Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuesten
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_login
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Autor: Frau Urich
Artikel vom 23.01.2018

Notariatsreform zum 01.01.2018

Informationen zur Notariatsreform und den neuen Zuständigkeiten ab 01.01.2018

Mit der Notariats- und Grundbuchamtsreform setzt das Land Baden-Württemberg auf eine weitgehende Digitalisierung und einheitliche Strukturen in Land und Bund. Mit der Reform werden zum 01.01.2018 die staatlichen Notariate im Land aufgelöst.
Die Beurkundungstätigkeit der bisherigen Amtsnotare wird nun von den freien Notaren übernommen. Die bisher den Notariaten zugewiesenen Aufgaben in Nachlasssachen werden nunmehr von bestimmten Amtsgerichten als Nachlassgericht wahrgenommen.

Neue Zuständigkeiten ab 01.01.2018:

Nachlasssachen und Betreuungsangelegenheiten
(Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen, Erteilung von Erbscheinen, Entgegennahme von Erbschaftsausschlagungen, Bestellung und Überwachung eines rechtlichen Betreuers)

Amtsgericht Öhringen
Karlsvorstadt 18
74613 Öhringen
07941-604-0

Grundbuchamt
(Führung des Grundbuchs, Erteilung von Grundbuchabschriften und Grundbuchausdrucken)

Amtsgericht Heilbronn
Grundbuchamt
Bahnhofstr. 3
74072 Heilbronn
07131-3898-500
07131-3898-900
E-Mail schreiben

Beurkundungen und Beglaubigungen

Beurkundungen und Beglaubigungen, wie z.B. Kaufverträge, Schenkungsverträge, Tauschverträge, Gesellschaftsverträge, Vertretungsbescheinigungen, Testamente, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Unterschriftsbeglaubigungen können ab 01.01.2018 von jedem Notar Ihrer Wahl vorgenommen werden.

Über die Notarsuche der Bundesnotarkammer unter www.notar.de und dort unter dem Menüpunkt "Notarsuche" können sie sich alle Notare mit Namen, Sitz und Kontaktdaten anzeigen lassen. Eine Umkreissuche ist ebenfalls möglich

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.notariatsreform.de.