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Luftbild Neuenstein
Alter Baum

Beflaggung

Beflaggung der Dienstgebäude

Die unten aufgeführten Tage sind gesetzlich festgelegte Beflaggungstage. Außerdem wird an Wahltagen und zu besonderen Anlässen beflaggt. Bei regionalen Anlässen entscheidet der Landrat, ansonsten der Ministerpräsident des Landes, ob beflaggt wird.

Beflaggung am 27. Januar

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Der 27. Januar wurde 1996 vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus proklamiert. An diesem Tag hatten die Alliierten 1945 das Konzentrationslager Auschwitz befreit. Auschwitz steht symbolhaft für den Völkermord und die Millionen von Menschen, die durch das Nazi-Regime entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden.

Der Gedenktag ist allen Opfern gewidmet. Er soll die Erinnerung an den Nazi-Terror wach halten.

Beflaggung am 11. März

Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt

Aufgrund eines Beschlusses des Bundeskabinetts vom 16. Februar 2022 wird dieser ab dem Jahre 2022 jährlich am 11. März begangen, an dem bundesweit trauerbeflaggt wird. 

Beflaggung am 01. Mai

Tag der Arbeit

Der 1. Mai ist in Deutschland ein Feiertag - der Tag der Arbeit. An diesem Tag organisieren die Gewerkschaften Demonstrationen und Kundgebungen, um auf die Rechte und Probleme der Arbeiter sowie gesellschaftliche Missstände aufmerksam zu machen.

Diese Tradition hat ihren Ursprung in Frankreich. Am 14. Juli 1889, dem 100. Jahrestag der französischen Revolution, trat in Paris der 1. Kongress der Sozialistischen Internationale der Arbeiterorganisationen zusammen. Dort beschloss man, den 1. Mai zum Kampftag der Arbeiterbewegung zu machen. An diesem Tag sollten Demonstrationen für die internationale Solidarität der Arbeiter werben. Die Arbeiter forderten damals den arbeitsfreien Sonntag und kämpften gegen Kinderarbeit und für Arbeitsschutzgesetze.

Im Deutschen Kaiserreich stieß die sozialistische Arbeiterbewegung zunächst auf großen Widerstand. Kaiser Wilhelm II. hatte Angst vor Unruhen und verbot daher die Maiveranstaltungen unter freiem Himmel. Viele Arbeitgeber drohten ihren Arbeitern mit der Kündigung, falls sie am 1. Mai nicht zur Arbeit kämen. So konnten sich die deutschen Arbeiter und Gewerkschafter erst nach der Arbeit versammeln.

Erst 1919, zu Beginn der Weimarer Republik, wurde der 1. Mai in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. Vor allem Ende der 20er Jahre, als die deutsche Wirtschaft in einer schweren Krise war, bekamen die Demonstrationen zum 1. Mai eine neue Dimension: In Berlin gingen am 1. Mai 1929 über 500.000 Menschen auf die Straße.

Adolf Hitler hat den 1. Mai für seine nationalsozialistische Propaganda genutzt. 1933 wurde der 1. Mai zum "Volksfeiertag" erklärt. Dabei ging es Hitler jedoch keineswegs um die Arbeiterbewegung. Bereits einen Tag später, am 2. Mai 1933, verbot Hitler die Gewerkschaften.

Die deutschen Gewerkschaften gründeten sich nach dem Zweiten Weltkrieg neu. Auch die Tradition des 1. Mai wurde wieder aufgenommen. Die Maikundgebungen der Gewerkschaften finden seitdem an mehreren hundert Orten in Deutschland statt.

Beflaggung am 09. Mai

Europatag

Aufbauend auf einer Idee von Jean Monnet schlug Frankreichs Außenminister Robert Schuman am 9. Mai 1950 vor, eine Produktionsgemeinschaft für Kohle und Stahl zu schaffen. Dieser Vorschlag wurde als Schuman-Erklärung bekannt und mündete in die Gründung der Montanunion, die der Grundstein der heutigen Europäischen Union ist. Beim Mailänder Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs 1985 wurde auf Anregung des Adonnino-Ausschusses beschlossen, zur Erinnerung an dieses Ereignis am 9. Mai jedes Jahres den Europatag der Europäischen Union zu begehen. 1986 wurde dies zum ersten Mal gemacht.

Heute ist der 9. Mai zu einem Europäischen Symbol (Europatag) geworden, welches zusammen mit der Flagge, der Hymne und der einheitlichen Währung (Euro) die Einheit der Europäischen Union darstellt. An diesem Tag finden Veranstaltungen und Festlichkeiten statt, die Europa seinen Bürgern und die Völker der Union einander näherbringen sollen.

Beflaggung am 23. Mai

23. Mai 1949 - Geburtsstunde der Bundesrepublik

Die Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 steht im Schatten der schwierigen allgemeinen Situation in diesem Jahr, die nicht dafür geeignet ist, überschwengliche Freude aufkommen zu lassen. Auch ist man sich des provisorischen Charakters dieses Verfassungswerkes bewusst.

