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Autor: Frau Vogelmann
Artikel vom 25.06.2019

Zusammenschluss der Gutachterausschüsse Öhringen, Neuenstein und Zweiflingen

Zusammenschluss der Gutachterausschüsse Öhringen, Neuenstein und Zweiflingen

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die zwischen der Stadt Öhringen und der Stadt Neuenstein (am 08.04.19) und Gemeinde Zweiflingen (am 08.05./15.05.19) abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen im Sinne von § 192 Abs. 1 BauGB gem. § 25 Absatz 5 i.V.m. § 28 Absatz 2 Nr. 2 GKZ mit Schreiben vom 29.05.2019 genehmigt.

Die bislang selbständigen Gutachterausschüsse bei der Stadt Öhringen, der Stadt Neuenstein und der Gemeinde Zweiflingen schließen sich ab 01.07.2019 zu einem „Gemeinsamen Gutachterausschuss“ mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle bei der Stadt Öhringen zusammen.

Grundlage für die Zusammenarbeit ist die „öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192-197 BauGB der Kommunen Neuenstein (vom 08.04.2019) und Zweiflingen (vom 08.05./15.05.2019)“ auf die Stadt Öhringen.

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses
bei der Stadt Öhringen
Marktplatz 15
74613 Öhringen
Melanie Reich, 07941/68-194, E-Mail schreiben
Heike Roll, 07941/68-236, E-Mail schreiben

Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung