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Autor: Frau Vogelmann
Artikel vom 26.03.2019

Mithilfe von Landwirten erbeten

Mithilfe von Landwirten erbeten

Wegseitengräben dienen als Vorfluter der ordnungsgemäßen Ableitung von unbelastetem Niederschlags- und Schichtenwasser zum Gewässer. Damit der Straßenoberbau und die angeschlossenen Entwässerungsobjekte keinen Schaden nehmen sowie die hydraulische Leistungsfähigkeit der Wassergräben gewährleistet werden kann sind diese regelmäßig auszuräumen und funktionsfähig zu erhalten. Bei öffentlichen Straßen- und Wirtschaftswegen mitsamt Entwässerungsgräben obliegt diese Aufgabe im Gemeindegebiet der Stadt Neuenstein als zuständigen Straßenbaulastträger.

Bei den Ablagerungen im Wassergraben handelt es sich vorwiegend um Abschwemmungen von nutzbarem Oberboden des Einzugsgebietes aus den angrenzenden Ackerflächen.

Zur Rückführung des Bodenmaterials sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: Landwirte werden gebeten sich beim Stadtbauhof Neuenstein zu melden, wenn das Räumgut aus den angrenzenden Gräben vor der Einsaat oder dem Umbruch auf Ihren Acker bzw. Nebenflächen zur späteren Verwendung abgelagert werden kann.

Vereinbaren Sie bitte hierzu direkt einen Ortstermin unter 0179-2053003 gemeinsam mit Herrn Böttcher vom Bauhof Neuenstein. Vielen Dank für Ihre Mithilfe !               

Stadt Neuenstein
Technisches Amt