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Funktionell

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Webseite, die Sie besuchen
  • Browserinformationen
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH
  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenstein
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Stadt Neuenstein
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Luftbild Neuenstein
Alter Baum

Pässe & Ausweise

Das Passamt informiert

Bitte vergessen Sie bei Ihren Reisevorbereitungen nicht, Ihre Ausweispapiere (Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass) auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Gerade vor der Urlaubszeit kann es zu Verzögerungen im Hinblick auf die Lieferung der neubestellten Reisepässe oder Personalausweise kommen.

Bitte beachten Sie Folgendes:

Regelung für digitale biometrische Lichtbilder in Ausweisdokumenten

Ab dem 01. Mai 2025 ändern sich die Vorgaben für Passbilder bei der Beantragung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel):

  • Beim Fotografen: Sie erhalten kein ausgedrucktes Foto mehr. Der Fotograf lädt Ihr Bild direkt in eine gesicherte Cloud hoch und gibt Ihnen einen Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code) mit. Mit diesem Code rufen wir Ihr Bild im Passamt digital und ohne Qualitätsverlust ab.
  • Direkt im Bürgerbüro: Alternativ können Sie Ihr digitales Passbild auch direkt bei uns im Passamt aufnehmen. Die Gebühr hierfür beträgt 6,00 € pro Antrag.

Wichtiger Hinweis zum Führerschein: Für die Beantragung oder den Umtausch eines Führerscheins benötigen Sie aktuell weiterhin ein gedrucktes biometrisches Passbild. Ein Ausdruck aus der Cloud ist bei uns im Passamt derzeit leider nicht möglich.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

Ihr Bürgerbüro der Stadt Neuenstein

Auskunftsservice Bearbeitungsstand Ausweisdokument

Auskunft zum aktuellen Produktionsstand Ihres beantragten Ausweisdokumentes erhalten Sie hier

Personalausweis ab dem 16. Lebensjahr (nPA)

Sie benötigen ein Personalausweis, ab dem 16. Lebensjahr, sofern Sie Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind. Wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen, ersetzt dieser die Ausweispflicht. Auch für Kinder unter 16 Jahren kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch ohne Online-Ausweisfunktion.

Für die Beantragung gilt:
Persönlich Erscheinen ist erforderlich (bei Minderjährigen zusätzlich die Sorgeberechtigten)
Mit zu bringen sind:

  • alter Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde im Original bei Erstantrag
  • Digitales Lichtbild (Cloud oder Aufnahme vor Ort)

Die Herstellung erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin und nimmt mehrere Wochen in Anspruch.

Gültigkeit und Gebühren:
Bis 24 Jahre: 6 Jahre gültig, Gebühr 27,60 Euro                                                       
Ab 24 Jahre: 10 Jahre gültig, Gebühr 46,00 Euro
Vorläufiger Personalausweis: 3. Monate gültig Gebühr 10,00 Euro

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Nach Eingang Ihres Personalausweises im Rathaus bekommen Sie ausschließlich per SMS oder E-Mail eine Abholbenachrichtigung.

Bei Abholung ist das bisherige Ausweisdokument einzuziehen bzw. von der Behörde ungültig zu machen. Bei Abholung des Personalausweises können Sie sich auch vertreten lassen.

Formular „Zustimmungserklärung der Eltern“ (PDF-Dokument, 149,18 KB, 09.10.2023)

Verlust von Ausweispapieren:
Sollten Sie Ihren Personalausweis verlieren oder sollte er Ihnen gestohlen werden, muss die eingeschaltete Online-Ausweisfunktion sofort gesperrt werden. Am einfachsten geht das über die kostenlose telefonische Sperrhotline Tel.: 116 116. Hierbei müssen Sie das Sperrkennwort nennen, das Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt erhalten. Nutzer der digitalen Signatur müssen diese zusätzlich beim Anbieter des Signaturzertifikats sperren lassen. Zudem muss jeder Verlust eines Ausweises dem Passamt unverzüglich gemeldet werden. Für den Fall eines Diebstahls ist für die Meldung die Polizeibehörde zuständig. Nähere Informationen enthält auch die Informationsbroschüre, die Ihnen bei der Beantragung des Personalausweises ausgehändigt wurde.

