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Jagdgenossenschaftsversammlungen

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Neuenstein

Die Stadt Neuenstein lädt hiermit die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Neuenstein zur Jagdgenossenschaftsversammlung am

Montag, den 18. Oktober 2021,

um 17:00 Uhr
in die Stadthalle Neuenstein, Lindenstraße 7, 74632 Neuenstein, ein.

(Saalöffnung 16:30 Uhr)
(eine persönliche Einladung erfolgt nicht)

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung mit Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  2. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Grundflächen
  3. Beratung und Beschlussfassung über die (erneute) Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 6 Jahre gemäß § 15 Abs. 7 i.V.m. § 17 Abs. 4 JWMG oder Wahl eines Jagdvorstandes
  4. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdverpachtung
  5. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Jagdgenossenschaft Neuenstein
  6. Sonstiges

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich.

Saalöffnung und Registrierung der Jagdgenossen erfolgt bereits ab 16:30 Uhr. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes Jagdgenossenschaftsmitglied muss sich durch einen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer, der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke) oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.

Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.

Die Jagdgenossen können ihre Stimme persönlich oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter abgeben. Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt.

Sind also für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten. Dies gilt auch bei Eheleuten. Eine Vollmacht finden Sie hier.

Einsichtnahme Jagdkataster und Jagdgenossenschaftssatzung:

Um im Vorfeld Fragen der Bevollmächtigung und des Miteigentums klären zu können, kann das aktuelle Jagdkataster während der üblichen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Neuenstein/ Haupt- und Ordnungsamt, Zimmer 14, Schlossstraße 20 in 74632 Neuenstein in der Zeit vom 4. bis 8. Oktober 2021 eingesehen werden. Ebenfalls kann der Entwurf der Satzung bei der o.g. Adresse oder hier eingesehen werden.

Für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenossenschaft steht Ihnen Frau Klötzer, 07942/105-21 oder per E-Mail , zur Verfügung.

Besondere Vorkehrungen bei der Versammlung der Jagdgenossenschaft in der Coronazeit:

Es besteht beim Betreten der Stadthalle eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske, die die Anforderungen der Norm DIN EN 14683:2019-10 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt). Bitte halten Sie während der gesamten Versammlung mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen. Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten und Verlassen der Stadthalle gründlich. Sehen Sie bitte vom Händeschütteln und sonstigen Begrüßungssituationen ab.

Wir benötigen von jedem Jagdgenossen, der an der Versammlung teilnimmt, für die Erfassung möglicher Infektionsketten den Vor- und Nachnamen, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, Telefonnummer

Beim Betreten der Stadthalle müssen daher die Kontaktdaten auf einem Formular abgegeben werden. Dieses Formular kann auch bereits schon zu Hause heruntergeladen und ausgefüllt zur Versammlung mitgebracht werden.

Auf das Zutritts- und Teilnahmeverbot wird hingewiesen.

Neuenstein, den 17. September 2021
Für den Gemeinderat:
gez. Karl Michael Nicklas
Bürgermeister

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Kesselfeld

Die Stadt Neuenstein lädt hiermit die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Kesselfeld zur Jagdgenossenschaftsversammlung am

Dienstag, den 6. Juli 2021,
um 17:00 Uhr,

in die Stadthalle Neuenstein, Lindenstraße 7, 74632 Neuenstein, ein

(Saalöffnung 16:00 Uhr).
(eine persönliche Einladung erfolgt nicht)

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung mit Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  2. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Grundflächen
  3. Beratung und Beschlussfassung über die (erneute) Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 6 Jahre gemäß § 15 Abs. 7 i.V.m. § 17 Abs. 4 JWMG
  4. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdverpachtung
  5. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Jagdgenossenschaft Kesselfeld
  6. Sonstiges

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich.

Saalöffnung und Registrierung der Jagdgenossen erfolgt bereits ab 16:00 Uhr. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes Jagdgenossenschaftsmitglied muss sich durch einen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer, der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke) oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.

Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.

Die Jagdgenossen können ihre Stimme persönlich oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter abgeben. Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt.

Sind also für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten. Eine Vollmacht finden Sie hier.

Einsichtnahme Jagdkataster und Jagdgenossenschaftssatzung:

Um im Vorfeld Fragen der Bevollmächtigung und des Miteigentums klären zu können, kann das aktuelle Jagdkataster während der üblichen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Neuenstein/ Haupt- und Ordnungsamt, Zimmer 14, Schlossstraße 20 in 74632 Neuenstein in der Zeit vom 21. bis 25. Juni 2021 eingesehen werden. Ebenfalls kann der Entwurf der Satzung bei der o.g. Adresse oder hier eingesehen werden.

