Nächtliche Ausgangsbeschränkung im Hohenlohekreis
Nächtliche Ausgangsbeschränkung im Hohenlohekreis
Weitere Maßnahme gegen die Weiterverbreitung des Coronavirus im Hohenlohekreis
Ab Mittwoch, 31. März 2021, 21.00 Uhr, gilt gemäß § 20 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg im gesamten Hohenlohekreis eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Das Landratsamt Hohenlohekreis, Gesundheitsamt, hat heute festgestellt, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Maßnahmen im Hohenlohekreis eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus besteht.
Damit ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Diese sind beispielsweise die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten sowie die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen. Die genaue Aufzählung der triftigen Gründe findet sich in § 20 Absatz 6 der Corona-Verordnung Baden-Württemberg.
Die Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr, sobald nach Feststellung des Gesundheitsamtes die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt. Auch gelten die Ausgangsbeschränkungen dann nicht mehr, wenn das Gesundheitsamt feststellt, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus nicht mehr besteht.
„Leider hat sich das Infektionsgeschehen im Hohenlohekreis in den vergangenen Tagen weiter verschärft, sodass ergänzend zu den landesweiten Maßnahmen zusätzliche Regeln für den Hohenlohekreis gelten müssen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen“, erklärt Landrat Dr. Matthias Neth.