Neuenstein (Druckversion)

Hundesteuer An- und Abmeldung

Steuerschuldner ist jeder Halter eines über 3 Monate alten Hundes.

Die Anzeige über den Beginn einer Hundehaltung hat innerhalb eines Monats zu erfolgen. Dieselbe Frist gilt auch bei der Beendigung einer Hundehaltung. Mit der Zustellung des Hundesteuerbescheides erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke.

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für

  • jeden ersten Hund 96,00 € 
  • jeden weiteren Hund 192,00 € 
  • Ersatzhundesteuermarke 2,50 €

Hundesteuer An- und Abmeldung

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