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Bodenrichtwerte Stadt Neuenstein

Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei und dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt sowie der Ermittlung des Bodenwertes. Nach §196 BauGB ist der Bodenrichtwert der durchschnittliche Lagewert für den Boden für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Richtwertzone), die nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitestgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstückes mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen.

Bei bebauten Grundstücken ist der Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Zustand und Struktur der das Gebiet prägenden Bebauung als Lagemerkmal können den Bodenwert beeinflussen. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben individuelle privatrechtliche Vereinbarungen und Belastungen, individuelle öffentlich-rechtliche Merkmale sowie individuelle tatsächliche Belastungen unberücksichtigt.

Die aktuellsten Bodenrichtwerte finden Sie auch auf der Homepage des Gutachterausschusses mit Sitz in Öhringen. Klicken Sie hier.

Über das BORIS-BW Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg können Sie die Bodenrichtwerte bequem und direkt für Ihre Straße in einer Suchmaske abrufen hier erhalten Sie auch eine Kartenübersicht.

Wichtiger Hinweis: Für eine schriftliche Auskunft über Bodenrichtwerte erheben wir nach unserer Verwaltungsgebührensatzung vom 15.12.2008 eine Gebühr in Höhe von 9,50 Euro.

Bodenrichtwert Stand 01.01.2023

Hier finden Sie die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2023.

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Bodenrichtwerte Stand 01.01.2022

Hier finden Sie die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022.

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Bodenrichtwerte Stand 31.12.2020

Öffentliche Bekanntmachung des Gemeinsamen Gutachterausschusses für Öhringen, Neuenstein, Zweiflingen, Pfedelbach und Bretzfeld vom 31.12.2020

 

Wichtiger Hinweis: Für eine schriftliche Auskunft über Bodenrichtwerte erheben wir nach unserer Verwaltungsgebührensatzung vom 15.12.2008eine Gebühr in Höhe von 9,50 Euro.

RWZ

Bezeichnung

Bodenrichtwert in

Neuenstein

2001

Wohngebiet Riedweg

230,00

2002

Mischgebiet

110,00

2003

Mischgebiet Bernbach

110,00

2004

Mischgebiet Friedrichsruher Straße

110,00

2005

Mischgebiet Am Schwanensee

110,00

2006

Mischgebiet Riedweg

110,00

2007

Wohngebiet Öhringer Straße

230,00

2008

Mischgebiet Neuenstein Süd

140,00

2009

Wohngebiet Eschelbacher Straße

230,00

2010

Gewerbegebiet Eschelbacher Straße

55,00

2011

Wohngebiet Neuenstein Süd

230,00

2012

Mischgebiet Ortslage Neuenstein

140,00

2014

Mischgebiet Straßenäcker

110,00

2015

Gewerbegebiet

55,00

2016

Mischgebiet Kirchensaller Straße

110,00

Eschelbach

2101

Wohngebiet Eschelbach

190,00

2102

Wohngebiet Eschelbach

190,00

2103

Mischgebiet Eschelbach

100,00

2104

Mischgebiet Eschelbach

100,00

2105

Mischgebiet Eschelbach

100,00

Kirchensall/Kesselfeld

2201

Wohngebiet Kirchensall

190,00

2202

Wohngebiet Kirchensall

190,00

2203

Mischgebiet Kirchensall

100,00

2204

Wohngebiet Kesselfeld

190,00

2205

Mischgebiet Kesselfeld

100,00

Großhirschbach/Kleinhirschbach

2301

Mischgebiet Großhirschbach

50,00

2302

Wohngebiet Großhirschbach

170,00

2303

Mischgebiet Kleinhirschbach

50,00

2304

Wohngebiet Kleinhirschbach

170,00

Obersöllbach

2401

Wohngebiet Obersöllbach

190,00

2403

Mischgebiet Obersöllbach

100,00

Untereppach

2501

Wohngebiet Untereppach

220,00

2502

Mischgebiet Untereppach

100,00

2503

Wohngebiet Untereppach

220,00

Langensall/Bernhardtsmühle/Mainhardtsall

2601

Mischgebiet Langensall

50,00

2602

Mischgebiet Berndardsmühle

50,00

2603

Mischgebiet Mainhardtsall

50,00

Neufels/Neureut/Löschnehirschbach/Emmertshof

2701

Mischgebiet Neufels

40,00

2702

Mischgebiet Neureut

40,00

2703

Mischgebiet Löschenhirschbach

40,00

2704

Mischgebiet Emmertshof

40,00

Dötttenweiler/Stolzeneck/Tannen-Kesselhof/Wüchern

2801

Mischgebiet Döttenweiler

40,00

2802

Mischgebiet Stolzeneck

40,00

2803

Mischgebiet Tannen-Kesselhof

40,00

2804

Mischgebiet Wüchern

40,00

Grünbühl/Lohe/Pfaffenweiler/Hohrain/Obereppach

2901

Mischgebiet Grünbühl

40,00

2902

Mischgebiet Lohe

40,00

2903

Mischgebiet Pfaffenweiler

40,00

2904

Mischgebiet Hohrain

40,00

2905

Mischgebiet Obereppach

40,00

Landwirtschaftsflächen

9910

Wiesen

2,80

9911

Acker

6,00

9912

Unland

0,25

9913

Weinberg unbestockt

3,80

9914

Wald

0,50

Bodenrichtwerte Stand 31.12.2018

Die unten genannten Preise beziehen sich für die Ziff. 1 a bis 3 d auf voll erschlossene Grundstücke. Sollte der Erschließungszustand einzelner Grundstücke von diesen Voraussetzungen abweichen, ist eine Korrektur um die entsprechenden Beiträge vorzunehmen.

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