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Funktionell

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Webseite, die Sie besuchen
  • Browserinformationen
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH
  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenstein
Genutzte Technologien
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Erhobene Daten

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  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Rechtsgrundlage

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
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Europäische Union

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Luftbild Neuenstein
Alter Baum

Gewerbe & Schankerlaubnisse

Gewerberegisteranzeige

Zur Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung bietet die Stadt Neuenstein den elektronischen Bürgerdienst Gewerberegisteranzeige. Um diese Funktion zu nutzen, bedarf es lediglich einer kurzen Registrierung als Benutzer des E-Bürgerdienstes. Sie erhalten an Ihre angegebene E-Mail-Adresse einen Aktivierungscode und legitimieren sich damit als tatsächlich eingetragener Nutzer.

E-Bürgerdienst Gewerberegisteranzeige

Formulare, die Sie am Bildschirm ausfüllen und die dann direkt an uns übermittelt werden, werden über eine sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung übertragen. Damit ist der Schutz Ihrer persönlichen Daten gewährleistet.

Aus rechtlichen Gründen benötigen wir zu der elektronischen Übersendung noch Ihre rechtsverbindliche Unterschrift (bei juristischen Personen die der gesetzlichen Vertreter). Drucken Sie das ausgefüllte Formular bitte aus und senden Sie es unterschrieben an folgende Adresse:

Stadt Neuenstein
Gewerbeamt

Schlossstraße 20
74632 Neuenstein

Sollte uns nach Übermittlung Ihrer elektronischen Gewerbeanzeige nicht innerhalb von zwei Wochen das unterschriebene Formular zugegangen sein, wird Ihre elektronische Gewerbeanzeige wieder gelöscht. Ihr Gewerbe gilt in diesem Fall als nicht angezeigt und der Anzeigevorgang wäre von Ihnen zu wiederholen.

Weitere erforderliche Unterlagen für jede Gewerberegisteranzeige

  • bei natürlichen Personen: Kopie des Personalausweises
  • bei juristischen Personen: Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers / Vorsitzenden
  • bei ausländischen Gewerbetreibenden bzw. Geschäftsführern/Vorsitzenden: Kopie des Reisepasses/Ausweises und gegebenenfalls des Aufenthaltstitels

Weitere erforderliche Unterlagen speziell für die Gewerbeanmeldung:

  • bei im Handels- bzw. Vereinsregister eingetragenen Firmen/Vereinen: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Kopie der gültigen Erlaubnisurkunde (z.B. Gaststättenerlaubnis, Maklererlaubnis, Handwerkskarte)

Nach Eingang der unterschriebenen Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt, wird Ihnen nach Prüfung Ihrer Angaben die Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige zusammen mit einem Gebührenbescheid per Post zugeschickt.

Weitere Informationen können Sie gerne per E-Mail oder telefonisch, Telefonnummer: 07942 105 0, erfragen.

Gebühren

  • Gewerbeanmeldung: 34,20 €
  • Gewerbeummeldung: 11,10 €
  • Gewerbeabmeldung: 10,30 €

Gewerbeordnung

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist jeder, der einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, verpflichtet, dies der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Anzeigepflichtig sind:

  • natürliche Personen
  • Personengesellschaften, wie GbR, OHG und KG
  • juristische Personen

Die Gewerbeanzeige nimmt vor:

  • bei GmbH: der Geschäftsführer
  • bei AG: der Vorstandsvorsitzende
  • bei Verein: der Vereinsvorsitzende

Die

  • Verlegung des Betriebes oder
  • Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder
  • Ausdehnung der Waren oder Leistungen sowie
  • die Betriebsaufgabe

sind gleichfalls anzeigepflichtig. Gewerbliche Meldungen können während der Öffnungszeiten beim Gewerbeamt erstattet werden. Die Vordrucke für die gewerblichen Meldungen können gerne zugesandt werden.

Gaststättengestattung bis zu 4 Tage (Schankerlaubnis)

Sobald bei Sommer-, Vereins- und Sportfesten, gewerblichen und musikalischen Veranstaltungen usw. alkoholische Getränke gegen Entgelt ausgeschenkt werden, hat der Veranstalter eine Gestattung nach § 12 GastG – also einer vorübergehenden Schankwirtschaftserlaubnis – im Bürgerbüro zu beantragen. Unerheblich ist hierbei, ob der Erlös einem wohltätigen oder gemeinnützigen Zweck zufließen oder aber nur die Veranstaltung selbst finanzieren soll. Auch spielt es keine Rolle, wer der Veranstalter ist, ob Verein, Kirche, Schule oder Kindergarten, und ebenso nicht, ob die Veranstaltung der Allgemeinheit oder nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.

Eine Gestattung ist in jedem Fall erforderlich. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Gestattung nur dann zulässig ist, wenn der Anlass ausschließlich oder überwiegend nicht gastronomischer Art ist, also nicht ausschließlich dem Zweck dient, die (Vereins-) Kasse aufzufüllen! Es muss also immer ein besonderer Anlass, z.B. ein Sommerfest oder sportliche Veranstaltung, damit verbunden sein. Die Gestattung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung im Bürgerbüro zu beantragen.