternteilen zu unterschreiben.

Sollten nicht beide Elternteile gemeinsam vor Ort den Antrag stellen:

  • schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils durch Unterzeichnung des Vordrucks „Zustimmungserklärung der Eltern“
  • Personalausweis oder Reisepass des nicht anwesenden Elternteils

Bei nicht verheirateten oder getrennt lebenden / geschiedenen Eltern:

  • Antragsberechtigt ist der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind sich mit Zustimmung des anderen Elternteils bzw. aufgrund eines Urteils gewöhnlich aufhält (Aufenthaltsbestimmungsrecht). In Zweifelsfällen werden weitere Unterlagen z. B. zum Sorgerecht verlangt oder das Einverständnis des anderen Elternteils eingeholt.
  • eventuell Urteil des Amtsgerichts wegen Übertragung des alleinigen Sorgerechts

Gebühren:
Der Kinderreisepass kostet 13,00 €, die Verlängerung oder Aktualisierung jeweils 6,00 €. Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Verlust von Ausweispapieren:
Sollten Sie Ihren Kinderausweis / Kinderreisepass verlieren oder sollte er Ihnen gestohlen werden, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Für den Fall eines Diebstahls ist für die Meldung die Polizeibehörde zuständig. Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

2. Personalausweis (nPA)

Ab 1. November 2010 werden nur noch neue Personalausweise im praktischen Scheckkartenformat mit einem integrierten Speicherchip ausgestellt. Auf dem Speicherchip können neben dem Lichtbild auf Wunsch auch Fingerabdrücke gespeichert werden. Eine zentrale Speicherung der Fingerabdruckdaten findet nicht statt. Neu ist auch die Online-Ausweisfunktion zur Nutzung im Internet oder an Automaten, die auf Wunsch bei der Abholung ein- bzw. ausgeschaltet werden kann. Detaillierte Informationen zu den neuen Funktionen des Personalausweises finden Sie auf der Homepage www.personalausweisportal.de.

Sie benötigen einen Personalausweis, ab dem 16. Lebensjahr, sofern Sie Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind. Wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen, ersetzt dieser die Ausweispflicht. Auch für Kinder unter 16 Jahren kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch ohne Online-Ausweisfunktion.

Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, und für Personen, die geschäftsunfähig sind kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt ist oder als Betreuer ihren Aufenthalt bestimmen darf. Auch der Minderjährige muss für die Beantragung des Personalausweises persönlich erscheinen, damit die Identität geprüft werden kann.

Bei der Beantragung eines Personalausweises muss der Antragsteller (ggf. sein gesetzliche Vertreter bei unter 16-Jährigen) persönlich mit einem aktuellen, biometrischen Lichtbild, dem bisherigen Ausweisdokument bzw. einer Geburtsurkunde (für Verheiratete eine Eheurkunde) beim Bürgermeisteramt erscheinen und den Antrag unterschreiben. Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist grundsätzlich freiwillig. Fingerabdrücke von Kindern sind nicht abzunehmen, solange die Kinder noch nicht sechs Jahre alt sind. Die Unterschrift durch ein Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises zehn Jahre oder älter ist. Die Herstellung der Personalausweise erfolgt in der Bundesdruckerei in Berlin und dauert ca. 3-4 Wochen. Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Eine Verlängerung des alten Ausweises ist nicht möglich.

In begründeten Ausnahmefällen können wir Ihnen -in Verbindung mit dem richtigen Personalausweis- auch einen vorläufigen Personalausweis ausstellen. Dieser ist längstens drei Monate gültig.

Eine Woche nach dem Erhalt Ihres PIN-Briefes von der Bundesdruckerei ist Ihr Dokument abholbereit. Diesen Brief müssen Sie während der Gültigkeitsdauer Ihres Ausweises sicher und getrennt von Ihrem Ausweis aufbewahren. Die Abholung des Personalausweises muss persönlich erfolgen. Bei der Abholung ist das bisherige Ausweisdokument einzuziehen bzw. von der Behörde ungültig zu machen.

Personalausweis Voraussetzungen / Unterlagen:

  • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass und Geburtsurkunde / Eheurkunde
  • bei Geburten und Eheschließungen im Ausland ist eine internationale bzw. eine amtlich übersetzte und beglaubigte Urkunde erforderlich
  • Bei Einbürgerung ist die Einbürgerungsurkunde vorzulegen
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit nach so genanntem ICAO-Standard (Format 35 x 45 Millimeter, Gesichtsgröße 32 bis 36 Millimeter, neutraler Gesichtsausdruck, frontal aufgenommen, einfarbiger heller Hintergrund (idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen, sowie einige weitere Kriterien)
  • nach Heirat oder bei sonstiger Änderung der Namensführung: Eheurkunde, Bescheinigung über die Namensänderung
  • Bei Ausstellung von Personalausweisen an unter 16-Jährige muss das Einverständnis beider Personensorgeberechtigten samt Pässe/Ausweise bzw. die gerichtliche Sorgerechtsregelung bereits bei der Antragstellung vorliegen, siehe auch Kinderreisepass.
    Formular „Zustimmungserklärung der Eltern“

Gebühren:
Die Gebühr beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 22,80 €, ab dem 24. Lebensjahr 37,00 €. Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10,00 €. Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
 

Verlust von Ausweispapieren:
Sollten Sie Ihren Personalausweis verlieren oder sollte er Ihnen gestohlen werden, muss die eingeschaltete Online-Ausweisfunktion sofort gesperrt werden. Am einfachsten geht das über die kostenlose telefonische Sperrhotline Tel.: 116 116. Hierbei müssen Sie das Sperrkennwort aus dem PIN-Brief nennen, das Sie zusammen mit Ihrer PIN/PUK-Nummer erhalten haben. Nutzer der digitalen Signatur müssen diese zusätzlich beim Anbieter des Signaturzertifikats sperren lassen. Zudem muss jeder Verlust eines Ausweises dem Passamt unverzüglich gemeldet werden. Für den Fall eines Diebstahls ist für die Meldung die Polizeibehörde zuständig. Nähere Informationen enthält auch die Informationsbroschüre, die Ihnen bei der Beantragung des Personalausweises ausgehändigt wurde.

