Ausstellung von Personenstandsurkunden
Aus den Personenstandsbüchern können folgende Personenstandsurkunden ausgestellt werden:
Geburtsurkunden beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister Eheurkunden Sterbeurkunden Internationale Geburt-, Heirats- und Sterbeurkunden beglaubigte Abschriften aus den Eheregistern (wenn Heiratsstandesamt Neuenstein war). 1, 2, 3, 4, aus Ereignisort Neuenstein mit Altgemeinden Kirchensall, Grünbühl, Kleinhirschbach, Eschelbach, Kesselfeld, Obersöllbach, Neureut
Urkunden können nur von dem Standesbeamten ausgestellt werden, der die entsprechenden Bücher führt. Sollten Sie z.B. in einem Krankenhaus geboren sein und benötigen eine Geburtsurkunde, so bekommen Sie diese beim Standesamt des Geburtsortes, auch wenn der damalige Wohnort der Eltern in Neuenstein war.
Die Urkunden können
- persönlich bei uns beantragt und abgeholt werden
- telefonisch oder per Fax angefordert werden, Sie erhalten eine Rechnung
Kosten der Urkunden
- beglaubigte Abschrift Eheregister 20,00 €
- Urkunde deutsche oder mehrsprachige Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde 20,00 €
- Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei!
Erforderliche Unterlagen bei persönlicher Abholung: Gültiger Personalausweis/Reisepass
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegen strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und dürfen nur den Personen aushändigt werden, auf die sich der Eintrag bezieht. Für alle anderen Personen gilt deshalb: Vorlage einer Vollmacht der berechtigten Person.
Formulare zum Download
Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Geburten im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Neuenstein
Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Eheschließungen im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Neuenstein
Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung des Sterbefalls im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Neuenstein
Kontakt
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74632 Neuenstein
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