Standesamt
Ausstellung von Personenstandsurkunden
Aus Personenstandsregistern können folgende Personenstandsurkunden ausgestellt werden:
Geburtsurkunden, Eheurkunden , Sterbeurkunden, beglaubigte Registerausdrucke aus den jeweiligen Registern oder internationale (mehrsprachige) Geburt-, Ehe- und Sterbeurkunden
Voraussetzung dafür ist, der Ereignisort Neuenstein mit Altgemeinden Kirchensall, Grünbühl, Kleinhirschbach, Eschelbach, Kesselfeld, Obersöllbach, Neureut.
Sollten Sie z. B. in einem Krankenhaus geboren sein und benötigen eine Geburtsurkunde, so bekommen Sie diese beim Standesamt des Geburtsortes, auch wenn der damalige Wohnort der Eltern in Neuenstein war.
Die Urkunden können
- persönlich bei uns beantragt und abgeholt werden
- telefonisch, schriftlich oder per Fax angefordert werden. Sie erhalten eine Rechnung
Kosten der Urkunden
- Ausstellung eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Personenstandsregister 20,00 €
- Ausstellung einer sonstigen Personenstandsurkunde 20,00 €
- Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei!
Erforderliche Unterlagen bei persönlicher Abholung: Gültiger Personalausweis/Reisepass
Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Formulare zum Download
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Geburten (PDF-Dokument, 141,91 KB, 03.08.2023) im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Neuenstein
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Eheschließungen (PDF-Dokument, 141,60 KB, 03.08.2023) im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Neuenstein
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung des Sterbefalls (PDF-Dokument, 139,99 KB, 03.08.2023) im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Neuenstein