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Autor: Frau Vogelmann
Artikel vom 18.01.2021

Hinweise an alle Hundehalter und Hundebesitzer

Hinweise an alle Hundehalter und Hundebesitzer

Regelungen über frei laufende Hunde und Verunreinigungen durch Hundekot

Sind Sie schon einmal in einen Hundehaufen getreten oder wurden von einem frei laufenden Hund überrascht?
Dann geht es Ihnen wie vielen anderen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus Neuenstein, die sich in vergangener Zeit wiederholt an die Stadtverwaltung gewandt haben.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Regelungen in unserer Polizeiverordnung hinweisen:

  • Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Wegen der fehlenden Leine entstehen oftmals Gefahrensituationen. Wir bitten die Hundehalter, dieser Verpflichtung nachzukommen und weisen darauf hin, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bedroht sind. Man sollte bedenken, dass es Menschen gibt, die vor Hunden (auch wenn diese harmlos sein sollten) Angst haben.
     
  • In den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, Hunde (ausgenommen solche, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden) unangeleint umherlaufen zu lassen. Auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
     
  • Gemäß § 6 der Polizeiverordnung sind Tiere, insbesondere Hunde, so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als den Umständen unvermeidlich gestört wird. Zur Vermeidung weiterer Lärmbelästigungen, auch im Interesse eines gedeihlichen nachbarschaftlichen Verhältnisses, ist es deshalb erforderlich, dass man einen Hund so zu halten hat, dass keine unzumutbare Lärmbelästigung für die Anwohnerschaft mehr entsteht.
     
  • Weiter ist in der Polizeiverordnung, § 11 geregelt, dass der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder auf sonstigen öffentlichen Plätzen, sowie in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Zu diesem Zweck wurden Dog-Stationen im ganzen Gemeindegebiet aufgestellt. Dort können Tüten zum Aufsammeln des Hundekots entnommen und auch wieder entsorgt werden.

Wir möchten Sie als Hundehalter bitten, ihre Tiere im Innenbereich anzuleinen und den Hundekot zu entsorgen.
Wir appellieren an alle, die in der Natur Erholung suchen, das Betreten der Kulturen zu unterlassen und auf den Wirtschaftswegen zu bleiben.
Jeder Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, unabhängig davon können geschädigte Personen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Stadt Neuenstein
- Ordnungsamt -