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Luftbild Neuenstein
Alter Baum

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte in der Stadt Neuenstein

Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei und dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt sowie der Ermittlung des Bodenwertes. Nach §196 BauGB ist der Bodenrichtwert der durchschnittliche Lagewert für den Boden für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Richtwertzone), die nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitestgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstückes mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen.

Bei bebauten Grundstücken ist der Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Zustand und Struktur der das Gebiet prägenden Bebauung als Lagemerkmal können den Bodenwert beeinflussen. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben individuelle privatrechtliche Vereinbarungen und Belastungen, individuelle öffentlich-rechtliche Merkmale sowie individuelle tatsächliche Belastungen unberücksichtigt.

Die aktuellsten Bodenrichtwerte finden Sie auch auf der Homepage des Gutachterausschusses mit Sitz in Öhringen. Klicken Sie hier.

Über das BORIS-BW Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg können Sie die Bodenrichtwerte bequem und direkt für Ihre Straße in einer Suchmaske abrufen hier erhalten Sie auch eine Kartenübersicht.

Wichtiger Hinweis: Für eine schriftliche Auskunft über Bodenrichtwerte erheben wir nach unserer Verwaltungsgebührensatzung vom 15.12.2008 eine Gebühr in Höhe von 9,50 Euro.

Bodenrichtwert Stand 01.01.2023

Hier finden Sie die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2023.

Bodenrichtwerte herunterladen (PDF-Dokument, 149,19 KB, 07.07.2023)

Bodenrichtwerte Stand 01.01.2022

Hier finden Sie die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022.

Bodenrichtwerte herunterladen (PDF-Dokument, 82,39 KB, 28.06.2022)

Bodenrichtwerte Stand 31.12.2020

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 60,11 KB, 21.06.2021) des Gemeinsamen Gutachterausschusses für Öhringen, Neuenstein, Zweiflingen, Pfedelbach und Bretzfeld vom 31.12.2020

Wichtiger Hinweis: Für eine schriftliche Auskunft über Bodenrichtwerte erheben wir nach unserer Verwaltungsgebührensatzung vom 15.12.2008eine Gebühr in Höhe von 9,50 Euro.

Neuenstein:

Bodenrichtwerte Neuenstein (PDF-Dokument, 7,14 MB, 18.06.2021)

  • RWZ 2001 - Wohngebiet Riedweg: 230,00 €
  • RWZ 2002 - Mischgebiet: 110,00 €
  • RWZ 2003 - Mischgebiet Bernbach: 110,00 €
  • RWZ 2004 - Mischgebiet Friedrichsruher Straße: 110,00 €
  • RWZ 2005 - Mischgebiet Am Schwanensee: 110,00 €
  • RWZ 2006 - Mischgebiet Riedweg: 110,00 €
  • RWZ 2007 - Wohngebiet Öhringer Straße: 230,00 €
  • RWZ 2008 - Mischgebiet Neuenstein Süd: 140,00 €
  • RWZ 2009 - Wohngebiet Eschelbacher Straße: 230,00 €
  • RWZ 2010 - Gewerbegebiet Eschelbacher Straße: 55,00 €
  • RWZ 2011 - Wohngebiet Neuenstein Süd: 230,00 €
  • RWZ 2012 - Mischgebiet Ortslage Neuenstein: 140,00 €
  • RWZ 2014 - Mischgebiet Straßenäcker: 110,00 €
  • RWZ 2015 - Gewerbegebiet: 55,00 €
  • RWZ 2016 - Mischgebiet Kirchensaller Straße: 110,00 €

Eschelbach:

Bodenrichtwerte Eschelbach (PDF-Dokument, 508,89 KB, 18.06.2021)

  • RWZ 2101 - Wohngebiet Eschelbach: 190,00
  • RWZ 2102 - Wohngebiet Eschelbach: 190,00
  • RWZ 2103 - Mischgebiet Eschelbach: 100,00
  • RWZ 2104 - Mischgebiet Eschelbach: 100,00
  • RWZ 2105 - Mischgebiet Eschelbach: 100,00

