Ausstellung von Personenstandsurkunden
Aus den Personenstandsbüchern können folgende Personenstandsurkunden ausgestellt werden:
Geburtsurkunden beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister Eheurkunden Sterbeurkunden Internationale Geburt-, Heirats- und Sterbeurkunden beglaubigte Abschriften aus den Eheregistern (wenn Heiratsstandesamt Neuenstein war). 1, 2, 3, 4, aus Ereignisort Neuenstein mit Altgemeinden Kirchensall, Grünbühl, Kleinhirschbach, Eschelbach, Kesselfeld, Obersöllbach, Neureut
Urkunden können nur von dem Standesbeamten ausgestellt werden, der die entsprechenden Bücher führt. Sollten Sie z.B. in einem Krankenhaus geboren sein und benötigen eine Geburtsurkunde, so bekommen Sie diese beim Standesamt des Geburtsortes, auch wenn der damalige Wohnort der Eltern in Neuenstein war.
Die Urkunden können
- persönlich bei uns beantragt und abgeholt werden
- telefonisch oder per Fax angefordert werden, sie werden dann mit einer Rechnung zugesandt.
Kosten der Urkunden
- beglaubigte Abschrift Eheregister 12,00 €
- Urkunde deutsche oder mehrsprachige Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde 12,00 €
- Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei!
Erforderliche Unterlagen bei persönlicher Abholung: Gültiger Personalausweis/Reisepass
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegen strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und dürfen nur den Personen aushändigt werden, auf die sich der Eintrag bezieht. Für alle anderen Personen gilt deshalb: Vorlage einer Vollmacht der berechtigten Person.
Formulare zum Download
- Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Geburt unseres Kindes im Neuensteiner Stadtblatt
- Einverständniserklärung zur Veröffentlichung unserer Eheschließung im Neuensteiner Stadtblatt
- Einverständniserklärung zur Veröffentlichung des Sterbefalls im Neuensteiner Stadtblatt
Ansprechpartner
Kontakt
Stadt Neuenstein
Schlossstraße 20
74632 Neuenstein
07942 105-0
07942 105-66
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