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Ausweise und Reisepässe für die Urlaubszeit
Erstelldatum21.05.2025
Die Stadt Neuenstein informiert
Die Sommerferien stehen vor der Tür und damit auch die Urlaubszeit. Um gut auf die bevorstehende Reise vorbereitet zu sein, empfiehlt die Stadtverwaltung Neuenstein, rechtzeitig einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen, falls das bisherige Dokument abläuft oder nicht mehr gültig ist.
Wichtiger Hinweis zu Kinderreisepässen:
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Kinder benötigen für Auslandsreisen (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument - entweder einen Personalausweis (innerhalb der EU) oder einen regulären Reisepass (außerhalb der EU). Informationen, welche Reisedokumente in welchem Land erforderlich sind, finden Sie auf der Hompage des Auswertingen Amtes.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
• Ein aktuelles biometrisches Passbild
• Geburts- und ggf. Heiratsurkunde
• Bisheriges Ausweisdokument
• Bei Ausstellung an Personen unter 18 Jahre (Reisepass) bzw. unter 16 Jahre (Personalausweis) ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich (Ausnahme: alleiniges Sorgerecht)
• bei Ausstellung an Personen unter 18 Jahre (Reisepass) bzw. unter 16 Jahre (Personalausweis) ist das Erscheinen von mindestens einem Sorgeberechtigten Pflicht
Wichtig:
Bitte bringen Sie unbedingt das neue Passbild sowohl digital (per QR-Code) als auch ausgedruckt mit.
Hinweise zur Antragstellung:
Für die Beantragung benötigen Sie keinen Termin. Bitte kommen Sie einfach während der regulären Öffnungszeiten des Bürgerbüros vorbei.
Gebührenübersicht:
Personalausweis: 2-4 Wochen Produktionsdauer:
Unter 24 Jahre: 22,80 € (6 Jahre gültig)
Über 24 Jahre: 37 € (10 Jahre gültig)
Reisepass: 4-6 Wochen Produktionsdauer:
Unter 24 Jahre: 37,50 € (6 Jahre gültig)
Über 24 Jahre: 70 € (10 Jahre gültig)
Weitere Informationen zu Pässen und Ausweisen finden Sie hier.