Aktueller Hinweise zur Briefwahl mit verkürzten Fristen
Wir weisen darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten bis spätestens 02. Februar 2025 zugehen.
Zu diesem Zeitpunkt stehen die Stimmzettel aufgrund der Fristverkürzungen im Zulassungsverfahren noch nicht zur Verfügung. Die endgültige Bearbeitung von Briefwahlanträgen kann deshalb voraussichtlich erst ab Anfang Februar beginnen. Für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen besteht damit nur ein kurzes Zeitfenster von ca. 14 Tagen bis zum Wahltag. Falls es Ihnen möglich ist, nutzen Sie die Möglichkeit der persönlichen Beantragung mit Stimmabgabe vor Ort im Rathaus Neuenstein ab 12. Februar (Foyer Rathaus, Zugang rollstuhlgerecht).
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an. Beim Aufruf des Links
briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero(@)neuenstein.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Daurer, Telefonnummer: 07942/105-33 oder an Frau Lisker, Telefonnummer: 07942/105-31.