Kirchensall/Kesselfeld

  • RWZ 2201 - Wohngebiet Kirchensall: 190,00 €
  • RWZ 2202 - Wohngebiet Kirchensall: 190,00 €
  • RWZ 2203 - Mischgebiet Kirchensall: 100,00 €
  • RWZ 2204 - Wohngebiet Kesselfeld: 190,00 €
  • RWZ 2205 - Mischgebiet Kesselfeld: 100,00 €

Großhirschbach/Kleinhirschbach

  • RWZ 2301 - Mischgebiet Großhirschbach: 50,00 €
  • RWZ 2302 - Wohngebiet Großhirschbach: 170,00 €
  • RWZ 2303 - Mischgebiet Kleinhirschbach: 50,00 €
  • RWZ 2304 - Wohngebiet Kleinhirschbach: 170,00 €

Obersöllbach

Bodenrichtwerte Obersöllbach (PDF-Dokument, 678,03 KB, 18.06.2021)

  • RWZ 2401 - Wohngebiet Obersöllbach: 190,00 €
  • RWZ 2403 - Mischgebiet Obersöllbach: 100,00 €

Untereppach

Bodenrichtwerte Untereppach (PDF-Dokument, 559,09 KB, 18.06.2021)

  • RWZ 2501 - Wohngebiet Untereppach: 220,00 €
  • RWZ 2502 - Mischgebiet Untereppach: 100,00 €
  • RWZ 2503 - Wohngebiet Untereppach: 220,00 €

Langensall, Bernhardtsmühle, Mainhardtsall

  • RWZ 2601 - Mischgebiet Langensall: 50,00 €
  • RWZ 2602 - Mischgebiet Berndardsmühle: 50,00 €
  • RWZ 2603 - Mischgebiet Mainhardtsall: 50,00 €

Neufels, Neureut, Löschenhirschbach, Emmertshof

  • RWZ 2701 - Mischgebiet Neufels: 40,00 €
  • RWZ 2702 - Mischgebiet Neureut: 40,00 €
  • RWZ 2703 - Mischgebiet Löschenhirschbach: 40,00 €
  • RWZ 2704 - Mischgebiet Emmertshof: 40,00 €

Döttenweiler, Stolzeneck, Tannen-Kesselhof, Wüchern

  • RWZ 2801 - Mischgebiet Döttenweiler: 40,00 €
  • RWZ 2802 - Mischgebiet Stolzeneck: 40,00 €
  • RWZ 2803 - Mischgebiet Tannen-Kesselhof: 40,00 €
  • RWZ 2804 - Mischgebiet Wüchern: 40,00 €

Grünbühl, Lohe, Pfaffenweiler, Hohrain, Obereppach

  • RWZ 2901 - Mischgebiet Grünbühl: 40,00 €
  • RWZ 2902 - Mischgebiet Lohe: 40,00 €
  • RWZ 2903 - Mischgebiet Pfaffenweiler: 40,00 €
  • RWZ 2904 - Mischgebiet Hohrain: 40,00 €
  • RWZ 2905 - Mischgebiet Obereppach: 40,00 €

Landwirtschaftsflächen

  • RWZ 9910 - Wiesen: 2,80 €
  • RWZ 9911 - Acker: 6,00 €
  • RWZ 9912 - Unland: 0,25 €
  • RWZ 9913 - Weinberg unbestockt: 3,80 €
  • RWZ 9914 - Wald: 0,50 €

Bodenrichtwerte Stand 31.12.2018

Die unten genannten Preise beziehen sich für die Ziff. 1 a bis 3 d auf voll erschlossene Grundstücke. Sollte der Erschließungszustand einzelner Grundstücke von diesen Voraussetzungen abweichen, ist eine Korrektur um die entsprechenden Beiträge vorzunehmen.

Bodenrichtwerte herunterladen (PDF-Dokument, 10,81 KB, 04.05.2021)