Als Präsident des Parlamentarischen Rates verkündete Konrad Adenauer das Grundgesetz. Der 23. Mai ist ein weniger pompöser Staatsakt als vielmehr der Abschluss einer intensiven und konzentrierten Arbeit. Mit dieser schlichten Geste setzen sich die Repräsentanten der jungen Demokratie auch bewusst ab von dem Prunk des Kaiserreiches und den Machtinszenierungen der NS-Zeit.

In spektakulär unspektakulärer Weise hat sich das Grundgesetz mehr als 50 Jahre lang bewährt. Es ist zu einem "dauerhaften Provisorium" geworden, das stets der politisch und gesellschaftlich integrativen Funktion einer Verfassung gerecht wurde. So wird auch nach der Wiedervereinigung 1990 von der gemeinsamen Verfassungskommission von Bundesrat und Bundestag empfohlen, das Grundgesetz mit geringfügigen Änderungen beizubehalten.

Beflaggung am 17. Juni

Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR

Der Aufstand vom 17. Juni 1953 erfasst über 400 Orte und rund 600 Betriebe in der DDR. Landesweit beteiligen sich mehr als eine halbe Million Menschen. Die sowjetischen Stadtkommandanten verhängen in 167 von 217 Städten und Landkreisen den Ausnahmezustand. Mit Hilfe der Volkspolizei schlägt das sowjetische Militär die Erhebung blutig nieder.

Genaue Zahlen über die Opfer liegen nicht vor. Die SED bezeichnet den Aufstand als "faschistischen Putschversuch" und verhaftet tausende "Rädelsführer" und "Provokateure". Etwa 20 Angehörige der Volkspolizei und 40 Soldaten der Roten Armee werden sogar standrechtlich erschossen, weil sie sich weigerten, auf die Demonstranten zu schießen.

Beflaggung am 20. Juni

Zum Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Aufgrund eines Beschlusses des Bundeskabinetts vom 27. August 2014 wird dieser seit dem Jahr 2015 jährlich am 20. Juni begangen, an dem bundesweit vollmast beflaggt wird. Bis 2014 wurde am "Tag der Heimat" anlässlich des Zentralen Festakts des Bundes der Vertriebenen bundesweit beflaggt. 

Beflaggung am 20. Juli

Ein Attentat für den Frieden

Der 20. Juli 1944 ist zu einem Symbol des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus geworden. An diesem Tag versuchte Oberst Claus Schenk Graf von Stauffenberg Adolf Hitler mit einem Bombenanschlag zu töten.

Beflaggung am 03. Oktober

03. Oktober 1990 - Tag der Deutschen Einheit

Berlin feiert die Vereinigung der beiden deutschen Staaten. Mit dem Beitritt der fünf DDR-Länder zur Bundesrepublik geht nach 45 Jahren der deutschen Teilung die Nachkriegszeit zu Ende. Deutschland erhält seine volle Souveränität zurück. Die 1949 gegründete DDR existiert nicht mehr. Die Trennung Berlins in zwei Stadthälften gehört der Vergangenheit an.

Beflaggung am Volkstrauertag

Der Volkstrauertag wurde durch den 1919 gegründeten Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge auf Vorschlag seines bayerischen Landesverbandes zum Gedenken an die Kriegstoten des Ersten Weltkrieges eingeführt. Nicht "befohlene" Trauer war das Motiv, sondern das Setzen eines nicht übersehbaren Zeichens der Solidarität derjenigen, die keinen Verlust zu beklagen hatten, mit den Hinterbliebenen der Gefallenen.

Die erste offizielle Feierstunde fand 1922 im Deutschen Reichstag in Berlin statt. Der damalige Reichstagspräsident Paul Löbe hielt eine im In- und Ausland vielbeachtete Rede, in der er einer feindseligen Umwelt den Gedanken an Versöhnung und Verständigung gegenüberstellte.

Ein Komitee, dem von den großen Glaubensgemeinschaften bis zum jüdischen Frauenbund vielerlei Verbände angehörten, erreichte unter Federführung des Volksbundes, dass der Volkstrauertag in den meisten Ländern des Reiches gemeinsam, nämlich am Sonntag Reminiscere, dem fünften Sonntag vor Ostern, begangen wurde.

1934 bestimmten die nationalsozialistischen Machthaber durch ein Gesetz den Volkstrauertag zum Staatsfeiertag und benannten ihn "Heldengedenktag". Die Träger waren bis 1945 die Wehrmacht und die NSDAP. Die Richtlinien über Inhalt und Ausführung erließ der Reichspropagandaminister.

Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde der Volkstrauertag erneut vom Volksbund eingeführt und 1950 erstmals neben vielen regionalen Veranstaltungen mit einer Feierstunde im Plenarsaal des Deutschen Bundestages begangen.

Nach einer Übereinkunft zwischen der Bundesregierung, den Ländern und den großen Glaubensgemeinschaften wurde der Termin auf den vorletzten Sonntag im Kirchenjahr (evangelisch) bzw. den 33. Sonntag im Jahreskreis (katholisch) verlegt. Durch Landesgesetze ist der Tag geschützt.

Der Volksbund versteht diesen Gedenktag auch mit zunehmendem Abstand vom Krieg als einen Tag der Trauer. Das ist er den vielen noch lebenden Hinterbliebenen und der Geschichte schuldig. Der Volkstrauertag ist aber auch zu einem Tag der Mahnung zu Versöhnung, Verständigung und Frieden geworden.