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Gründer der Stadt Neuenstein

Kraft III. von Hohenlohe (ca. 1310-1371)

Über die mittelalterlichen Herren von Hohenlohe ist leider nur wenig bekannt. Das gilt auch für Kraft III. von Hohenlohe. Er gehörte der Linie Hohenlohe-Weikersheim an und folgte 1344 als einziger Sohn seinem Vater Kraft II. in der Herrschaft. Über die Herrschaft Hohenlohe-Weikersheim hat er ungeteilt verfügt. Mit ihren Eckpunkten Weikersheim-Öhringen-Schillingsfürst war sie sehr weit gespannt, stellte allerdings noch keinen geschlossenen Herrschaftskomplex dar. Kraft III. ist erstmals 1328 nachweisbar und könnte um 1310 geboren sein. Er heiratete um 1340 die Gräfin Anna von Leuchtenberg. 1371 starb er nach fast 27-jähriger Herrschaft.

Neuenstein hat ihm seine Stadtgründung zu verdanken. Als Ort existierte Neuenstein freilich schon länger. 1351 war es die Initiative dieses Hohenlohe, die dem Ort die Qualität einer Stadt verschaffte. Ohne königliche Mitwirkung konnte und durfte Kraft keine Stadt gründen. Er bat den in Prag residierenden König Karl IV. um die Erlaubnis. In Gestalt einer Urkunde vom 30. Juli 1351 erhielt er sie. Diese für Neuenstein so wichtige Urkunde wird noch heute im Hohenlohe-Zentralarchiv verwahrt.

König Karl IV. rühmt darin zunächst die Verdienste des Hohenlohe im Kampf um die Durchsetzung seiner Königsherrschaft und er drückt die Hoffnung auf zukünftige Treue aus. In Anerkennung dieser Treue gewährte er dem Hohenlohe das Recht, auf seinem Eigengut in Neuenstein eine Stadt zu errichten. Wichtig für den städtischen Charakter Neuensteins war die Bestimmung, dass Kraft seine Stadt mit Mauern, Gräben und Befestigungen versehen durfte. Neuenstein sollte also wie eine Stadt befestigt werden. Das war der militärische Aspekt der Stadtgründung. Weiterhin durfte Kraft durch königliche Erlaubnis in Neuenstein "Stock und Galgen" errichten, also in Neuenstein Gericht über Leben und Tod abhalten. Die Stadt war ein besonderer Rechtsbereich. Weiterhin sollte Neuenstein das Recht der Reichsstädte erhalten. Doch es bleibt unklar, welche Rechte genau verliehen werden sollten. Der König erlaubte außerdem die Abhaltung eines Wochenmarktes an einem beliebig zu bestimmenden Tag. Dies betraf die wirtschaftliche Qualität der Stadt.

Mit der Urkunde von 1351 schuf König Karl IV. gemäß dem Wunsch Krafts III. von Hohenlohe die rechtlichen Voraussetzungen für die Stadtgründung Neuensteins. Der Hohenlohe war es, der die konkreten Schritte einleiten mußte. Er mußte den Bau der Stadtmauer veranlassen. Auch die Errichtung der Stadttore und der Gräben mußte er in die Wege leiten. Seine junge Stadt sollte möglichst wehrhaft erscheinen.

Kraft III. mußte außerdem den Wochenmarkt organisieren. Es war etwa der Tag seiner Abhaltung zu bestimmen. Bei den herumziehenden Händlern mußte geworben werden, auch in Neuenstein zu verkaufen. Als Gerichtsherr mußte er das neue Recht der Stadt durchsetzen und schützen.

So war es Kraft III. von Hohenlohe, der nach 1351 im Sinne des Privilegs Karls IV. Neuenstein zur Stadt machte und damit viele Verbesserungen in Neuenstein einführte. Er ist "wie gesagt" der Stadtgründer Neuensteins.

Bürger Neuensteins war Kraft von Hohenlohe nicht. Er besaß hier eine Burg, die auch von der Stadtmauer geschützt wurde. Aber er hatte viele Burgen und wird sich in der Neuensteiner Burg nicht allzu oft aufgehalten haben. Kraft war nicht Bürger sondern Herr seiner Stadt. Die Stadt Neuenstein war auf seinem Eigentum errichtet worden und gehörte ihm als Territorialherr. Der Hohenlohe besaß viele Städte. Waldenburg, Öhringen, Sindringen, Forchtenberg, Ingelfingen, Langenburg und Weikersheim sind Beispiele. Neuenstein ist aber die einzige Stadt, die Kraft III. gegründet hat.

Die Hohenlohe gründeten mit Neuenstein insgesamt 11 Städte, alle aufgrund königlicher Privilegien. Es waren 1330 Ilshofen, 1332 Ingelfingen, 1336 Adolzfurt, 1337 Weikersheim und Röttingen, 1338 Crailsheim, 1340 Niederstetten, 1349 Creglingen und 1375 Kirchberg. Die Konzentration auf die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts fällt auf. Neuenstein war nicht unter den ersten hohenlohischen Stadtgründungen. Andere Städte wie Öhringen haben die Hohenlohe bereits als Stadt erworben, ohne selbst die Mühen der Stadtgründung auf sich nehmen zu müssen.

Die Motive Krafts III. zur Stadtgründung liegen weniger in der besonderen Förderung Neuensteins. Maßgeblicher dürfte das Interesse am Ausbau der hohenlohischen Herrschaft überhaupt gewesen sein. Als Territorialherr mußte Kraft bestrebt sein, über möglichst viele Städte zu verfügen. Sie waren befestigt und brauchten keinen besonderen Schutz. Durch ihre Märkte konnten sie Handel und Wirtschaft in Hohenlohe beleben. Städte waren oft auch Verwaltungszentren. Neuenstein wurde später Sitz eines Amtmannes. Ein Amt Neuenstein wurde also gegründet. Die Ämter waren die unterste Verwaltungseinheit der hohenlohischen Herrschaft.

Als Stadt- und Territorialherr war Kraft III. von Hohenlohe daran interessiert, daß es seiner Stadt Neuenstein gut ging. Er war nicht zuletzt aus eigenem Interesse Gründer und wichtigster Förderer Neuensteins.

Dr. Peter Schiffer