Reisepass ab dem 18. Lebensjahr (ePass)

Für die Beantragung eines Reisepasses gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Beantragung eines Personalausweises.

Nach Eingang Ihres Reisepasses im Rathaus bekommen Sie ausschließlich per SMS oder E-Mail eine Abholbenachrichtigung.

Die Herstellung erfolgt ebenfalls bei der Bundesdruckerei in Berlin und nimmt mehrere Wochen in Anspruch.

Gültigkeit und Gebühren:

  • Bis 24 Jahre: 6 Jahre gültig, Gebühr 37,50 Euro
  • Ab 24 Jahre: 10 Jahre gültig, Gebühr 70,00 Euro
  • Expresspass 69,50 Euro (unter 24J.) / 102,00 Euro (ab 24 J.), Fertigung innerhalb 3-5 Werktagen
  • Vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Ausnahmefällen) 1 Jahr gültig, Gebühr 26,00 Euro

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Bei Abholung ist das bisherige Ausweisdokument einzuziehen bzw. von der Behörde ungültig zu machen. Bei Abholung des Reisepasses, können Sie sich auch vertreten lassen.
Formular „Vollmacht für die Abholung“ (PDF-Dokument, 152,34 KB, 09.10.2023)

Personalausweis (unter 16 Jahren) & Reisepass (unter 18 Jahren)

Zur Antragstellung benötigen Sie:

  • Zustimmungserklärung der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten, zum Nachweis der Richtigkeit der Unterschriften Personalausweis oder Reisepass
  • ist die Ehe der Eltern geschieden: Scheidungsurteil mit Sorgerechtsregelung oder Sorgerechtsbeschluss
  • nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge: Sorgeerklärung
  • Aussiedler: Registrierschein/Namenserklärung (§ 94 BfVG) (bei erstmaliger Ausstellung)
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit

Zusätzlich bei einem Personalausweis:

  • Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass
  • Digitales Lichtbild (Cloud oder Aufnahme vor Ort)
  • ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Fingerabdruck
  • ab dem vollendeten 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes
  • Gebühr: 27,60 Euro

Zusätzlich bei einem Reisepass

  • Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass
  • Digitales Lichtbild (Cloud oder Aufnahme vor Ort)
  • ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Fingerabdruck
  • ab dem vollendeten 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes
  • Gebühr: 37,50 Euro

HINWEIS:
Das persönliche Erscheinen des Kindes bzw. des/der Minderjährigen ist PFLICHT um die Identität zu prüfen und ggfs. die Unterschrift zu leisten.

Ausweisdokumente verlieren unabhängig vom Ablaufdatum Ihre Gültigkeit, wenn diese eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht mehr zulassen.

Überprüfen Sie daher regelmäßig, ob eine Identifizierung der Person, z.B. anhand des Lichtbildes, noch zweifelsfrei möglich ist.

Um Probleme bei Kontrollen, z. B. Abweisung beim Grenzübertritt, zu vermeiden, beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf ein neues Ausweisdokument.

Für jedes Reiseland gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen und Voraussetzungen zum Reisedokument. Bei der Entscheidung, welches Ausweisdokument erforderlich ist, beachten Sie die jeweils gültigen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes. www.auswaertiges-amt.de.

Datenschutzrechtlicher Hinweis
Die Daten werden zur Ausstellung/Verlängerung von Ausweisen benötigt. Die Erhebung der Daten basiert auf § 4 Passgesetz und § 5 Abs. 2 Personalausweisgesetz. Sofern die erforderlichen Angaben nicht gemacht werden, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.