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Autor: Frau Leister
Artikel vom 14.04.2020

Auslegungshilfe zu Ladenschließungen

Auslegungshilfe zu Ladenschließungen

+++ Bitte beachten Sie, dass diese Auslegungshinweise kontinuierlich aktualisiert werden +++

Angesichts der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie sah sich die Landesregierung zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung in der Pflicht, die Verordnung über infektionsschützende Maß-nahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zu erlassen (Corona-Verordnung).

Nachfolgende Auflistung dient als ergänzende Auslegungshinweise, welche Einrichtungen nach der Corona-Verordnung nicht mehr betrieben werden würfen.

Wirtschaftsministerium:
Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung zur Öffnung und Schließung von Geschäften (PDF) (Stand 09.04.2020, 9 Uhr)

Informationen für Unternehmen und Beschäftigte

Fragen zur Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften

Unternehmen, Kammern und Verbände können sich mit weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften ab sofort an das Postfach coronaverordnung(@)wm.bwl.de wenden.