Für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenossenschaft steht Ihnen Frau Klötzer, 07942/105-21 oder per E-Mail, zur Verfügung.

Besondere Vorkehrungen bei der Versammlung der Jagdgenossenschaft in der Coronazeit:

Es besteht beim Betreten der Stadthalle eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske, die die Anforderungen der Norm DIN EN 14683:2019-10 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt). Bitte halten Sie während der gesamten Versammlung mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen. Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten und Verlassen der Stadthalle gründlich. Sehen Sie bitte vom Händeschütteln und sonstigen Begrüßungssituationen ab.

Wir benötigen von jedem Jagdgenossen, der an der Versammlung teilnimmt, für die Erfassung möglicher Infektionsketten den Vor- und Nachnamen, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, Telefonnummer

Beim Betreten der Stadthalle müssen daher die Kontaktdaten auf einem Formular abgegeben werden. Dieses Formular kann auch bereits schon zu Hause heruntergeladen und ausgefüllt zur Versammlung mitgebracht werden.

Auf das Zutritts- und Teilnahmeverbot wird hingewiesen.

Neuenstein, den 11. Juni 2021
Für den Gemeinderat:
gez. Karl Michael Nicklas
Bürgermeister
 

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Obersöllbach

Die Stadt Neuenstein lädt hiermit die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Obersöllbach zur Jagdgenossenschaftsversammlung am

Donnerstag, den 8. Juli 2021,
um 17:00 Uhr,

in die Stadthalle Neuenstein, Lindenstraße 7, 74632 Neuenstein, ein.

(Saalöffnung 16:00 Uhr)
(eine persönliche Einladung erfolgt nicht)

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung mit Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  2. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Grundflächen
  3. Beratung und Beschlussfassung über die (erneute) Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 6 Jahre gemäß § 15 Abs. 7 i.V.m. § 17 Abs. 4 JWMG
  4. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdverpachtung
  5. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Jagdgenossenschaft Obersöllbach
  6. Sonstiges

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich.

Saalöffnung und Registrierung der Jagdgenossen erfolgt bereits ab 16:00 Uhr. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes Jagdgenossenschaftsmitglied muss sich durch einen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer, der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke) oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.

Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.

Die Jagdgenossen können ihre Stimme persönlich oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter abgeben. Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt.

Sind also für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten. Eine Vollmacht finden Sie hier.

Einsichtnahme Jagdkataster und Jagdgenossenschaftssatzung:

Um im Vorfeld Fragen der Bevollmächtigung und des Miteigentums klären zu können, kann das aktuelle Jagdkataster während der üblichen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Neuenstein/ Haupt- und Ordnungsamt, Zimmer 14, Schlossstraße 20 in 74632 Neuenstein in der Zeit vom 21. bis 25. Juni 2021 eingesehen werden. Ebenfalls kann der Entwurf der Satzung bei der o.g. Adresse oder hier eingesehen werden.

Für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenossenschaft steht Ihnen Frau Klötzer, 07942/105-21 oder per E-Mail, zur Verfügung.

Besondere Vorkehrungen bei der Versammlung der Jagdgenossenschaft in der Coronazeit:

Es besteht beim Betreten der Stadthalle eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Bedeckung (medizinische Maske, die die Anforderungen der Norm DIN EN 14683:2019-10 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt). Bitte halten Sie während der gesamten Versammlung mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen. Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten und Verlassen der Stadthalle gründlich. Sehen Sie bitte vom Händeschütteln und sonstigen Begrüßungssituationen ab.

Wir benötigen von jedem Jagdgenossen, der an der Versammlung teilnimmt, für die Erfassung möglicher Infektionsketten den Vor- und Nachnamen, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, Telefonnummer

Beim Betreten der Stadthalle müssen daher die Kontaktdaten auf einem Formular abgegeben werden. Dieses Formular kann auch bereits schon zu Hause heruntergeladen und ausgefüllt zur Versammlung mitgebracht werden.

Auf das Zutritts- und Teilnahmeverbot wird hingewiesen.

Neuenstein, den 11. Juni 2021
Für den Gemeinderat:
gez. Karl Michael Nicklas
Bürgermeister
 

Kontakt

Christiane Klötzer

Amtsleiterin Haupt- u. Ordnungsamt
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