Neuenstein (Druckversion)

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes „Lange Klinge IV“ in Neuenstein

Der Gemeinderat der Stadt Neuenstein hat am 11.04.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lange Klinge IV“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.

Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 11.04.2022 maßgebend.

Der Planbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (rechts).

Ziele und Zwecke der Planung

Im geplanten Gewerbegebiet „Lange Klinge III“ soll ein regionaler Gewerbebetrieb angesiedelt werden. Dieser benötigt ein ebenerdiges Baugrundstück für die Realisierung des Bauvorhabens. Dabei soll auch das Gelände östlich des bisher geplanten Gebietes „Lange Klinge III“ als langfristige Erweiterungsfläche mit einbezogen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die langfristige Erweiterung des Betriebes und der Herstellung eines einheitlichen Geländeniveaus geschafften werden.

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Planungen hinreichend fortgeschritten sind, statt.

Neuenstein, 12.04.2022

Stadt Neuenstein
gez. Karl Michael Nicklas
Bürgermeister

http://www.neuenstein.de//leben-wohnen/bauen/lange-klinge-iv