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Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung für EU-/EWR-Bürger und EU-/EWR-Bürgerinnen (nach § 9 Abs. 1 HWO) beantragen

Handwerkskammern können Staatsangehörigen folgender Staaten eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle erteilen: Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), andere Vertragsstaaten

Zuletzt geändert:04.02.2024
1 Anmeldung Arbeitsplatz mit Radon

Arbeitsplätze in Radonvorsorgegebieten mit erhöhter Radonkonzentration anmelden

Zuletzt geändert:04.02.2024
Erklärung gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 Ziff. 5 GPV

Sachverständige für Gegenproben (Inländer) - Zulassung beantragen

Zuletzt geändert:04.02.2024
Erklärung gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 Ziff. 5 GPV

Sachverständige für Gegenproben (andere EU-/EWR-Staaten) - Zulassung beantragen

Zuletzt geändert:04.02.2024
Erklärung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 GPV

Sachverständige für Gegenproben (Inländer) - Zulassung beantragen

Zuletzt geändert:04.02.2024
Erklärung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 GPV

Sachverständige für Gegenproben (andere EU-/EWR-Staaten) - Zulassung beantragen

Zuletzt geändert:04.02.2024
Abfallrecht - Anzeige einer Sammlung nach § 18 Abs. 1 KrWG

Abfall und Müll entsorgen

Zuletzt geändert:04.02.2024
SV_055_2025_Anlage_1_Nachtragshaushaltssatzung_zum_Haushaltsplan_2025-1.pdf

folgende Nachtragsgaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Mit der 1. Nachtragssatzung wird der Stellenplan der Stadt Neuenstein für das Haushaltsjahr [...] 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 780 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 315 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer [...] gungen für die Stadt Neuenstein für das Haushalts- jahr 2025 bleiben unverändert. Haushaltssatzung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuenstein für das Haushaltsjahr 2025 Aufgrund von § 79 und § 82

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Zuletzt geändert:11.08.2025
2025_Frühling_KunstKult_Stadtblatt_A4_1-0__1_.pdf

Trommelshowact: Stahl Fatal Mittelalter-Zeltlager Motorsägenkunst NEUENSTEIN FRÜHLING IM STÄDTLE ab 18 Uhr Bewirtung auf dem Vorstadtplatz die Venezianervielfältige Bewirtung SONNTAG VON 11-18 UHR SAM

Dateityp:PDF-Dokument
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Zuletzt geändert:15.04.2025
SV_131_2024_Anlage_1_Satzung_ueber_die_Erhebung_der_Grundsteuer_und_Gewerbesteuer_Hebesatzsatz_1.pdf

nkt ist der 1. Januar 2022 (§ 15 Abs. 3 LGrStG), der darauf folgende Hauptfeststellungszeitpunkt ist – sieben Jahre später – der 1. Januar 2029. Hauptveranlagungszeitpunkt Nach § 41 Abs. 1 LGrStG ist der [...] Beginn des ersten Hauptveranlagungszeitraums der 1. Januar 2025 (§ 59 Abs. 1 und 2 LGrStG). Der erste Hauptveranlagungszeitraum erstreckt sich also vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2030: Der sich [...] Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Stadt

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Zuletzt geändert:17.12.2024