Neuenstein (Druckversion)
Autor: Frau Urich
Artikel vom 23.01.2018

Notariatsreform zum 01.01.2018

Informationen zur Notariatsreform und den neuen Zuständigkeiten ab 01.01.2018

Mit der Notariats- und Grundbuchamtsreform setzt das Land Baden-Württemberg auf eine weitgehende Digitalisierung und einheitliche Strukturen in Land und Bund. Mit der Reform werden zum 01.01.2018 die staatlichen Notariate im Land aufgelöst.
Die Beurkundungstätigkeit der bisherigen Amtsnotare wird nun von den freien Notaren übernommen. Die bisher den Notariaten zugewiesenen Aufgaben in Nachlasssachen werden nunmehr von bestimmten Amtsgerichten als Nachlassgericht wahrgenommen.

Neue Zuständigkeiten ab 01.01.2018:

Nachlasssachen und Betreuungsangelegenheiten
(Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen, Erteilung von Erbscheinen, Entgegennahme von Erbschaftsausschlagungen, Bestellung und Überwachung eines rechtlichen Betreuers)

Amtsgericht Öhringen
Karlsvorstadt 18
74613 Öhringen
07941-604-0

Grundbuchamt
(Führung des Grundbuchs, Erteilung von Grundbuchabschriften und Grundbuchausdrucken)

Amtsgericht Heilbronn
Grundbuchamt
Bahnhofstr. 3
74072 Heilbronn
07131-3898-500
07131-3898-900
E-Mail schreiben

Beurkundungen und Beglaubigungen

Beurkundungen und Beglaubigungen, wie z.B. Kaufverträge, Schenkungsverträge, Tauschverträge, Gesellschaftsverträge, Vertretungsbescheinigungen, Testamente, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Unterschriftsbeglaubigungen können ab 01.01.2018 von jedem Notar Ihrer Wahl vorgenommen werden.

Über die Notarsuche der Bundesnotarkammer unter www.notar.de und dort unter dem Menüpunkt "Notarsuche" können sie sich alle Notare mit Namen, Sitz und Kontaktdaten anzeigen lassen. Eine Umkreissuche ist ebenfalls möglich

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.notariatsreform.de.

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