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Änderung der Weinbergsrolle - Großlage "Hohenlohe"
Erstelldatum20.07.2026
Änderung der Weinbergsrolle gem. Weinbergslagenverordnung - Hier: Änderung von Bereichsnamen
auf Antrag der Schutzgemeinschaft für das g.U. Württemberg vom 14.05.2024 hat das Regierungspräsidium Stuttgart
1. Die Großlage Kocherberg (bisher Bereich „Kocher-Jagst-Tauber“) dem Bereich „Württembergisch Unterland“ zugeordnet.
2. Die Großlage „Kocherberg“ mit der Großlage „Lindelberg“ verschmolzen und in Großlage „Hohenlohe“ umbenannt
Die geplante Änderung wurde bereits den betroffenen Weingärtnern und Vermarktungsbetrieben bekannt gemacht und öffentlich ausgelegt. Im Zuge der Auslegung sind Einwendungen eingegangen und diese wurden im Verfahren geprüft. Im Ergebnis wird die Änderung mit Wirkung zum 01.08.2026 in die Weinbergsrolle eingetragen. Die Einzellagen auf dem Gemeindegebiet bleiben unverändert; betroffen ist ausschließlich die Zuordnung bzw. Bezeichnung der übergeordneten Großlage.
Flurkarte Eschelbach, Kesselfeld, Obersöllbach (PDF-Dokument, 1,75 MB, 21.07.2026)
Flurkarte Öhringen, Neuenstein (PDF-Dokument, 1,78 MB, 21.07.2026)
Die Weinberglagenverordnung sieht nach Eintragung der Änderung eine öffentliche Bekanntgabe vor. Das Regierungspräsidium wird die Änderung im Staatsanzeiger am 25.07.2026 bekannt machen.
§ 10 Abs. 3 der Weinberglagenverordnung sieht zusätzlich eine Bekanntgabe durch die Gemeinde vor. Die Gemeinde hat eine Ausfertigung der die Gemeinde betreffenden Teile der Weinbergsrolle erhalten und legt sie einen Monat lang öffentlich aus.
Die Ausfertigung der Flurkarten der im Gebiet der Stadt Neuenstein betroffenen bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstücke werden vom 24.7.2026 bis zum 24.8.2026 (jeweils einschließlich) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im o. g. Zeitraum im Rathaus der Stadt Neuenstein im 1. OG neben dem Aufzug während der Öffnungszeiten im Rathaus, Schloßstraße 20, 74632 Neuenstein eingesehen werden.

