Steuern & Gebühren
Überblick über Steuern und Gebühren in Neuenstein
Hundesteuer An- und Abmeldung
Steuerschuldner ist jeder Halter eines über 3 Monate alten Hundes.
Die Anzeige über den Beginn einer Hundehaltung hat innerhalb eines Monats zu erfolgen. Dieselbe Frist gilt auch bei der Beendigung einer Hundehaltung. Mit der Zustellung des Hundesteuerbescheides erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für
- jeden ersten Hund 96,00 €
- jeden weiteren Hund 192,00 €
- Ersatzhundesteuermarke 2,50 €
Hundesteuer An- und Abmeldung (PDF-Dokument, 35,18 KB, 09.10.2023)
Vergnügungssteuer
Steuererklärung zur Ermittlung der Vergnügungssteuer mit Gewinnmöglichkeit:
Meldung der Spielumsätze für das 1. Quartal (PDF-Dokument, 30,03 KB, 09.10.2023)
Meldung der Spielumsätze für das 2. Quartal (PDF-Dokument, 30,22 KB, 09.10.2023)
Meldung der Spielumsätze für das 3. Quartal (PDF-Dokument, 30,22 KB, 09.10.2023)
Meldung der Spielumsätze für das 4. Quartal (PDF-Dokument, 30,39 KB, 09.10.2023)
Kundenwechsel Wasser- & Abwassergebühren
Gebühren ab 01.01.2024
Wasser:
- Wasserzins pro m³: 3,42 €
Abwasser:
- Schmutzwassergebühr je m³ Abwasser: 4,41 €
- Niederschlagswassergebühr je m² versiegelter Fläche: 0,46 €
Formulare:
Änderung der Wasser und Abwasserbeiträge zum 01.01.2026
Beiträge ([mögliche] Anbindung des Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgung und/oder Abwasserbeseitigung):
Wasserversorgungsbeitrag: 7,48 €/ m²
Abwasserbeitrag für den öffentlichen Abwasserkanal: 5,03 €/ m²
Abwasserbeitrag für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks: 1,74 €/ m²
Gebühren:
Wassergebühr: 4,16 €/ m³
Schmutzwassergebühr: 5,21 €/ m³
Niederschlagswassergebühr: 0,44 €/ m²

