Bodenrichtwerte Stadt Neuenstein
Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei und dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt sowie der Ermittlung des Bodenwertes. Nach §196 BauGB ist der Bodenrichtwert der durchschnittliche Lagewert für den Boden für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Richtwertzone), die nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitestgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstückes mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen.
Bei bebauten Grundstücken ist der Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Zustand und Struktur der das Gebiet prägenden Bebauung als Lagemerkmal können den Bodenwert beeinflussen. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben individuelle privatrechtliche Vereinbarungen und Belastungen, individuelle öffentlich-rechtliche Merkmale sowie individuelle tatsächliche Belastungen unberücksichtigt.
Die aktuellsten Bodenrichtwerte finden Sie auch auf der Homepage des Gutachterausschusses mit Sitz in Öhringen unter www.oehringen.de
Über das BORIS-BW Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg können Sie die Bodenrichtwerte bequem und direkt für Ihre Straße in einer Suchmaske abrufen hier erhalten Sie auch eine Kartenübersicht.
Wichtiger Hinweis: Für eine schriftliche Auskunft über Bodenrichtwerte erheben wir nach unserer Verwaltungsgebührensatzung vom 15.12.2008 eine Gebühr in Höhe von 9,50 Euro.