3. Reisepass (ePass)

Ab dem 1. November 2007 gibt es den so genannten ePass (der neue elektronische Reisepass) der zweiten Generation. Bei diesem werden neben dem digitalen Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke im Chip des ePasses gespeichert. Die Fingerabdrücke werden elektronisch mit einem Scanner erfasst. Eine zentrale Speicherung der Fingerabdruckdaten findet nicht statt. Bei Kindern unter sechs Jahren oder wenn dauerhafte medizinische Gründe vorliegen, werden keine Fingerabdrücke erhoben.

Nähere Informationen finden Sie auch unter www.epass.de.

Für die Beantragung eines Reisepasses gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Beantragung eines Personalausweises. Die Gültigkeitsdauer beträgt ebenfalls 6 bzw. 10 Jahre. Auch hier benötigen Sie ein aktuelles, biometrisches Passfoto. Zur Beantragung des Reisepasses müssen Sie auch persönlich bei dem Passamt erscheinen. Zusätzlich werden noch ab dem 6. Lebensjahr die Fingerabdrücke aufgenommen. Seit dem 1.11.2007 ist kein Kindereintrag mehr möglich. Vor dem 1. November 2007 ausgestellte Pässe behalten ihre Gültigkeit, eine Verlängerung des alten Reisepasses ist nicht möglich. Der Reisepass wird ebenfalls in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Dies dauert ca. 4-6 Wochen.

Bei der Abholung ist das bisherige Ausweisdokument einzuziehen bzw. von der Behörde ungültig zu machen. Bei der Abholung des Reisepasses können Sie sich auch vertreten lassen.
Formular „Vollmacht für die Abholung“

Falls es einmal sehr eilig sein sollte, kommt die Beantragung eines Expresspasses in Betracht. Die Gebühr beträgt hierzu ab dem 24. Lebensjahr 92,00 € und unter 24 Jahre 69,50 € und wird innerhalb von 4 Werktagen von der Bundesdruckerei produziert. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Der vorläufige Reisepass ist lediglich für ein Jahr gültig und die Gebühr beträgt hierzu 26,00 €. Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Bitte beachten Sie, dass sich Einreisebestimmungen der Länder jederzeit ändern können. Nähere rechtsverbindliche Auskünfte hierzu erteilen die jeweiligen Konsulate oder Ihr Reisebüro. Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auch auf der Homepage des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de.

Wichtige Information: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. Ab diesem Tag müssen alle Kinder (ab Geburt) bei alle Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument haben (Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis – je nach Reiseziel). Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.

Reisepass Voraussetzungen / Unterlagen:

  • alter Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass und Geburtsurkunde / Eheurkunde
  • bei Geburten und Eheschließungen im Ausland ist eine internationale bzw. eine amtlich übersetzte und beglaubigte Urkunde erforderlich
  • Bei Einbürgerung ist die Einbürgerungsurkunde vorzulegen
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit nach so genanntem ICAO-Standard (Format 35 x 45 Millimeter, Gesichtsgröße 32 bis 36 Millimeter, neutraler Gesichtsausdruck, frontal aufgenommen, einfarbiger heller Hintergrund (idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen, sowie einige weitere Kriterien)
  • nach Heirat oder bei sonstiger Änderung der Namensführung: Eheurkunde, Bescheinigung über die Namensänderung
  • Bei Ausstellung von Reisepässen für Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren muss das Einverständnis beider Personensorgeberechtigten samt Pässe/Ausweise, bzw. die gerichtliche Sorgerechtsregelung bereits bei der Antragstellung vorliegen, siehe auch Kinderreisepass.
    Formular „Zustimmungserklärung der Eltern“

Gebühren:
Die Gebühr für den Reisepass (ePass) beträgt bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € und ist sechs Jahre gültig und ab dem 24. Lebensjahr 60,00 € und ist zehn Jahre gültig. Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Verlust von Ausweispapieren:
Sollten Sie Ihren Reisepass verlieren oder sollte er Ihnen gestohlen werden, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Für den Fall eines Diebstahls ist für die Meldung die Polizeibehörde zuständig. Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Auskunftsservice zu abholbereiten Pässen und Ausweisen:
Nachdem Sie beim Passamt der Stadt Neuenstein einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragt haben, können Sie sich gerne zu den Öffnungszeiten vorab telefonisch erkundigen, ob Ihr Dokument bereits zur Abholung bereitliegt. 07942 105-33 oder 07942 105-31

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro zur Verfügung.

Ansprechpartner: Sabine Daurer / Jana Brodbeck

Elektronischer Reisepass

Informationen über die seit November 2007 gel-tenden Neuerungen finden Sie unter www.bmi.bund.de